Hallo, ich hab hier schon ein Thema mit Infos dazu gefunden, bin aber nicht ganz schlau geworden.
Aber ich schildere mal was Sache ist. Zuerst hab ich im Jahr 2009 Zinsen erhalten (was irgendwie völlig verplant war) und das Jobcenter hat das durch den Datenabgleich mit dem Finanzamt erfahren. Also haben sie mir geschrieben, ich musste die Zinsen belegen, schließlich haben sie mir einen "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" geschickt und ich musste überweisen. Aber dabei sind weitere Fehler unterlaufen:
Ausgewiesen sind Kapitalerträge von 136,82 €, aber auf dem selben Blatt (das das Jobcenter bekommen hat) sind auch 9,21 € Kapitalertragssteuer und 0,50 € Solidaritätszuschlag aufgeführt. Ich habe also 127,11 erhalten, und das kann ich mit den Kontoauszügen ebenfalls belegen: Steuern und Solizuschlag sind vor der Zinsgutschrift von dem Betrag abgezogen worden, ich habe wirklich nur 127,11 € gut geschrieben bekommen.
Das Jobcenter ist aber von 136,82 € Zinseinkünften ausgegangen, die ich erstatten musste - und sie haben den 30 € Freibetrag nicht angerechnet! Nächster Fehler: Ich habe die Zinsen nicht einmalig, sondern quartalsweise erhalten.
1,69 € am 30.3., 30,25 am 30.6., 63,43 € am 30.9., 31,74 € am 30.12.2009. Wieviel hätte nun wirklich vom ALG II abgezogen werden müssen? 0,25 + 33,43 + 1,74 €?
(Übrigens sieht man hier ziemlich deutlich den Effekt, wenn eine Bank plötzlich für Werbezwecke 4,2 % Zinsen zahlt und dann wieder zu den "normalen" Werten zurück kommt.)
In 2010 sieht es ähnlich aus. 41,97 € am 30.3., 30,31 € am 30.6., 21,63 € am 30.9., 13,51 € am 30.12. Hier werden 11,97 + 0,31 von den ersten beiden Quartalen abgezogen und sonst nichts, oder?
Danke für jeden Tipp. Ich möchte erstmal genau wissen, wie die Zahlen lauten, und dann eine gehörige Beschwerde aufsetzen.