..........
-
-
Zitat
Sind meine Eltern bei Zweitausbildung Unterhaltspflichtig?
Nein!!!
-
Hallo Deifelskerl,
Nein, Deine eltern müssen dir keinen Unterhalt leisten, da Du bereits eine Abgeschloßene Berufsausbildung hast und Eltern nur für die erst Ausbildung aufkommen müssen.
Desweitern ist bei Studium so oder so vorranig Bafög zu beantragen.
gruß Sundown
-
Super danke für die schnellen Antworten.:)
Ja die beim Bafög Amt wollen sich immer rausreden von wegen sie wären noch unterhaltspflichtig da meine 1.Ausbildung für mich nicht angemessen wäre aber diese Aussage halte ich für haltlos.
Also seid ihr euch ganz sicher, dass wenn es zu einem Unterhaltstechtsprozess seitens des Bafög Amtes käme, meine Eltern gute Karten in meinem speziellen Fall haben?
-
Die verarschen euch,
drohe denen mit Klage vorm Sozialgericht und sag denen das sie dir eine schriftliche Ablehnung mit den entsprechenden Paragraphen geben sollen, statt so einen Mist zu erzählen.dann wollen wir aml sehen, ob die das auch schriftlich rausgeben....
Ansonsten such dir die passenden § aus dem BGB, kann ja wohl nicht wahr sein, das inzwischen alle Ämter in D Lügen wie gedruckt...
-
Habe jetzt halt nen Antrag auf Vorrausleistung gestellt und dann sind sie ja sozusagen ´´gezwungen´´ zu prüfen ob meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Wenn sie dann sagen die sind noch unterhaltspflichtig ab zum Anwalt oder was meint ihr?
-
nix "sagen"!!!
alles schriftlich verlangen, dann kann man dagegen vorgehen!!!
-
ok danke für den tip
-
Die verarschen euch,
drohe denen mit Klage vorm Sozialgericht und sag denen das sie dir eine schriftliche Ablehnung mit den entsprechenden Paragraphen geben sollen, statt so einen Mist zu erzählen.dann wollen wir aml sehen, ob die das auch schriftlich rausgeben....
Ansonsten such dir die passenden § aus dem BGB, kann ja wohl nicht wahr sein, das inzwischen alle Ämter in D Lügen wie gedruckt...
Mit dem Sozialgericht kann auch ins Leere laufen
§ 54 Rechtsweg BAföG(1) Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
-
Habe jetzt halt nen Antrag auf Vorrausleistung gestellt und dann sind sie ja sozusagen ´´gezwungen´´ zu prüfen ob meine Eltern noch unterhaltspflichtig sind. Wenn sie dann sagen die sind noch unterhaltspflichtig ab zum Anwalt oder was meint ihr?
Mit dem Antrag auf Vorausleistung hast Du aber auch die Behörde beauftragt, in Deinem Namen den evtl. Unterhaltsprozeß zu führen.
Du kannst dich also beruhigt zurücklehnen und abwarten.Problematisch wird es nur in zwei Fällen:
1. die Beziehung zu den Eltern kann sich rapide verschlechtern, weil das Amt nach dem BGB vorgeht, um evtl Pflichten festzustellen
2. du hast im Antrag auf Vorausleistung ein wenig unter - oder übertrieben, in dem Fall ist zumindest die Kostenfrage geklärt.Dies ist übrigens nicht unbedingt ein guter Stil im Forum, einfach den Inhalt im Beitrag zu entfernen
..........
Geändert von Deifelskerl (Heute um 17:28 Uhr) -
-
Elternunabhängiges BAföG und BAföG-Vorausleistung sind nicht dasselbe.
Die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllst du (noch) nicht.
Trotzdem könnte Anspruch auf BAföG-Vorausleistung bestehen.
Bei der Vorausleistung erhälst du, anders als beim "echten" elternunabhängigen BAföG, den maßgeblichen BAföG-Satz abzüglich Kindergeld (sofern noch Anspruch besteht).
-
Mit dem Sozialgericht kann auch ins Leere laufen
§ 54 Rechtsweg BAföG.
Tja, n bisschen was müssen die Leutchen ja auch selbst wissen, hier ist "Sozial"-Forum....:D
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Sozialhilfe" anstelle von Unterhalt... 3
- Denno
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 8,3k
3
-
-
-
-
"Was bleibt uns noch zum leben" 6
- "Aussichtslos"
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 9,9k
6
-
-
-
-
1 Kind Lebt bei mir eins bei ihm.Unterhalt?? 1
- Schneckesmama
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6k
1
-
-
-
-
1. Ausbildung habe ich Anspruch auf Unterhalt? 4
- Alice
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 12k
4
-
-
-
-
1. Ausbildung, eigene Wohnung. Unterhalt? 3
- djkroko
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 16k
3
-