zusammen ziehen

  • hallo ihr lieben...


    es geht um folgendes...


    meine freundin und ich würden gern zusammen ziehen
    sie wohnt zur zeit in einer einraumwohnung und bezieht harz 4 (21j)


    ich (21j) fange jetzt am 01.09.11 eine ausbildung an als maler und lackierer und bin bei meinen eltern gemeldet aber ein weiteres weiterwohnen ist dort nicht möglich
    es gibt ja meinerseits bab oder mietzuschuss


    aber wie sieht es aus wenn wir zusammen eine wohnung nehmen?


    wie ist da der regelsatz?
    geht das überhaupt so einfach?


    würde mich sehr über eine aufschlussreife antwort freuen


    mfg Courtial

  • Hallo,
    ihr könnt erst mal eine Wohngemeinschaft gründen, deine Freundin muss dafür dann gegenüber dem Jobcenter eine Erklärung abgeben, dass ihr keine Einstehensgemeinschaft bildet. Das muss anerkannt werden!


    Und Vorsicht: Das Jobcenter hat kein Recht, von dir Unterlagen zu verlangen, erst nach einem Jahr müsst ihr beweisen, das keine Einstehens- oder Wirtschaftsgemeinschaft besteht.


    Schwierig wirds aber in jedem Fall, im Zweifel immer Widerspruch und Klagen ans Sozialgericht.

  • Angemessene KdU findest du hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    da deine Freundin schon ne eigene Whg hat, sucht ihr euch eine angemessene Whg und deine Freundin gibt dann ihren Teil der Mietkosten beim JC an.
    Sie sollte sich aber die Genehmigung dafür holen, dann wird der Umzug bezahlt, sonst müsst ihr das selbst machen und Erstausstattung gäbe es dann auch nicht.

  • Natürlich könntet ihr zusammenziehen.Ich sehe da keine Schwierigkeiten.Du müßtest dir ausrechnen ob du mit Lehrgeld,Kindergeld und BAB eine Wohnung bezahlen könntest.Deine Freundin würde die Hälfte der Miete bekommen und ihre Leistungen.Bei der Beantragung im JC müßtet ihr darauf verweisen das ihr zunächst auf Probe zusammen wohnen wollt und nicht füreinander einsteht.Dies geht ein Jahr lang danach wäret ihr eine BG und dein Einkommen würde angerechnet werden.