Imense Probleme mit SB

  • Ich hoffe mir kann jemand helfen!


    Ich habe Probleme mit meinem SB seit ich arbeitslos gemeldet bin.Meines erachtens nach hat das persönliche Gründe aber das ist wohl nicht möglich.
    Jedenfalls geht es um meine Nebenkostenabrechnung von 2010.Dazu muss ich sagen das ich letztes Jahr das gleiche Problem hatte und mich nach über neun Monaten an den Konfliktlöser gewendet habe.Jetzt geht es schon wieder genauso los.Er bearbeitet meine Unterlagen nicht gleich sondern wartet bis es nicht mehr geht und dann kommt er mit irgendwelchen lapidaren Forderungen die mit der Nebenkostenabrechnung nichts zu tun haben.
    Letztes Jahr habe ich schon um einen SB Wechsel gebeten da eine zusammenarbeit mit diesem Mann einfach nicht möglich ist aber mir wurde mitgeteilt das dass nicht möglich ist.
    Kann mir jemand sagen wie ich diese Forderung durchsetzten kann?
    Dieser Nervenkrieg macht mich wirklich wahrnsinnig.Ich bin alleinerziehende Mutter und muss ständig bangen ob mein Vermieter dieses Theater noch länger mitmacht.Jeden Tag hab ich Angst meine Wohnung zu verlieren.
    Bitte helft mir!


  • KDD also Kuddel Dadel Du gab einen Hinweis hier irgendwo auf ein Gesetz!


    Weiss nicht mehr den Para Graphen!


    Ablehnung wegen Befangenheit!


    Er wird sich bestimmt melden dazu!



    Elch

  • I
    Letztes Jahr habe ich schon um einen SB Wechsel gebeten da eine zusammenarbeit mit diesem Mann einfach nicht möglich ist aber mir wurde mitgeteilt das dass nicht möglich ist.
    !


    Das ist natürlich wieder absoluter Schwachsinn, was die dir gesagt haben!


    Natürlich geht das!


    Siehe hier: http://www.sozialleistungen.in…m-antrag-page2-15572.html


    Du solltest dich mit so jemand auch nicht mehr ablabern, geh immer gleich zur Teamleitung oder Geschäftsführung,, niemand ist gezwungen sich verkackeiern oder herabwürdigend behandeln zu lassen!!!


    In meinen Beiträgen findest du einige dieser "Verhaltensanweisungen"...


    Vielleicht sollte ich hier mal einen Grundsatz-Thread aufmachen, wie man mit den ARGEN umzugehen hat....:rolleyes:

  • Wie immer korrigiere ich den geschätzten Hrn. Kuddel nur ungern.


    Jedoch muss ich auf eine Entscheidung des BSG hinweisen:


    http://lexetius.com/2009,4094


    Zitat

    Der Kläger hat auch keinen Anspruch darauf, ihm einen unbefangenen und qualifizierten persönlichen Ansprechpartner zu benennen.


    Zitat

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang die Besorgnis zum Ausdruck bringt, die für ihn zuständige Mitarbeiterin der Beklagten sei nicht unbefangen, so verschafft ihm dieser Umstand, unterstellt er ist wahr, ebenfalls kein subjektiv-öffentliches Recht, deswegen einen anderen persönlichen Ansprechpartner benannt zu bekommen. Stattdessen knüpft sich an das Vorbringen des Klägers gegenüber der Beklagten bei der persönlichen Vorsprache gemäß § 17 Abs 1 Satz 1 SGB X eine Pflicht für die im Verwaltungsverfahren tätig gewordene Mitarbeiterin, den Leiter ihrer Behörde, mithin den Geschäftsführer der Beklagten, hierüber zu unterrichten. Soweit hier eine Pflichtverletzung gegeben gewesen sein sollte, ist diese jedoch nicht mit einem subjektiven Ablehnungsrecht des die Besorgnis der Befangenheit Äußernden verbunden (von Wulffen in von Wulffen, SGB X, 6. Aufl 2008, § 17 RdNr 3). Hieraus folgt allenfalls, dass ein unter Mitwirkung eines die Unterrichtungspflicht verletzenden Behördenbediensteten ergangener Verwaltungsakt wegen § 42 Satz 1 SGB X verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein kann. Im Rahmen einer Feststellungsklage, mit der auf zukünftiges Verhalten der Beklagten eingewirkt werden soll, bleibt eine derartige Pflichtverletzung damit ohne Auswirkung. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Mitarbeiterin tatsächlich eine solche Pflichtverletzung begangen hat.


    Hochachtungsvoll.


    Turtle

  • Klar, bei dir ist immer alles Einzelfall, was dir nicht passt. Nun, dann wird sich dieser Einzelfall hier aufgrund deiner Ratschläge wohl auch bis zum BSG durchschlagen müssen, damit die ggf. eine analoge Einzelfallentscheidung treffen.


    Das nenne ich *gähn*.


    Du musst ja bei sowas keine Nerven lassen.


    Wenn man allerdings nicht weiß, was das BSG mit "subjektiv-öffentliches Recht" meint, sollte man doch den Ball etwas flacher halten. Oder jemanden befragen, der Ahnung von der Materie hat.


    Turtle


  • __________________


    Ja das stimmt die Zeit und Nerven und den Verdruss und die Laufereien das zahlt einem echt niemand!


    Und das die ARGE leute für Ihre Verbrechen nicht zur Verantwortung gezogen werden.


    Deren Leistung sollte "nicht" nach Kürzungen und Mobbing bemessen werden sondern nach hilfe wieviele sie ordentlich in Jobs bringen!


    Mir ist klar, wo keine arbeit da keine Jobs!


    Dann sollten sie dort die Argen auf ein Minimum einfrieren in diesen Pups Dörfern und den Leuten dort bedingungsloses Grundeinkommen geben.


    Wenn ARGE Leute wie ein ausser Rand und Band geratenes ImmunSystem unterwegs sind den Körperbefällt also vor lauter Langeweile wen schikanieren wir denn diese Woche, das kann es doch nicht sein!!!


    Das darf es nicht sein!



    Elch


    Es scheint regelrechten unterricht für ARGE Mitarbeiter zu geben, sie bekommen ja auf 1 Jahr befristete Jobs!


    Um die verordneten Einsparungen zu erreichen nimmt man wohl Konstellationen, wo man potential erkennt das derjenige stolpert!


    Elch

  • Du kannst den wegen Befangenheit ablehnen. Sag einfach du hattest mit ihm ein Verhältnis oder er wollte das und jetzt setzt er dich unter Druck. Da haben die ganz schöne Argumentationsprobleme. Das solltest du aber nicht zu oft machen. Du hast sonst den Ruf einer ... naja.


    Warum ärgert ihr die Leute dort alle? Das hat doch keinen Sinn immer mit dem Kopf durch die Wand. Ihr seht doch was die dort mit einen machen. Man hat da keine Chance und die sitzen am längeren Seil. Seid nett und ihr kriegt was ihr wollt. Streit macht Stress und bringt Nachteile. Die meisten Sachen sind doch eh Kannleistungen. Wer wird denn hier gleich loskloppen wollen? Wer das macht muß die Leiche auch anschließend in den Keller bringen sonst fällt das auf!