Minderjähriger Schüler jobbt (bis 400 €) - Vater will Unterhalt kürzen?

  • Hallo liebes Forum!


    Mein Sohn ist 17 J. alt, Schüler und jobbt nach der Schule auf 400 € Basis, meist ist es weniger.


    Sein Vater ist Unterhaltspflichtig (niedrigster Satz lt. DD-Tabelle).


    Da sein Vater sehr ungern zahlt, hat mittlerweile das Jugendamt die Beistandschaft für meinen Sohn übernommen, so das es bis jetzt mit den Zahlungen geklappt hat.


    Nun hat sein Vater aber letzten Monat unverhofft den Unterhalt um 134 € gekürzt, und wird es wohl auch diesen Monat tun.
    Die Begründung:
    Weil mein Sohn ja Geld verdient, würde er den Unterhalt kürzen! Und auch wenn es sein Sohn ist, würde er alles tun um seine finanziellen Vorteile zu wahren...!


    Das Jugendamt kümmert sich zwar, genaue Aussagen scheint es dazu aber nicht zu geben.


    Deshalb meine Frage an euch:
    Darf ein Vater den Unterhalt kürzen, weil sein minderjähriger, schulpflichtiger Sohn sich ein Taschengeld dazu verdient?


    Vom Moralischen ist es natürlich unfair seinem Kind beizubringen das sich arbeiten nicht lohnt, aber muss mein Sohn für seinen Vater mit jobben?


    Es wäre nett wenn ihr mir helfen könntet! :)


    LG
    Sasi

  • Hallo Sasi,


    1. Wie kommst du darauf , das wenn der KV den KU kürzt weil der Sohnemann eigens Einkommen erwirtschaftet, sich Arbeit nicht lohnen würde, was wäre denn wenn er eine Ausbildung beginnen würde, da wird das Einkommen auch zum Teil Angerechnet, das nur mal zu Deiner Einstellung.


    2. Der Sohn ist noch Schulpflichtig, somit wird Ihm keine Arbeit zugemutet der Nebenjob ist als Überobligatorisch anzusehen, es kommt im Zweifelsfall auf den Richter an, ob hier Einkommen angerechnet wird als Minderjähriger, als Volljähriger auf alle Fälle.
    Wenn es sich nur um eine kurzweilige Beschäftigung (Ferienjob) handelt, wird nichts angerechnet, aber bei regelmäßigen einkommen kann das anders aussehen.


    3. Hat der KV Rechte, diese sind zu wahren.


    4. Jetzt rechne mal anders, 334€ Unterhalt, 184€ Kindergeld nach einem Bvg-Urteil gehört auch dieses Geld dem Kind bzw. sind für die Bedürfnisse voll aufzubringen, plus jeden Monat noch etwa 300€. Ihm Stehen über 800€ zur verfühgung.


    5. Der KU gehört nicht dir sondern dem Sohn.


    6. Je nach höhe des Einkommens des Sohns, steht dem Vater evtl. eine Minderung zu, also Vorsicht mit Aussagen vom Jugendamt, falls ein Titel besteht kann es sein das du die Kosten für ein Verfahren tragen mußt, wenn der KV eine Abänderungsklage einreicht.


    7. Es kommt im großen ganzen auf das jeweilige Gericht und den einzelfall an, ob ja oder nein.


    8. Meine Persönliche Meinung, sollte der Sohn in der Tat jeden Monat fast 400€ verdienen ist eine Kürzung von 135€ schon Moralisch OK.