Guten Tag,
Ich leiste momentan einen freiwilligen Wehrdienst von insgesamt 23 Monaten, der am 31.08.2011 endet, Mein Wohnort ist momentan noch die Bundeswehr-Unterkünfte.
Ab dem 01.09.2011 werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen müssen, die momentan Arbeitslosengeld 2 bekommen.
Aber ab dem 01.10.2011 beginne ich dann mein Studium in einer anderen Stadt in der ich auch wohnen werde.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich für den September noch ALG 1 bekommen kann, da ich länger als 12 Monate beschäftigt war.
Wenn ich aber in dem Monat zu meinen Eltern ziehe, würde mein ALG 1 Geld für diesen Monat als Einkommen der Wohngemeinschaft verrechnet werden, so dass meine Eltern weniger Geld bekommen würden?
Oder muss ich von meinem ALG 1 lediglich nur meinen Teil zu der Miete beitragen und sonst nichts?
Ansonsten könnte ich für den einen Monat auch zu einem Kumpel von mir ziehen.
Schonmal vielen Dank im vorraus für jede hilfreiche Antwort.