Ü30 - BG mit Mutter?

  • Guten Morgen,
    ich hatte gestern Abend ein wirklich ernüchterndes Gespräch mit meiner verzweifelten Tante. Da ich ihr gerne helfen möchte, mein Lebtag aber noch nie mit AA oder ARGE zu tun hatte und im Netz teils widersprüchliche Infos bzgl. Hartz IV bei Ü30ern gefunden habe, hoffe ich, dass man mich hier aufklären kann.


    Es geht um folgende Konstellation:
    - Sohn 31, keine Ausbildung, 2 abgebrochene Studiengänge (seit 1 Jahr kein Student mehr), z.Z. kein Job :rolleyes:
    - Mutter 56, arbeitet in Vollzeit, Verdienst knapp 1700 EUR, zahlt davon alle laufenden Kosten (Kredit für das Eigenheim, Strom, Gas, etc.)
    - Lebensgefährte der Mutter, arbeitet in Vollzeit, Verdienst knapp 1600 EUR, gibt davon einen Großteil an seine LG für die Haushaltskasse ab, ist seit Jahren mit dem Sohn der LG verstritten


    Die Internetrecherche hat mich zunächst zu dem Schluss kommen lassen, dass der Sohn als Ü25 keine BG mit der Mutter bildet, d.h. er Anspruch auf die Regelleistung von 364 EUR plus Krankenversicherung hätte. Bin dann aber auch auf andere Aussagen gestoßen, nämlich dass bei dem Status quo doch eine HG vorliegt, da der Sohn kostenlos bei der Mutter Kost und Logis erhält. Ob und welche Rolle der LG der Mutter spielt habe ich auf die Schnelle nicht herauslesen können.


    Um meine Tante sowohl finanziell als auch psychisch zu entlasten habe ich ihr gestern den Vorschlag gemacht, dass sie meinen Cousin doch dazu bringen soll, zunächst bei der ARGE Hartz IV zu beantragen. Um Missverständnissen vorzubeugen: ich bin selbst Steuerzahler und habe natürlich einen dicken Hals wenn ich von solchen Fällen höre und diese auch noch mitfinanzieren soll. Meine Idee dahinter ist aber vielmehr, dass die ARGE zwar seinem Antrag stattgibt, dann aber auch von ihm Leistung (1-EUR-Job, Ausbildung etc.) erwartet - ihm also gehörig in den Hintern tritt und er endlich dazu gezwungen ist, sein Leben in die Hand zu nehmen und dann langfristig seinen Lebensunterhalt aus der Ausübung von Arbeit bestreiten wird.


    Meint ihr, dass meine Idee Aussicht auf Erfolg hat?
    Und wie sieht es bei dem vorliegenden Fall mit der BG aus?
    Müssten bei einer evtl. Antragstellung die Einkommens-/Vermögensverhältnisse aller Bewohner offengelegt werden?


    Ich hoffe ihr seid etwas weniger geschockt als ich, seid sicher schon abgehärtet ;) und könnt mir auf die Sprünge helfen.


    Liebe Grüße aus Hessen,
    westminster

  • Hallo westminster,


    Dein Cousin wäre in diesem Falle seine eigene BG und würde mit seiner Mutter in HG leben. Da man von Seiten des Jobcenters davon ausgeht, dass sich Verwandte untereinander unterstützen (§9 Abs.5 SGB II), wäre dieser Unterstützungsvermutung zu widersprechen und Aussagen bzgl. freier Kost und Logis müssten entsprechend unterbleiben.
    Dein Cousin würde neben der Regelleistung (€ 364) auch einen Anteil an den Unterkunftskosten erhalten, wodurch die Mutter doch erheblich entlastet würde.


    Gruß Gawain

  • Die Mutter sollte aber dann auch die Unterkunftskosten sowie einen Anteil für den Unterhalt verlangen denn ansonsten würde es dem Sohn mit dem Sozialgeld gar nicht mal schlecht gehen wenn die Mutter weiterhin den Unterhalt bestreitet.Ich würde der Mutter sogar raten den Sohn nahezulegen sich eine eigene Wohnung zu nehmen.Alt genug ist er doch.


  • ______________________


    Ich hoffe es ist ungefähr richtig was ich Dir hier schreibe!


    Alle die in einem Haushalt leben, bilden erstmal eine Bedarfsgemeinschaft dabei ist es egal ob verheiratet oder nicht!


    Dann gibt es Richtlinien wie gross die Wohnung (oder Eigentumswohnung) sein darf, ist Personen Anzahl abhängig!


    Wie teuer Sie sein darf die Wohnung, ist von der Gemeinde Stadt , Kaff Pupsdorf abhängig, wo man wohnt
    kann man bei den Gemeinden odr der ARGE erfragen.


    München Schwabing ist ja teurer, wie ein Inzuchtdorf.


    Grob stehem jedem Erwachsenenen 346 EURO zu!
    Kindern weniger ist Alters abhängig!


    Wenn jemand arbeitet, steht iIhm noch weiss jetzt nicht wie das heisst. noch Freigeld zu!


    Also 3 Personen =Rund 1000 EURO + Miete und Nebenkosten!


    Rechnen wir ganz grob 1000 + 800 Miete + 2 mal 180 EURO Freigeld für die beiden Arbeitenden!


    Miete kann auch der Kredit für das Eigenheim sein, allerdings nur der Zinsanteil und keine Tilgung,
    die ARGE gibt kein Geld aus, um Eigentum zu schaffen!



    Obwohl dies Argument meiner Meinung nach Schwachsinn ist denn Mierte schafft auch Eigentum, nur eben woanders!



    Müssten so umme 2200 EURO sein!


    Nun rechnest Du Mutter 1700 EURO wird ja Netto sein!
    1600 EURO Netto vom Lebensgefährten, da wird gerechnet, was er wirklich zur Verfügung hat, wenn er das Geld
    Just for Fun abgibt ists sein Problem!


    Also 1700 die Mutter und 800 Netto der LG = 2500 EURO


    Ob der LG mit dem Sohn zerstritten ist, das ist egal"


    Das wird wohl nen 0 Summenspiel werden!


    Sohn 31 der sollte sich eine Wohnung suchen, also bei der ARGE Wohnung , Auszug und Hartz IV beantragen Erstbezugsgeld beantragen etc.!


    Das ist wohl der richtige Weg, sonst liegt er den beiden wirklich auf der Tasche!


    Denn mit einem Job bei Ihm, das kann ja Jahr und Tag dauern!


    Das muss nicht unbedingt sein, denke ich!


    Aber beruhige Dich, ich hab schon wesentlich schlimmere Konstellationen gehört, das ist ja noch übersichtlich.



    Wenn der LG bei der Mutter mit in der Wohnung lebt!°
    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 5 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Ansonsten den Hartz IV rechner benutzen!

  • Elch


    Ich glaube nu hast Du westminster völlig verunsichert. ;)
    Der einzige Hilfebedürftige in dieser Runde ist der Cousin und weil dieser mit Mutter und deren Lebensgefährten in HG lebt, interessieren deren beider Einkommen nicht. :)

  • Hallo zusammen,
    zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten.
    Sorry wenn ich schon wieder nachhake, ich will aber 100 % sicher sein was ich tue, bevor ich am WE meiner Tante die Infos gebe bzw. mit ihr und meinem tollen Herrn Cousin den Antrag ausfülle.



    Dein Cousin wäre in diesem Falle seine eigene BG und würde mit seiner Mutter in HG leben. Da man von Seiten des Jobcenters davon ausgeht, dass sich Verwandte untereinander unterstützen (§9 Abs.5 SGB II), wäre dieser Unterstützungsvermutung zu widersprechen und Aussagen bzgl. freier Kost und Logis müssten entsprechend unterbleiben.


    Macht man sowas direkt bei Antragstellung? Und gibt es dafür ein Formular oder kann man eine entsprechende Aussage formlos auf ein Blatt Papier schreiben, seine Unterschrift darunter setzen und dem Antrag beilegen?


    Dein Cousin würde neben der Regelleistung (€ 364) auch einen Anteil an den Unterkunftskosten erhalten, wodurch die Mutter doch erheblich entlastet würde.


    Also wenn ich richtig verstanden habe, interessieren in dem Fall weder die Mutter noch deren Lebensgefährte, da der Sohn seine eigene BG ist. Soweit so gut.
    Zu den Unterhaltskosten habe ich noch folgende Fragen:
    Müssen diese Unterhaltskosten extra beantragt werden oder geht das automatisch mit dem H4 Antrag?
    Müsste meine Tante, wenn diese Unterhaltskosten geltend gemacht werden würden, ihren Verdienst und ihr Vermögen offenlegen?
    Woran bemisst sich der Anteil bzw. wer legt fest in welcher Höhe er ist?


    Vielen Dank im voraus.


    Gruß,
    westminster

  • Zitat

    Macht man sowas direkt bei Antragstellung? Und gibt es dafür ein Formular


    Du kannst den Link "Formulare" unten in meiner Signatur nutzen, um die Antragsformulare für Deine Tante herunterzuladen und auszudrucken. Regelleistung und Kostenübernahme für die Unterkunft werden in ein und demselben Formular beantragt.


    Zitat

    Müsste meine Tante, wenn diese Unterhaltskosten geltend gemacht werden würden, ihren Verdienst und ihr Vermögen offenlegen?


    Nein, denn Deine Tante ist nicht hilfebedürftig und der Sohn bereits erwachsen und deswegen zu keiner Offenlegung verpflichtet. Einzig und allein der Mietvertrag der Tante könnte für die Berechnung der anteiligen Unterkunftskosten relevant sein. Da man Mutter und Sohn nicht automatisch in eine HG stecken wird, empfehle ich für Deine Tante folgende, formlose Erklärung:


    Hiermit erkläre ich, dass ich zusammen mit meinem Sohn (Name) in Haushaltsgemeinschaft lebe und ihn weder aus meinem Einkommen noch aus meinem Vermögen in irgendeiner Form unterstütze


    Zitat

    Woran bemisst sich der Anteil bzw. wer legt fest in welcher Höhe er ist?


    Die Kosten der Unterkunft (Miete + NK + Heizung) werden durch die Anzahl der Personen in der gemeinschaftlichen Wohnung dividiert. Sollte der errechnete Anteil unangemessen hoch sein, wird nur die Angemessenheit bezahlt. Wieviel dies in der Region Deines Cousin ist, kannst Du anhand des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur ermitteln.


    Gruß Gawain

  • Hallo Gawain,
    ich wiederhole mich, aber vielen Dank, du hast mir sehr weitergeholfen.
    Eine vorerst letzte Frage habe ich aber noch:


    Nein, denn Deine Tante ist nicht hilfebedürftig und der Sohn bereits erwachsen und deswegen zu keiner Offenlegung verpflichtet. Einzig und allein der Mietvertrag der Tante könnte für die Berechnung der anteiligen Unterkunftskosten relevant sein.


    Einen Mietvertrag gibt es nicht, da meine Tante ein Eigenheim abbezahlt. Macht das für die Unterkunftskosten einen Unterschied?


    Einen schönen Abend wünscht
    westminster