leistungen zurückzahlen

  • Hallo,


    im August 2010 haben wir hartz4 beantragt. Da ich Student bin haben die mich von der BG ausgeschlossen. Meine Frau und die beiden Kinder haben nur Anspruch.
    Nebenbei habe ich Verdienst aus Selbstständikeit. Ich habe den Herrschaften meine vorraussichtliche verdienst
    durch Schätzung angegeben. Nach 6 monaten wollten die von mir die tatsächlichen zahlen haben. Obwohl die tatsächlichen Zahlen mit dem geschätzten übereinstimmten, verlangten die das gezahlte Geld wieder zurück. Als Grund :" Ihr Ehemann hat im genannten Zeitraum Einkommen aus einer Selbstständigkeit erzielt, welches nach Abzug seines Bedarfed bei Ihnen als Unterhalt anzurechnen ist."


    Obwohl ich im Jahr 2010 ein verlust von 4000€ hatte, wollen die das gezahlte Geld zurück haben. Ich habe von August bis Dezember immer ein Gewinn Gehabt, was ich aber leider nicht für mein Bedarf ausgeben konnte, sondern damit mein Betrieb aufrecht halten musste.


    Das Grund, warum wir zum Jobcenter gegangen sind, waren die schlechten Umsätze in den ersten 6 monaten des jahres.
    Was soll ich jetzt machen ???
    Könnt ihr mir ratschläge geben???

  • Beim JC wird bzgl. Einkommen aus Selbständigkeit immer der Bewilligungszeitraum betrachtet. Wenn der also z. B. von Oktober bis März war, dann wird der Gewinn in diesen 6 Monaten berücksichtigt...


    Schauen wir mal nach Formfehlern... War der Bewilligungsbescheid für den jetzt zurückgefordert wird, als vorläufig gekennzeichnet, d. h.: steht im Bewilligungsbescheid was von "gem. 40 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 328 Abs. 1 SGB III..."?!


    Turtle

  • Habe letzes jahr im Mai ein nebeneinkomm von 60.13 euro und im juni eins von 143,00 euro gehabt (laut brief vom amt) . habe zu dieser zeit alg 2 bezogen. Jetzt kam ein brief vom amt das ich 162,50 euro zurück zahlen soll. habe mich erkundigt letztes jahr und mir wurde gesagt bis zu 100 euro darf ich mit dazu verdienen. wieso will das amt da jetzt soviel geld zurück? und dürfen die das überahupt noch nach einem jahr zurück fordern?