Unterhalt

  • Hallo Zusammen,


    hoffe, dass Ihr uns helfen könnt:


    Die Tochter (16) meiner Frau lebt seit kurzem bei Ihrem Vater (hat sie überredet, weil er kein Unterhalt mehr zahlen wollte (er verdient ca. 2700 €)), nun will er natürlich, dass auch meine Frau für die gemeinsame Tochter aufkommt. Das Problem ist jedoch, dass meine Frau derzeit max. 35 Std/Woche arbeiten kann, da wir ebenfalls eine gemeinsame Tochter (5 Jahre alt) haben und diese auch täglich vom Kindergarten abholen muss, so beläuft sich ihr Gehalt auf ca. 850€/Monat. Daher ist Frage, ob meine Frau für die Tochter aus der ersten Ehe Kindesunterhalt bezahlen muss… und wird eigentlich mein Einkommen auch berücksichtigt?


    Vielen Dank vorab


    Gruß

  • Hallo Jen,


    Ja, die Mutter muß Unterhalt leisten, gleiche Regeln für alle!!!!!


    Es kann durchaus ein das der Selbstbehalt reduziert wird, damit die Mutter Zahlungsfähig wird, dein Gehalt wird zwar nicht direkt zum KU herrangezogen, aber halt dafür um deine Frau evtl. zu Unterstützen.
    Wie hoch ist den Dein Einkommen, denn Fiktiv mußt du ja auch für den Unterhalt deine Tochter aufkommen.


    Desweitern ist die KM zur Vollzeit verpflichtet da man auch Dir Kinderbetreuung zumuten kann, ansonsten wird der Mutter evtl. noch ein fiktives Einkommen laut Ziffer6 der Unterhaltsleitlinien zugerechnet, das kommt aber alles darauf was an Einkommen vorhanden ist.


    Es kommt auch nicht darauf an was die KM jetzt verdient sondern darauf was Sie verdienen könnte, also was für ein Lehrberuf hat sie?
    Welche Steuerklasse hat die KM?
    gruß Sundown

  • Hallo Sundown,
    danke für die schnelle Antwort.


    Ich verdiene ca. 2.000 € im Monat. Meine Frau hat die 5’te Steuerklasse und arbeitet als Zahnarzthelferin in einer Praxis. Unsere Tochter bringe ich morgens in den Kindergarten und meine Frau holt sie daher auch nachmittags ab, kurz bevor der Kindergarten geschlossen wird… daher könnte ich sie gar nicht abholen, da ich bis 19:00 Uhr arbeiten muss.
    Gruß

  • Guten Morgen Jen,


    Also das ganze sieht jetzt wie folgt aus:


    Auch wenn deine Frau Stkl.5 hat, wird Ihr Gehalt nach Stkl.4 errechnet (Deines aber auch), also steigt das Gehalt der Frau, aber Deines sinkt.
    Bei diesen Faktoren, wird Deiner Frau bei 35h pro Woche und einem Minderjährigen Kind im Haushalt, da Du dich ja schon Morgens um euer Kind kümmerst, keine 40h woche zugemutet, ebenfalls kein zusatzjob.


    Es dürften also bei deiner Frau, etwa bei Stkl.4 ca 1150€ Netto werden, falls noch Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bzw. Fahrgeld gezahlt wird kommt dies in die Rechnung mit rein.Lohnsteuerrückvergütung gehört auch dazu.


    Wie weit hat sie es bis auf die Arbeit? Wird Fahrgeld bezahlt? Ich frage da meine Frau auch Zahnarzthelferin ist und noch Fahrgeld bekommt.
    Dann wird keine Fahrkosten erstattung abgezogen, und die Frau wäre wohl in der Lage den KU schon fast aufzubringen.


    gruß sundown