HiLFE !!!

  • Hallo ich habe ein großes Problem.



    Ich habe vor Ungefähr 4 Monaten Harz 4 Beantragt !
    es hat ungefähr gedauert 2 monate bis ich es vollständig abgegeben habe.. da ich ja U25 bin und meinen
    eltern hinterher rennen musste * papierkram*


    auf jeden fall war dann allles okay.. und sie meinten ja es kann 3-4 wochen dauern bis du den bewiilligungsbescheid bekommst und das geld wird mir dann auch nachbezahlt seit dem tag wo ich den antrag beantragt habe. Und die Miete auch ! weil der vermieter schon stress macht und kündigen will weil er so lang auf sein geld wartet


    Heute gehe ich hin weil ich vergebungslos auf einen Brief warte und nichts kam..
    dann meinten die ja ich wär abgemeldet und ich solle zur jobbörse gehn.
    da bin ich dann hingegangen und die frau meinte.
    ich wäre abgemeldet worden weil sie mir einen brief geschickt hätten und der wieder an die arge zurück gekommen wär.
    Und das wir Jetzt wieder alles von Neu machen müssen, und dann auch nichts nachbezahlt wird..
    aber ich hab doch keine schuld wenn der brief nicht ankommt:(:confused:


    was kann ich jetzt tun???

  • Hast du irgend etwas schriftlich von denen?


    Du musst so schnell wie möglich zum zuständigen Sozialgericht, da gehst du zum Rechtspfleger, erzählst dort, was vorgefallen ist, und dann muss eine Eilklage aufgesetzt werden, damit das Jobcenter zur einstweiligen Zahlung verdonnert wird.
    Du musst dahin alle relevanten Unterlagen mitnehmen und deinen Ausweis.

  • Hast du irgend etwas schriftlich von denen?


    Du musst so schnell wie möglich zum zuständigen Sozialgericht, da gehst du zum Rechtspfleger, erzählst dort, was vorgefallen ist, und dann muss eine Eilklage aufgesetzt werden, damit das Jobcenter zur einstweiligen Zahlung verdonnert wird.
    Du musst dahin alle relevanten Unterlagen mitnehmen und deinen Ausweis.




    Nein garnichts also nur von vor 2 monaten das ich die restlichen dokumente bringen soll für den antrag hab ich ja alles gemacht..


    vieleln dank.. :) werde ich tun

  • Nein garnichts also nur von vor 2 monaten das ich die restlichen dokumente bringen soll für den antrag hab ich ja alles gemacht..


    vieleln dank.. :) werde ich tun


    Nun das war wohl auch nicht das Problem !


    Sondern der zurückgewiesene Brief, stimmte denn die Adresse nicht??


    Lass Dir doch den Brief mit der Adresse zeigen, vielleicht haben die sich ja auch vertan!


    Ein Brief kommt ja eigentlich nur an den Abesender zurück wenn etwas nicht stimmt, oder Annahme veweigert???


    Adresse
    Namen!
    Ort


    Elch

  • Nein garnichts also nur von vor 2 monaten das ich die restlichen dokumente bringen soll für den antrag hab ich ja alles gemacht..


    vieleln dank.. :) werde ich tun


    Auch egal, du musst zum SG, und wenn du da die Eilklage aufgegeben hast, gehst du mit der Kopie davon zum Jobcenter und knallst denen einen Antrag auf Vorschuss auf den Tisch und gehst erst raus, bis du Bargeld oder einen Ablehnungsbescheid bekommen hast. Darauf hast du einen Anspruch, denn seit Antragstellung bist du berechtigt!.


    Du kannst denen auch mit Strafanzeige wegen Unterschlagung von Sozialleistungen, Rechtsbeugung und Körperverletzung im Amt drohen, musst du aber selbst wissen, wie weit du gehen willst.


    Illegal ist das jedenfalls alles, was die machen!!!


    Zitat

    Antrag auf Vorschuss gemäß § 42 SGB I


    Hiermit stelle ich Antrag auf Vorschuss, weil ich keinerlei Geldmittel und auch nichts zu essen mehr habe. Außerdem habe ich mehrere ausstehende Mietzahlungen und die Kündigung wurde schon angedroht.


    MfG.......



  • doch adresse stimmte.. ganz genau

  • Hast du denn den Postrücklauf sehen können? Was stand denn auf dem Umschlag, wieso der Brief zurückgesandt wurde? Gibt es ggf. einen Grund? War dein Briefkasten nicht beschriftet, gibt es sonst Probleme mit der Zustellung? Was könnte der Grund für den Postrücklauf sein?


    Wie Elch schon richtig schrieb: An dem Postrücklauf hängt und fällt alles...


    Turtle

  • Gar nichts "hängt da dran"!


    Weil die ARGEN zu blöd sind, Post zu verschicken, können die ihn nicht völlig ohne Geld dastehen lassen!


    Hör bloß mal auf, immer so einen Mist zu verbreiten, ja!


    Der Anspruch auf Sozialleistungen besteht seit Antragstellung und die hätten schon längst vorläufig entscheiden oder Vorschuss zahlen müssen, alles andere ist kriminell und asozial!!!


    @anual


    Turtle72 gehört zu diesem ARGEn Mist, lass dich nicht verunsichern, geh zum Sozialgerichtr und zieh das genau so durch, wie ich geschrieben habe.


    Bei Post ist das JC in der Beweislast, nicht du!!!

  • *gähn*


    Schonmal was von § 7 Abs. 4a SGB II gehört?! Und von postalischer Erreichbarkeit, ansonsten besteht kein Anspruch auf ALG 2?


    Nein?


    Dann solltest du deine vorlaute Klappe halten. Du langweilst langsam mit deinem Zurechtbiegen der Gesetze. Leider immer nur, wie es dir gefällt. Selten, wie es wirklich rechtens ist.


    Turtle

  • Hast du denn den Postrücklauf sehen können? Was stand denn auf dem Umschlag, wieso der Brief zurückgesandt wurde? Gibt es ggf. einen Grund? War dein Briefkasten nicht beschriftet, gibt es sonst Probleme mit der Zustellung? Was könnte der Grund für den Postrücklauf sein?


    Wie Elch schon richtig schrieb: An dem Postrücklauf hängt und fällt alles...


    Turtle


    das frage ich mich ja auch die voherige post von der arge kam ja auch an
    das weiß ich nicht was drauf stand..
    nein sonst ist alles Ok mit der post -.-

  • *


    . Du langweilst langsam mit deinem Zurechtbiegen der Gesetze.


    Turtle


    Ha Ha Ha, jedenfalls wirst du nicht erleben, wie ich die Gesetze so Zurechtbiege, wie du und deine Betrügerbande von Sozialhilfe24.


    Das hättest du wohl gerne, dass ihr einfach Postzustellung behauptet und dann sämtliche Sozialleistungen streichen könnt?! Kein Wunder das mit solchen "Experten" wie dir die meisten Prozesse verloren gehen, echt erbärmlich, Sozialgesetze gegen die Bedürftigen anzuwenden...kotz, kotz, kotz....


    § 7 Abs. 4a? Ist wohl der einzige § den du kennst aber wie immer überhaupt nicht verstehst!

    Zitat

    (4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten
    entsprechend.

    Komisch, ich lese da nichts von Postrücklauf und sofortiger Leistungseinstellung, auch noch rückwirkend auf die Antragstellung?!
    Wo sind die Beweise für eine Ortsabwesenheit?


    Schon mal was davon gehört?

    Zitat

    SGB X § 37 Bekanntgabe des
    Verwaltungsaktes
    (2) ...... im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.


    Natürlich kennst du das nicht, weil man deine "Ausbildung" in die Tonne treten kann, du hast nur gelernt, den Hilfsbedürftigen rechtmässige Ansprüche zu verwehren, wie es Auftrag von oben ist.
    Aber irgendwann wirst auch du deine gerechte Strafe für dein Handeln bekommen, die Vorboten davon ignorierst du ja jetzt schon, Honk!!!



  • Ich bin vollkomend deiner Meinung.
    Ich war wieder da. erst sagten sie dann es wird keine nachzahlung geben und antrag neu ausfüllen.. aber ich hab gesagt ich lass mich jetzt auch nicht weg schicken bis ich weiss woran es genau lag usw
    dann sagte die frau das es halt wegen dem brief ist.. ob ich dran schuld wäre oder nicht es ist eingestellt und ich bin halt raus... und das meine akte schon im keller ist.
    dann hat die rumtelefoniert und meinte dann ja so ein andere ruft mich dann an macht einen termin mit mir und ich müsste es nicht neu beantragen... Ob das auch so sein wird weiß man nicht..
    aber falls es nicht so ist und ich auch keine nachzahlung bekommen werde, werde ich zum sozialgericht gehen. weil das kann ja echt nicht sein.:mad::mad::mad::mad:

  • Hauptsache, du kannst im Zweifel beweisen, wann du den ersten Antrag gestellt hast, damit die dich da nicht verarschen können. Hast du dafür einen Beleg oder Zeugen?


    Alles andere ist stinkende heiße Luft, du scheinst es da mit einem besonders kriminellen Jobcenter zu tun zu haben....


    Drohe denen mit Sozialgericht, kannst auch noch anfügen, dass du einen Anwalt beauftragen wirst, das treibt die Kosten für diese Verbrecherbande noch mal in die Höhe,
    Anwalt aber nur, wenn du auch weißt, dass der gut ist, da gibts auch jede Menge Pfeifen, die teilw. mehr mit den ARGEN zusammen arbeiten, als einen angemessen zu vertreten.


    Und denke an den Antrag auf Vorschuss, die müssen dir eigentlich sofort auch die ausstehende Miete bar auszahlen, damit du die Kündigung vom Tisch kriegst, und du brauchst natürlich Geld zum Leben, also lass dich da nicht mit nem Fuffy abspeisen, Barauszahlung oder n Barcheck ist immer möglich, da gibt es keine Ausreden!!!

  • doch adresse stimmte.. ganz genau


    -----------------------------
    Okay nun einmal etwas anderes !



    Weiss nict wie Kuddel Daddel du und Kitty das empfinden!


    Warum hauen die Richter da nicht mal richtig auf den Tisch.


    Man hört immer nur schlecht ausgebildet, überlastet bla bla bla, Unwissend.


    Aber man hat das Gefühl wenn die solche Scheisse bauen, ob nun beabsichtigt oder unbeabsichtigt warum man wohl zu denen nur sagt, Du du du, Diu böser, das darfst du doch nicht!


    Und das war es dann anscheinend auch, die haben auch keine Angst, oder werden Mega geschützt!


    Mittlerweile habbich vom Gruppenleiter zu einer Sache von mir gehört na und dann klagen Sie halt
    mir doch egal, in 1 1/2 Jahren kann sich dann ja mein Nachfolger drum kümmern??


    Gut hier ist das anders mit nem Eilantrag !


    ICH MEINTE HALT NUR GENERELL GESEHEN !



    Denn die Täter sind ja noch da, sag ich dann aber das hatte Frau Blindhuhn doch genehmigt, aber 1 Jahr später sitzt dann dort der Herr Blindhase und lapidar ich habe es Ihnen aber ja nicht genehmigt und ich hätte das auch nie genehmigt??


    Ich glaube Dir das mit dem Brief!!!


    Ich weiss es von hier bei uns, unsere ARGE wird bereits BERMUDA Dreieck genannt, da verschwinden ganze Aktenordner und teilweise gleich mit Aktenschrank, aber niemand macht etwas!


    Ich habe schon Einschreiben geschickt mit Rückkarte, was kommt hinterher, bei Nachfrage der Brief war leer,
    ja natürlich klar, ich veschicke leere Briefe, sicherlich.


    Dann meine Frau war dabei als ich das einsteckte den Zettel, Frau zählt nicht!


    Oder ich gehe hin pesönlich und verlangte ne Bestätigung ne habe heute keine Lust ne Bestätigung auszufüllen das Wartezimmer ist heute voll, beim nächsten Mal dann wieder, allerdings kam die Frau mir ehrlich vor, war dann auch so, das ging dann glatt!


    Jedes mal mit Rückkarte, das kostet ja auch immenses Geld!


    Aber Kuddel Daddel Du s Rat ist schon 1 A und wohl nicht zu toppen.


    Ich habe es auch gemacht dieser ganze Schriftverkehr geht nun nur noch über ein Rechtsanwaltsbüro, das schont meine Nerven!


    In einem Jahr bekomme ich wohl dann das Ergebnis!


    Nur was kostet das ales für Geld und Kraft!


    Übrigens auch dem Steuerzahler, dieser ganze Gerichts Scheiss!
    Elch

  • Hast du denn den Postrücklauf sehen können? Was stand denn auf dem Umschlag, wieso der Brief zurückgesandt wurde? Gibt es ggf. einen Grund? War dein Briefkasten nicht beschriftet, gibt es sonst Probleme mit der Zustellung? Was könnte der Grund für den Postrücklauf sein?


    Wie Elch schon richtig schrieb: An dem Postrücklauf hängt und fällt alles...


    Turtle


    Genau das war meine Frage!


    Übrigens eventuell ja auch für die Zukunft!!!


    -------------------


    Grundlos wird doch ein Brief nicht zurückgeschickt!


    Ich hatte das auch schon einmal aber in einer anderen Sache ein Zertifikat kam an
    und der Postbriefträger schaltete, oder las bitte nicht knicken Dokument, also ein Zettelchen drinnen
    bitte Dokument in der Poststelle abholen!


    Dann hatte ich echt einmal 3 Fragezeichen überm Kopf!


    Ich erzähle dies so genau weil wichtig!!!!!!!!!!!!!


    Ich bekam dann den Hinweis ein E-Bay Paket, also ersteigert!


    Paket konnte nicht zugestellt werden weil Adresse falsch, in diesem Postleitzahlgebiet und
    dieser Strasse gibt es diese Hausnummer nicht und in der ganzen Strasse keinen Elch!


    !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    ?????????????????????????


    Zuerst dachte ich, sind die nun auch ARGE infiziert, spinnen die nun auch komplett??


    Abholen von der Paketstelle 47 11 oder neuer Anlauf, da ich darauf brennend wartete, ich zur Poststelle!


    Das passierte dann wohl 5 mal in 2 Jahren, immer wenn Aushilfskräfte bei den Paketzustellern sind, wie Weihnachten!


    Dann war es mir doch zu blöd und ich habe nachgeforscht!


    Die sind nur nach der Postleitzahl gegangen, sagen wir mal was weiss ich 4711
    Alles schön und gut unter dieser Postleitzahl gibt es bei uns 4 verrschiedene Gemeinden, Dörfer, Pupsdörfer!
    Ein Pupsdorf gibt es, das ist angrenzend und nur 5 Kilometer von hier entfernt, auch den Strassennamen gibt es dort
    , nur die Haus Nummer nicht und auch keinen Elch.


    Klar alles soweit richtig, halt nur falsches Pupsdorf!


    Da war es mir dann klar!


    Heute schreibe ich beim E-Bay drauf, bitte nicht nur auf PLZ achten, sondern auf das dazugehörige Kaff!


    Manchmal lohnt es der Sache auf den Grund zu gehen.


    In diesem Falle können die ja schlicht gelogen haben, dann muss aber der Brief mit Stempel
    und bla bla noch da sein, mein Paket war ja auch nicht weg!


    Oder später fragt der Richter danach, dann hamm die die Pappnase auf wennse nix haben
    oder es klärt sich das Warum auf!


    ARGE geschädigter


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Alles schon selbst erlebt, weil eben alt!

  • Ich bin vollkomend deiner Meinung.
    Ich war wieder da. erst sagten sie dann es wird keine nachzahlung geben und antrag neu ausfüllen.. aber ich hab gesagt ich lass mich jetzt auch nicht weg schicken bis ich weiss woran es genau lag usw
    dann sagte die frau das es halt wegen dem brief ist.. ob ich dran schuld wäre oder nicht es ist eingestellt und ich bin halt raus... und das meine akte schon im keller ist.
    dann hat die rumtelefoniert und meinte dann ja so ein andere ruft mich dann an macht einen termin mit mir und ich müsste es nicht neu beantragen... Ob das auch so sein wird weiß man nicht..
    aber falls es nicht so ist und ich auch keine nachzahlung bekommen werde, werde ich zum sozialgericht gehen. weil das kann ja echt nicht sein.:mad::mad::mad::mad:


    Haste das schriftlich?????????????


    Elch

  • Zitat

    Komisch, ich lese da nichts von Postrücklauf und sofortiger Leistungseinstellung, auch noch rückwirkend auf die Antragstellung?!


    Ich weiß, dass du nicht lesen kannst...


    Sonst wüsstest du, dass in § 77 Abs. 1 SGB II folgendes steht:


    Zitat

    (1) § 7 Absatz 4a in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung gilt weiter bis zum Inkrafttreten einer nach § 13 Absatz 3 erlassenen Rechtsverordnung.


    Ich werd aber einen Teufel tun und dir auch noch auf dem Silbertablett servieren, was im alten § 7 Abs. 4a SGB II stand. Verstehst es ja eh nicht, also ist es verlorene Liebesmüh. (Aber kleiner Tipp: im alten 4a steht was davon, dass die restlichen Bestimmungen der Erreichbarkeitsanordnung auch gelten... Ich verrat dir aber jetzt nicht, was eine der restlichen Bestimmungen der für das SGB II gültigen EAO ist... na gut... noch ein Tipp: hat was mit postalischer Erreichbarkeit zu tun...)...


    Und dass ein Verwaltungsakt nicht zugestellt wurde, wenn es zu einem POSTRÜCKLAUF kam (POSTALISCHE ERREICHBARKEIT, versuchst nochmal mit googeln...): LOGISCH. Aber Logik, da erwarte ich sicherlich zuviel...


    "gerechte Strafe"?! Ich lach mich tot... Ich kann nichts dafür, dass ich in der Schule besser aufgepasst habe als du. Zu was du es gebracht hast, sieht man ja hier :D:D... Zum Sozialgerichtsbeschäftiger.


    Turtle

  • I.


    Ich kann nichts dafür, dass ich in der Schule besser aufgepasst habe als du.


    Turtle


    Schön für dich, dass du ev. in der Schule besser aufgepasst hast,
    (was man angesichts deiner sozialen und fachlichen Inkompetenz stark bezweifeln muss...:rolleyes:)


    vom Sozialrecht hast du jedenfalls nur so viel mitbekommen, irgendwelche Vollidioten hinter die Fichte führen zu können. :D


    Das ist dann "Prekariat" unter sich, sozusagen....:p :D

  • So was ähnliches hatte ich auch schon gehabt. Bin Umgezogen und in der neuen Wohnung MFH habe ich mir einen Briefkasten angebaut. Wohnung war in einer schmalen Sackgasse. Der Postbote den Kasten nicht gesehen oder kennt mich vieleicht und denk der wohnt doch dahinten??? Jedenfalls ging der Brief zurück und von der Arge kam dann die Frage ob ich denn wirklich da wohne. Die dachten natürlich dass ich noch in der alten Wohnung wohne. Ich mir den Postboten gegriffen und dem erzählt das dort ein Kasten hängt und er den Brief dort rein werfen kann. Weil mit dem Brief war kein einzelfall es sind einige zurückgeschickt worden. Es war nun schon ein recht großer Kasten und groß mein Nahme dran.

  • Zitat

    vom Sozialrecht hast du jedenfalls nur so viel mitbekommen, irgendwelche Vollidioten hinter die Fichte führen zu können.


    Gottchen. Offensichtlich mehr als du, denn außer "Geh zum Sozialgericht" kannst du doch nichts von dir geben.


    Wo ist denn jetzt deine große Klappe hinsichtlich der Tatsache, dass die postalische Erreichbarkeit gem. der weiterhin gültigen Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II abgesichert sein muss, ansonsten gibt es kein ALG 2, hin?!


    Nix "fachliches" mehr zu sagen? Ach ja, ich vergaß, fachlich kommt ja von dir gar nichts. Weil du in der Schule geschlafen hast. Oder geschwänzt. Schätze ich mal.


    Turtle