Umzug in größere Wohnung?

  • ich habe da mal eine Frage und zwar geht es um einen Umzug ich Wohne zur Zeit in einer 40 qm Wohnung aber da ich hier nur Ärger und Stress hier in meinem Haus habe und es mir aus gesundheitlichen Gründen nicht leisten darf und kann mich ständig Aufzuregen. Hier die sind die Zustände echt nicht mehr auszuhalten. Jetzt meine Frage nun habe ich von meiner Hausverwaltung die Möglichkeit erhalten, in eine 45,90 qm große Wohnung zu ziehen die aber leider mit 216,00 EUro netto (Kaltmiete) über dem hier zur Zeit geltenden Satz von 211,50 € netto Kaltmiete liegt.


    Nun meine Frage ist es möglich den Differenzbetrag von seinem Lebegeld (in dem Fall so ca 4 Euro) selbst zu bezahlen? Oder macht mir die ARGE Oberhausen jetzt Schwierigkeiten??

  • Erklär doch mal die Gründe Deines Umzugs dem Jobcenter, vielleicht bekommst Du ja die Genehmigung und damit auch diese € 4,50. Ansonsten hast Du keine Schwierigkeiten zu erwarten, wenn Du umziehst und diesen Betrag selbst drauflegst.

  • da bin ich anderer meinung.ich kann von mir selbst sprechen.wenn die neue wohnung grösser als 45 qm ist und die (kalt)miete höher (und sei es nur 1 euro),dann werden dir nicht nur die differenz verwehrt,sondern auch sämtliche nebenkostennachzahlungen,die in den jahren kommen werden.
    ohne zustimmung in die neue wohnung ziehen zu dürfen,würde ich diese nicht nehmen.du hast nur später kosten und nicht nur diese besagten 4 euro.
    aber so wie Gawain es schrieb...du kannst es ja erstmal dennoch versuchen.oft wird auch anders entschieden.ist halt nicht immer gleich.ansonsten bleibt ja noch die option,dir eine angemessene wohnung geben zu lassen,die nicht teurer ist,als deine jetzige.dann gibts keine probleme.wünsch dir viel glück.

  • Das kommt halt auch immer darauf an, wo in der Republik man gerade wohnt, in meiner Region sind bis zu 50m² für die Einzelperson möglich.
    Aber selbst wenn eine neue Wohnung unangemessen sein sollte, müssen Nebenkostennachzahlungen anteilmäßig übernommen werden.

  • mir ist bekannt,wenn man in eine andere wohnung zieht,die zwar angemessen ist,aber teurer als die alte wohnung,dass man dann ohne zustimmung der arge,sämtliche nebenkostennachzahlungen selbst tragen muss.
    sollte die neue wohnung ungemessen sein,dann sowieso.
    also die zustimmung von der arge braucht man so oder so.es sei denn,die neue wohnung ist billiger oder gleich teuer.

  • ich bin nicht falsch informiert!!! dem umzug b.z.w.die mietübernahme muss zugestimmt werden von der arge.zieht man ohne zustimmung der arge in die neue wohnung ( wenn sie teurer oder unangemessen ist),dann bekommt man keine nebenkostennachzahlung bezahlt sowie auch nicht die differenzzahlung der miete.nur eben die miete,wie sie vorher gekostet hat.
    deshalb muss man ja auch vorher von der arge das ok holen.
    kann man übrigens auch im gb-hartz4 lesen ;)

  • Zitat

    kann man übrigens auch im gb-hartz4 lesen


    Na dann lass mich doch bitte an Deinem Wissen teilhaben und sag mir, wo das so geschrieben steht. Ich persönlich wurde noch mit keinem Fall konfrontiert, bei welchem eine Nebenkostennachzahlung gänzlich versagt wurde.

  • Ein konkreter Fall:


    Alleinerziehende Mutter wohnte mit Tochter in einer angemessenen, 60m² Wohnung. Da die Mutter nach Jahren wieder ein eigenes Schlafzimmer haben wollte, zog sie ohne Genehmigung in eine 72m² Wohnung zu einer um € 15 teureren Miete.
    Sie hatte in der alten Wohnung € 120 NK-Nachzahlung, welche zu 100% von der ARGE bezahlt wurden. In der neuen Wohnung kam es im 1. Jahr zu einer Nachzahlung von € 100. Die ARGE übernahm 83% der Nebenkostennachzahlung.