Minijob und Bedarfsgemeinschaft

  • Hi!


    Person X (meine Freundin) hat ihr Studium Anfang August gedanklich endgültig abgebrochen und möchte eine Ausbildung anfangen. X schwebt vor den Ausbildungsberuf GestalterIn für visuelles Marketing zu ergreifen. Dies nach Möglichkeit noch zum 01.09. Sie sucht allerdings vergebens - bis auf 2 oder 3 Stellen im Bundesgebiet ist alles vergeben und auch bei diesen ist es arg unsicher.
    Sie überlegt also sich für 2012 zu bewerben und die verbleibende Zeit mit Aushilfstätigkeiten oder einer Einstiegsqualifikation zu überbrücken. Eine EQ scheint sinnvoller - Stellen dafür sind im gewünschten Bereich (alternativ Einzelhandelskauffrau) nicht zu finden.


    Die Rahmenlage ist Folgende:


    BAFöG bezog sie bis August. Dort wird sie sich natürlich abmelden bzw von der Uni exmatrikulieren.
    Sie wohnt derzeit wieder (seit einer Woche) bei ihrer Mutter. Diese erhält Witwenrente+Erwerbsunfähigkeitsrente. In der Bedarfsgemeinschaft kommt das Geld aus einer Behindertenberufstätigkeit des Bruders hinzu.


    Wenn sie nun 400€ verdient und bei ihrer Mutter wohnt, wieviel bleibt davon übrig?
    Wenn sie stattdessen mit mir zusammenleben würde - sei es am derzeitigen Studienort oder bei einem von mir beabsichtigten Ortswechsel an der anderen Stadt - wieviel bliebe dann übrig?
    Oder was wäre, wenn sie sich eine eigene Wohnung/WG nähme an einem beliebigen Ort?


    Wenn sie eine IHK-Ausbildung absolviert, hat sie dann erneut BAFöG-Anspruch? Gibt es BAFöG-Anspruch bei der Einstiegsqualifikation? Wo kann man eine solche erhalten - da nirgendwo etwas ausgeschrieben ist.


    Ich bitte um dringende Rückmeldung. Wäre wirklich wichtig - danke :)

  • Ich vermute mal, deine Freundin ist unter 25 und erhält derzeit neben dem BAföG auch Halbwaisenrente und Kindergeld.


    Gibt es BAFöG-Anspruch bei der Einstiegsqualifikation?


    Kein BAföG-Anspruch.
    Infos zum EQJ: Brücke in die Berufsausbildung, EQJ - Der alternative Start


    Bei einer Einstiegsqualifizierung (EQJ) erhält sie bis zu 216 € monatliche Vergütung und könnte Kindergeld sowie Waisenrente weiterbeziehen.


    Findet sie kein EQJ wäre vielleicht auch ein FSJ eine Alternative. Dieses gibt es in verschiedenen Bereichen z.B. in der Kultur. Auch hier kann Kindergeld und Waisenrente weiterbezogen werden.


    Während der Suche nach einem EQJ, FSJ oder was auch immer, das bewerben für eine Ausbildung nicht vergessen.
    Viele Betriebe wollen JETZT die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr 2012.


    Sie überlegt also sich für 2012 zu bewerben und die verbleibende Zeit mit Aushilfstätigkeiten


    Während einer Aushilfstätigkeit besteht kein Anspruch auf Waisenrente. Anspruch auf Kindergeld besteht nur, wenn sie gleichzeitig ausbildungsplatzsuchend ist.


    Sie wohnt derzeit wieder (seit einer Woche) bei ihrer Mutter. Diese erhält Witwenrente+Erwerbsunfähigkeitsrente. In der Bedarfsgemeinschaft kommt das Geld aus einer Behindertenberufstätigkeit des Bruders hinzu.
    Wenn sie nun 400€ verdient und bei ihrer Mutter wohnt, wieviel bleibt davon übrig?
    Wenn sie stattdessen mit mir zusammenleben würde - sei es am derzeitigen Studienort oder bei einem von mir beabsichtigten Ortswechsel an der anderen Stadt - wieviel bliebe dann übrig?


    Die 400 € verringern sich nur, wenn sie sie ausgibt :D Allerdings erhält sie ggf. weniger staatliche Leistungen.


    Lebt die Familie teilweise von ALG II? Wenn ja, werden deiner Freundin von 400 € 240 € auf ihr ALG II angerechnet.
    Werden andere staatliche Leistungen (z.B. Wohngeld) bezogen?


    Lebt sie bei dir, würde sie unter Umständen gar kein ALG II erhalten, so das ihr auch nichts angerechnet werden kann (siehe § 22 Abs. 5 SGB II).


    Oder was wäre, wenn sie sich eine eigene Wohnung/WG nähme an einem beliebigen Ort?


    siehe auch hier § 22 Abs. 5 SGB II
    Gilt natürlich nur, wenn sie ALG II beantragen möchte. Kann sie sich die Wohnung/WG aus eigenen Mitteln leisten, kann sie jederzeit ausziehen.


    Wenn sie eine IHK-Ausbildung absolviert, hat sie dann erneut BAFöG-Anspruch?


    IHK klingt nach dualer Ausbildung. Da erhält sie eine Ausbildungsvergütung und ggf. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

  • Danke erstmal für die sehr ausführliche Hilfe.


    Die Familie erhält keine ALG II-Leistungen, sondern lebt nur von den beiden Renten (Witwe+Erwerbsunfähigkeit) sowie der Vergütung aus der Berufseingliederungstätigkeit des behinderten Bruders (ausgehend von Behindertenwerkstätten).


    Wenn sie bei ihrer Mutter lebt, kann sie dann das Geld vom FSJ oder EQJ behalten? Oder wird auch dieses wieder angerechnet?


    Okay, in dem Fall wäre also BAB die Ergänzungsleistung, sofern die Vergütung nicht ausreicht. Gibt es da besondere Freibeträge?