meine Tochter wird 25 (August) - sie lebt aus Kostengründen bei mir. Sie ist bereits Steinbildhauerin, bekam aber als Frau keine Stelle. Sie hat deshalb eine Ausbildung als Podologin begonnen. Bisher erhielt ich überall abschlägige Bescheide, wenn ich um finanzielle Hilfe für uns bat. Auch bafög würde wegen meines Verdienstes (ich bin selbständig im therapeutischen Bereich) abgelehnt. Ich unterhalte auch meinen Sohn, der noch studiert und außerhalb wohnt, weitgehend. Gibt es irgendwelche Hilfestellungen für mich oder eins meiner Kinder? Ich verlebe derzeit meine Altersvorsorge. Der Vater ist nicht zahlungsfähig- wir sind geschieden (beide wiederverheiratet).
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Dass du für deine Kinder Kindergeld erhälst, setze ich mal voraus. Allerdings besteht für die Tochter letztmalig im August Anspruch.
Ab September kannst du die Unterhaltsaufwendungen für sie nach § 33a EStG steuerlich geltend machen.
Erhält deine Tochter eine Ausbildungsvergütung und ist darüber krankenversichert? Wenn nicht muss sie ab September Beiträge in die freiwillige Krankenversicherung zahlen, da die Möglichkeit der Familienversicherung ebenfalls im August endet.
Hast du euren Wohngeld-Anspruch schon geprüft? Für den Sohn Kinderzuschlag?
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nein, die Krankenversicherung für beide Kinder muss ich selbst bezahlen. Merkwürdigerweise für meinen Sohn gut 77€ und für meine Tochter knappe 30. Ich traue nicht nachzufragen, warum meine Tochter so viel weniger bezahlen muss. Keien schlafenden Hunde wecken.
Das mit dem Wohngeld für meinen Sohn ist kompliziert- er musste meine Einkünfte vorlegen und von der Uni auch etwas vorlegen. Meine Tochter wohnt ja bei mir; die wird nichts bekommen, denke ich.
Sie muss jeden Tag ca 25 km. fahren- ich leihe ihr mein Auto, weil sie sonst über 1,5 Stunden pro Weg unterwegs wäre. Gibt es da irgendwelche Hilfen? Sie muss jetzt 2 Monate ins Praktikum nach Trier und dann rund 100km fahren. Kostet auch über 230€ im Monat. Es ist teuer, geliebte Kinder zu haben.
ganz herzlichen Danke für die Tipps! -
warum gilt diese Härtefallregelung erst mit 25? Mein Sohn ist 26 und wohnt außerhalb- mein Steuerberater hat bisher keine Möglichkeit gesehen, bei ihm die Härtefallregelung anzuwenden. Es ist bei ihm aber die erste Ausbildung.
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warum gilt diese Härtefallregelung erst mit 25?
Die außergewöhnlichen Belastungen können auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres geltend gemacht werden, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bei Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erfolgt die steuerliche Entlastung der Eltern darüber.Mein Sohn ist 26 und wohnt außerhalb- mein Steuerberater hat bisher keine Möglichkeit gesehen, bei ihm die Härtefallregelung anzuwenden.
Hat dein Sohn eigenes Einkommen?
Bis wann hast du für ihn Kindergeld bezogen?Merkwürdigerweise für meinen Sohn gut 77€ und für meine Tochter knappe 30. Ich traue nicht nachzufragen, warum meine Tochter so viel weniger bezahlen muss.
Bei deinem Sohn scheint es die studentische Krankenversicherung zu sein.
Warum es bei deiner Tochter nur 30 € sind, erschließt sich mir nicht. Wie bist du bzw. ist sie versichert? Private Krankenversicherung? Freiwillig in der gesetzlichen?Gibt es da irgendwelche Hilfen?
Mir ist leider nichts bekannt, aber vielleicht meldet sich noch jemand anders.
Sie muss jetzt 2 Monate ins Praktikum nach Trier und dann rund 100km fahren. Kostet auch über 230€ im Monat.
Hat sie im Praktikumsbetrieb nachgefragt, ob ihr eine Vergütung gezahlt werden könnte?
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ist leider nicht möglich- sie bekommt dafür das Schulgeld bezahlt. Das wird direkt an die Schule abgeführt. in 2 einhalb Jahren sind das 7200€ die durch Praxis erbracht werden muss.
Danke nochmals für die prompten Reaktionen und Tipps und das menschliche Interesse- tut gut! -
ich bin freiwillig krankenversichert. Mein Sohn bekam bis 26 Kindergeld, weil er Zivildienst angerechnet bekam. Er hat jetzt Studententarif.
Mein Sohn hat einen Hiwijob in der Uni- da bekommt er im Monat ca. 150€- es ist nicht regelmäßig. In den Semesterferien bekommt er z.B. nichts.
Dann kann ich also für das vergangene Jahr wenigstens eine steuerliche Anerkennung von Kosten für meinen Sohn bekommen? Muss ich da die Unkosten belegen? Danke noch einmal -
Die außergewöhnlichen Belastungen können auch vor Vollendung des 25. Lebensjahres geltend gemacht werden, wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Bei Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erfolgt die steuerliche Entlastung der Eltern darüber.Hat dein Sohn eigenes Einkommen?
Bis wann hast du für ihn Kindergeld bezogen?Bei deinem Sohn scheint es die studentische Krankenversicherung zu sein.
Warum es bei deiner Tochter nur 30 € sind, erschließt sich mir nicht. Wie bist du bzw. ist sie versichert? Private Krankenversicherung? Freiwillig in der gesetzlichen?Mir ist leider nichts bekannt, aber vielleicht meldet sich noch jemand anders.
Hat sie im Praktikumsbetrieb nachgefragt, ob ihr eine Vergütung gezahlt werden könnte?
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Ich muss hier mal was allgemeines absondern!
Nicht hilfreich!
Aber seitdem ich hier im Forum bin habe ich erstmals festgestellt wie banal doch meine eigenen Probleme sind!
Was es da für Konstellationen gibt und dann noch Patchworrk Famylies und Krankheiten aller art!
Da kann ich aber verstehen wenn da ein normaler Hartz IV ARGE Mitarbeiter, damit jederzeit völligst überfordert ist!!!
Da sollte man dann wohl echt zum Fachanwalt gehen, wenn es hier nicht weitergeht!
Elch
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ja, das ist wirklich eine enorme Anforderung. Wunderbar, dass es Foren wie dieses gibt, wo man so gezielt Fragen beantworten kann- danke wieder einmal!
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Dann kann ich also für das vergangene Jahr wenigstens eine steuerliche Anerkennung von Kosten für meinen Sohn bekommen? l
Ja, ab dem Monat wo kein Kindergeld mehr gezahlt wurde.
Max. 8.004 € im Jahr (bzw. 667 € pro Monat) abzgl. Einkommen der unterhaltenen Person.Muss ich da die Unkosten belegen?
Überweisungsbelege dürften reichen.
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danke für die Info!
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