Im Übrigen teile ich Ihnen mit, dass sich aus den §§ 13 - 16 SGB I (siehe auch hier) entgegen der von Ihnen zitierten „Internet-Forumsansicht“ kein weitergehender Auskunftsanspruch über die Qualifikation bestimmter Mitarbeiter einer Behörde ergibt. Den sich tatsächlich hieraus ergebenden Anforderungen wurde hingegen seitens des Jobcenters Kreis Pinneberg vollständig genügt. Sollten Sie hier anderer Auffassung sein, wäre dies ggf. in der Folge über den Rechtsweg (Widerspruch, Klage, usw.) durch Sie zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hier könnte ich eine schöne Begründung gebrauchen warum ich deren Quali haben muss!?!
Kann ich das wirklich fordern, oder hat dieser ARGE Radau Bruder Recht!?????????????
Die vorige Bearbeiterin war eine Ägyptologin ob die eine EGV abschliesen darf???
Das heisst die 3 notwendigen Schritte dazu wurden gemacht??
Wird mir das nicht mitgeteilt??t
Elch