Wohnung mit Kind

  • Hallo,
    meine EX-Freundin will zu hause ausziehen. Situation:
    19 Jahre, Kind 18 Monate
    Vom Vater (ich bin es nicht) kommt keinen Unterhalt.


    Ab September macht sie einen Schulabschluss. Sie wohnt mit ihren (Adoptiv)Eltern in einer kleinen 3 Zimmer Wohnung, das Kind schläft im Kinderbett neben ihrem Bett. Sie hat keinerlei Privatsphäre und hält den Umgang mit den Eltern zu Hause nicht mehr aus.


    Ich weiß, dass es Härtefallregelungen gibt... Ab wann ist es denn ein Härtefall.
    Bezahlt die ARGE die Wohnung?

  • Wieso fragt deine Ex nicht selbst?


    Mit Kind bildet sie ihre eigene BG und kann sich jederzeit eine angemessene Wohnung nehmen.


    Also: Whng suchen, Genehmigung des Jobcenteres einholen, dann zahlt das JC Umzug, Kaution, Erstausstattung und was noch so nötig ist.

  • Danke.


    Man sagte ihr bei der ARGE, dass sie noch zu jung sei und sie die Wohnung nicht finanziert bekommt. Deswegen habe ich hier gefragt.


    Nicht mündlich abwimmeln lassen!!!
    Immer schrifliche Anträge stellen und auch auf schriftlichem Bescheid bestehen!
    Ihr seht ja jetzt, was für einen Mist die euch erzählen, schriftlich machen die das nicht, weil man es dann ja beweisen kann, wie die euch betrügen!


    Also:
    - Wohnung suchen, Kostenübernahme beim JC schriftlich beantragen und auch sofort bearbeiten lassen,
    - sollte sich geweigert werden, zur Teamleitung oder zur Geschäftsführung gehen, und Alarm schlagen,
    - nächster Gang (wenn immer noch nix passiert) zum Sozialgericht und da Klage und Eilantrag aufgeben!!!

  • Mit Beginn der Ausbildung sind ihre Adoptiveltern nach dem BGB ihr gegenüber wieder unterhaltspflichtig. Auch Kindergeld kann wieder beantragt werden. Außerdem könnte Anspruch auf BAföG bestehen. Da das Schuljahr in vielen Bundesländern bereits am 01.08.2011 beginnt (unabhängig von tatsächlichen Ferienende, einfach mal ins Schulgesetz schauen), könnte sie bei der Arge an der falschen Stelle sein.


    Der Bedarf des Babys dürfte mit Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gedeckt werden können.


    Es ist also wahrscheinlich, dass die Arge höchstens eine Mietzuschuss zahlt. Dies ist aber kein ALG II.