hier mal einige fragen die nicht unbedingt alle zusammen hängen.
zur zeit bin ich in einem freiwilligen sozialen jahr und beziehe dazu noch alg II für mich und meine tochter( 2 1/2).
ab september werde ich studieren und muss dafür aus dem elterlichen haushalt ausziehen und eine eigene wohnung nehmen.
ich habe mich bei meiner arge schon erkundigt wie das mit einer erstausstattung der wohnung aussieht,da ich schon umziehen werde wenn ich noch im alg II bezug bin. würde mir ja dann normalerweise zustehen, die sagen aber, nein steht es nicht,nur wenn ich auch weiterhin anspruchsberechtigt wäre. stimmt das so`?
und das sie einen teil der umzugskosten nur übernehmen wenn ich auch in eine angemessene wohnung ziehe. ist aber das quatsch wenn das amt die gar nicht bezahlt sondern ich bzw das bafög amt wo es egal ist wie groß die wohnung ist da man eh nur eine pauschale bekommt.
wie sieht das mit der kaution aus,kann da das amt viell einspringen?
und orry das ich hier soviel frage,aber die haben mich da so schnell wieder rauskomplimentiert