1. Ausbildung, eigene Wohnung. Unterhalt?

  • Hi


    ich habe eine Frage zum Unterhalt.


    Es geht darum das ich zum 1. September eine Ausbildung anfange, da ich von meinem jetzigen Wohnort ca. 1 1/2std zum Ausbildungsort brauche, hatte ich vor etwas näher zum Ausbildungsort zu ziehen. Da meine Mutter sich momentan im Umzug befindet werde ich mir aber so oder so eine neue Wohnung suchen müssen.


    Kurz zu mir, ich bin 22 Jahre, im ersten Jahr bekomme ich 750€ brutto. Die Wohnung kosten ca. 400-480€ Warm.


    Nun wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus? Meine Mutter ist momentan Arbeitslos, mein Vater arbeitet, weiß aber nicht wie viel er verdient.


    Kann mir jemand sagen ob ich Unterhalt bekomme? Und wenn ja mit wie viel man da rechnen könnte?


    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)


    Mfg djkroko

  • 750 € brutto sind ca. 595 € netto. Zusammen mit dem Kindergeld hast du 779 €. Dies kannst du noch um ausbildungsbedingten Mehrbedarf (z.B. Fahrtkosten) bereinigen.
    Der Unterhaltsbedarf für Kinder, die nicht mehr bei Ihren Eltern leben, liegt bei 670 €. Darin sind 280 € für die Unterkunft enthalten. Höhere Unterkunftskosten führen nicht zu einem höheren Unterhaltsbedarf.


    Du könntest einen Antrag auf BAB stellen. Dies ist aber abhängig vom Einkommen deiner Eltern. Beim BAB werden max. 224 € für Unterkunftskosten berücksichtigt.


    Grob überschlagen kannst du weder mit Unterhalt, noch mit BAB rechnen. Es sei denn du hast hohe Fahrtkosten. Aber genau diese willst du ja mit dem Umzug minimieren.


    Letzte Möglichkeit wäre ein Zuschuss zu den angemessenen Unterkunftskosten nach § 27 SGB II. Hier findest du für einige Städte die Richtlinien zu den Unterkunftskosten und kannst schauen ob 400-480 € für eine Person bei euch angemessen wären. Die Arge muss dem Umzug vor Abschluss des Mietvertrags zustimmen.


    Hast du schonmal an eine WG gedacht?


    mein Vater arbeitet, weiß aber nicht wie viel er verdient.


    Was hast du bisher gemacht? Wie wurde bisher dein Unterhaltsanspruch ermittelt, wenn das Einkommen des Vaters nicht bekannt ist? Oder bist du bis jetzt arbeiten gegangen?

  • Also Unterhalt habe ich glaub ich bis 18 oder 19 bekommen ich weiß es leider nicht genau meine Mutter hat sich darum immer gekümmert.


    BAB geht ja soweit mir bekannt ist auch nur bis zu einer gewissen Summe, ich glaub mein Berufsberater meinte 520€?


    Fahrkosten werden von meiner Firma übernommen.


    Ich hab letztens auch mal was gelesen das man sich Internet und nochn paar andere Sachen anrechnen lassen kann, weiß jetzt allerdings nicht mehr ob das beim Kindergeld oder bei BAB war.


    Eine WG ist nichts für mich, ich mags lieber alleine wo ich meine Ruhe hab.

  • Guten Morgen,


    Wie Marmota es schon erklärt hat, Dein Bedarf ist durch Einkommen und Kindergeld gedeckt.


    Wenn eine WG nichts für dich ist, bleibt wohl nur noch eine kleinere Wohnung oder ein Zimmer zu suchen wo die Mietkosten geringer sind, denn wenn die Fahrtkosten von der Firma übernommen werden, gibt es bei dem Einkommen auch nichts mehr zu bereinigen.
    Weitere Abzugsmöglichkeiten sind Sekundäre Altervorsorge (muß allerdings auch bespart werden) und das auch nur mit 4% des Jahresbruttos. Ansonsten ist da nix mehr.


    gruß Sundown