Hallo eine Frage zum Warmwasser
Seit Januar 2011 soll man den Mehrbedarf beantragen können (rückwirkend, habe ich bei "gegen-hartz.de" gelesen.
Frage: Bereits gegen meinen ersten Bescheid 2005 habe ich in dieser Sache Widerpruch eingelegt und anschließend geklagt. Das Sozialgericht lehnte ab. Der Fall befindet sich in der Berufung. Habe ich einen Anspruch?
Meine Meinung: Was jetzt Gesetz ist kann damals nicht Unrecht muss also Recht gewesen sein.
Für Antworten bedanke ich mich im voraus.
Gruß Wolllle