Hausüberschreibung von Hartz4-Empfängerin?

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:


    Meine Mutter (Hartz4-Empfängerin) wohnt in einem Einfamilienhaus welches mit einem Kredit belastet ist. Sie bezieht zudem Wohngeld. Das Haus wurde 1998 als Anbau an das bestehende Haus ihrer Eltern angebaut. Das Grundstück auf dem beide Häuser stehen wurde geteilt: meine Mutter hat ein Drittel und ihre Eltern zwei Drittel.


    Nun sind ihre beiden Eltern verstorben und sie ist Alleinerbin, d. h. das Erbe hat sie bereits ausgeschlagen. Demnach werden die zwei Drittel ihrer Eltern an mich vererbt.


    Nun ist es so angedacht, dass meine Mutter in das alte Haus ihrer Eltern zieht und ich mit meiner Familie in das neuere Haus welches ihr ja gehört, bzw. der Bank :(


    Nun meine Fragen:


    Kann mir meine Mutter ihr Haus einfach überschreiben (inkl. Änderung im Grundbuch und Eintragung bei der Bank) oder muss ich es ihr abkaufen (gilt ja als Vermögen wenn ich das richtig verstanden habe)? Wenn ja, für den Kreditwert oder kommt da einer das Haus schätzen?


    Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt mir einen Tipp geben wie wir das Ganze lösen könnten (bei der ARGE erreichen wir leider niemanden der sich damit auskennt).


    VG, Solei

  • man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleudern oder verschleiern. und wenn sie dir es verkaufen will, dann passt die arge schon auf, dass da nicht ein innerfamiliärer bonus eingepreist wird. schließlich muss sie ja dann vom verkaufserlös leben.

  • meine Mutter hat ein Drittel und ihre Eltern zwei Drittel.
    Nun sind ihre beiden Eltern verstorben und sie ist Alleinerbin, d. h. das Erbe hat sie bereits ausgeschlagen. Demnach werden die zwei Drittel ihrer Eltern an mich vererbt.


    Gibt es einen nachvollziehbaren Grund warum dein Mutter das Erbe ausgeschlagen hat. Immerhin besitzt sie trotzdem 1/3 des Hauses und möchte darin wohnen.
    Ist vielleicht noch angedacht, dass deine Mutter zukünftig Miete an dich zahlt?


    Wäre interessant, ob die Arge das einfach hinnimmt.


    Ist der Erbfall bereits eingetreten, sollte der Erbe, der ALG II erhält, überlegen, ob ein Verzicht auf die Erbschaft oder eine Ausschlagung sinnvoll ist. Die einfache Logik lautet: Wer nichts erbt muss sich auch nichts anrechnen lassen. Eine Ausschlagung ist grundsätzlich nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam (vgl. LG Aachen- Az: 7 T99/04, Ivo FamRZ 2003, S. 6 ff; a.A. noch OLG Stuttgart NJW 2001, 3484 - 3486). Allerdings kann die Bundesagentur unter Umständen die das Arbeitslosengeld 2 kürzen oder ganz streichen, wenn die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde. Dies wird bei einer Ausschlagung wohl oft angenommen werden. Viel hängt daher von der geschickten Darlegung der Gründe für die Ausschlagung unter Berücksichtigung der Grundsätze von § 34 Abs. 1 SGB II und der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Erbausschlagungen ab.
    von: http://www.article-publisher.de/erben-und-arbeitslosengeld.html


    Und das andere Haus hättest du am liebsten auch noch geschenkt :eek::mad: