steht mir Hartz 4 noch zu??

  • Guten tag.


    habe mal einige fragen und hffe hier bin ich richtig....


    also ich bin 25 jahre habe ein sohn (1 jahr)
    und bin im 9 monat schwanger (entbindung august) , mein freund und ich überlegen ob wir zusammen ziehen sollten,(haben jetzt jeder eine getrennte wohnung -..---)
    Brauchten also auch eine neue wohnung dem entsprechend miete höher !!!


    wir sind nicht verheiratet.....
    er hat ein netto ein kommen von 1600 euro
    würden ja dann 184 +184 euro kindergeld bekommen so hätten wir 1968 euro davon muss mieteusw bezahlt werden....


    jetzt meine frage steht mir da noch Hartz 4 zu ??:confused::confused:



    lg pupsi
    bei weiteren fragen einfach anschreiben


  • ________________________


    Da warte mal auf die Antwort von Kutter daddel du der weiss das bestimmt!



    Ich unwissender würde erstmal sagen NÖ!


    Aber es gibt hier auch irgendwo nen Hartz IV Rechner!


    Wir rechnen mal sehr grob und völlig falsch aber egal!


    2 mal 360 EURO = 720 EURO
    Für Pupsi rund 280 EURO = 1000 EURO


    Wohnung müsst Ihr schauen wo Ihr wohnt und was Euch an Wohnfläche zusteht und die Gemeinde
    auch zugesteht


    Sagen wir 80 Quadratmeter bei 8 EURO = 640 EURO


    Sind zusammen 1640


    Rechnet man 10 EURO mal 80 Quadratmeter = 800 EURO


    Wären 1800 EURO
    Bei 12 EURO = 960 EURO =1960 EURO


    Da Ihr 1968 EURO habt glaube ich das eher weniger!


    Aber das war nur sehr grob und Kitty und Kuddeldadeldu, Gawain wie sie alle heisen wissen das besser!


    Aber wenn überhaupt werden sich die Zulagen wohl sehr stark in Grenzen halten!


    Ihr müsst schauen ob man Euch Umzugsgeld oder Erst Austattung bezahlt, denn Ihr seid ja nicht verheiratet, werdet dann aber eine Bedarfsgemeinschaft und mit 25 Jahren darf man glaube ich ausziehen falls noch einer von Euch bei Mama oder PAPA wohnt, unter 25 geht es glaube ich nicht, weiss aber auch nicht ob das mit Kind auch noch gilt, aber egal Ihr seid ja über 25 Jahre alt. dann düürft Ihr ja wohl zusammenziehen!


    Aber wie gesagt, das wird Mega knapp werden!
    Er darf weil in Arbeit dann ja noch mehr als diese 360 EURO haben, zumindest soviel ich das weiss!


    Also könnte doch sein!


    Also warten oder den Hartz Iv Rechner betätigen



    -----------------------------------------
    Ich habe mal gegoogelt hoffe das dies neuester stand ist, ändert sich ja auch alle 3 Tage!


    Mit 80 Quadratmetern lag ich nicht komplett falsch


    Hier geht man von 75 Quadratmetern aus!


    __




    Im Durchschnitt können dabei die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:
    1 Person ca. 45 - 50 qm
    2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume
    3 Personen ca. 75 qm oder 3 Wohnräume
    4 Personen ca. 85 - 90 qm oder 4 Wohnräume
    sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 qm oder 1 Wohnraum mehr.


    Die Nebenkosten umfassen alle Kosten für Wasser, Abwasser, Müllgebühr, Schonsteinfegergebühr, Straßenreinigung jedoch nicht Strom oder Warmwasserzubereitung in angemessenem Umfang.


    Hier ist die Rede von ca. 0,85 € / qm Wohnfläche (Beispiel: 2 Personen Wohnung mit 60 qm = ca. 51,-€ angemessene NK), dies kann jedoch regional leicht schwanken. Diese Kosten werden an den bisher gängigen Sozialhilfenormen angelehnt, können daher auch beim zuständigen Sozialamt erfragt werden.
    Die Heizungskosten werden mit ca. 1,-€ / qm Wohnfläche angesetzt und richten sich ebenfalls nach gängiger Sozialhilfepraxis der einzelnen Kommunen.


    Sofern der Arbeitssuchende ein angemessenes Eigenheim (bis 130qm) oder eine Eigentumswohnung (bis 120qm) bewohnt, gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (z.B. angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen, Müllgebühr, Schonsteinfegergebühr, Straßenreinigung). Auch laufende Leistungen für Heizung werden übernommen. Nicht berücksichtigt werden dagegen Tilgungsraten. Sie dienen der Vermögensbildung, die nicht mit dem Zweck einer steuerfinanzierten Fürsorgeleistung vereinbar



    ---------------


    Ist leider aus dem Jahre 2006 und wohl nur bedingt tauglich!



    Was ist "Eheähnlich"?
    Im Alg-II-Antrag wird bereits in Frage II nach dem eheähnlichen Partner gefragt. Handelt es sich tatsächlich um eine eheähnliche Gemeinschaft, hat dies weitreichende Folgen: Statt dem Leistungssatz für Alleinstehende in Höhe von jeweils 345 € (West) bzw. 345 € (Ost) erhalten Paare zusammen nur 622 € (West) bzw. 596 € (Ost). Ist der Partner erwerbstätig, wird auch sein Verdienst oberhalb eines sehr niedrigen Freibetrags angerechnet, d.h. vom gemeinsamen Anspruch abgezogen.


    Aber Aufgepasst: Längst nicht alle, die gemeinsam unter einem Dach leben, bilden eine eheähnliche Gemeinschaft.


    Beispiel: Petra Müller und Michael Schmidt verstehen sich zwar prächtig und wohnen gerne zusammen. Sie haben ihre Beziehung aber nie als ganz eng und ausschließlich verstanden und wollen auch nicht finanziell für einander einstehen. So haben sie nicht gewettet. Bevor die beiden ins Alg II rutschen, ordnen sie ihre Verhältnisse, um nicht fälschlicherweise als "eheähnlich" eingeordnet zu werden. Ihr früheres gemeinsames Konto, was sie mal praktisch fanden, haben sie aufgelöst und Petra hat mit Michael einen Untermietvertrag abgeschlossen. Die beiden beantragen jeweils getrennt für sich Alg II.


    Von einer eheähnlichen Gemeinschaft kann ausgegangen werden bei einer Lebensgemeinschaft zwischen Frau und Mann, die auf Dauer angelegt ist, die daneben keine Beziehungen gleicher Art zulässt, die sich durch eine enge innere Bindung auszeichnet, die ein gegenseitiges füreinander Einstehen begründet. So die bisherige Rechtsprechung. Ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, wird anhand von „Indizien“ ermittelt:


    - gemeinsames Kind
    - Kinder oder Angehörige eines Partners werden gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt
    - gemeinsames Konto oder Kontovollmacht
    - gegenseitige finanzielle Unterstützung


    Anmerkung: Wenn Sie mit jemandem "nur" zusammenleben und die innere, enge Bindung und das daraus abgeleitete "Füreinander-Einstehen" nicht auf Sie zutrifft, dann beantragen Sie einzeln und getrennt Alg II.


    Sollten bei der Antragsbearbeitung die Behörden davon ausgehen, dass Sie mit einer weiteren Person "eheähnlich" zusammenleben, können Sie dies durch ein formloses Schreiben, in dem beide beteiligten Personen versichern nicht eheähnlich zu leben, wiederlegen. Erfolgt trotz Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft eine gemeinsame Berechnung des ALG II zu Ihrem Nachteil, können beide Antragssteller WIDERSPRUCH gegen einen solchen Bescheid einlegen. Die Behörden müssen danach prüfen ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht oder nicht. Sollte ein Widerspruch ohne eine solche Vor-Ort Prüfung abgelehnt werden, eben auf reiner Annahme ausgehend, dann können Sie nach einem abgelehnten Widerspruch eine Sozialgerichtsklage einleiten.




    Sorry sehe ja erst jetzt ein 2 Kind unterwegs so stehen Euch wohl 85 Quadratmeter zu
    Ferner kommt für 2. Pupsi Geld dazu!


    Ich weiss allerdings nicht, ob die ARGEN erst ab Geburt reagieren??


    ARGEN können da so seltsam sein, aber der August ist ja nun wirklich nicht mehr fern!


    Wie gesagt entweder ARGE anrufen, wieviel Eure Wohnung Kosten darf!


    Und einfach mal von der ARGE durchrechnen lassen denn mit 2 Kindern und 85 Quadratmeter Wohnung sollte da wohl noch etwas bei rüber kommen!


    Ausser die zahlen nur 4 EURO 80 / Quadratmeter!


    Falls Ihr in München Schwabing wohnt ist das was anderes wie auf Pupsdörfern aber die Gemeinde solte Euch da verlässliche Auskunft geben können!.lch


    http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechneri.php?eb=1600&en=&sek=&wg=&eb2=&en2=&kg=2&uh1=&uh2=&hp=ja&ap0=2&ap1a=0&ap1=0&ap2=0&ap4=0&ap5=0&mi=800&nk=80&hk=90&ww=nein&is=nein&lS=4&Seite=5



    Wie gesagt auch mit dem HARTZ IV Rechner ist das nicht in Stein gemeisselt die Wohnungskosten sind nur rein angenommen von mir!
    Da musste halt Wohnortmässig Fragen was Euch da so genehmigt wird!


    Kannst Deine Daten dann auch selbst eingeben wenn Du es genau weisst!


    Ich habe 2 Kinder im Alter von "bis" 5 Jahren eingetippt!


    Weil August da ist es ja bereits da Euer 2. Kind, das ist ja fast schon soweit!


    Vielleicht hilft es Dir weiter!


    Dort ist ja noch ein Hinweis auf Wohngeld, ich denke Ihr seid auf einer Grenze und Du solltest ale Möglichkeiten ausloten!
    Und Fragen ob es Umzugsgeld und Geld für Erstaustattung gibt, Fragen kostet nix!


    http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Soziales/ALG2rechneri.php?hp=ja&ap0=2&ap1a=0&ap1=0&ap2=0&ap4=0&ap5=0&mi=800&nk=80&hk=90&ww=nein&is=nein&eb=1600&kg=2&lS=5&Seite=6



    Gibst Du bei Punkt 12 Schwangerschaft ein ändert es sich!


    Allerdings bis AUGUST?


    Habbich darauf verzichtet und gleich 2 Kinder eingetragen!


    Schwangerschaft ab der 13 Schwangerschaftswoche!


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 16 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Das wird wohl knapp werden

  • grobe Berechnung ab Geburt:


    du und der Vater: 2 x 328 €
    Kinder: 2 x 213 € (oder 215 €, das hab ich nicht ganz verstanden)
    angemessene Miete: z.B. 750 €
    Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten


    Summe: 1.822 €


    anrechenbares Einkommen:
    1.600 € minus Freibetrag (mindestens 330 €)
    368 € Kindergeld
    300 € Elterngeld


    Summe: 1.938 €


    -> kein Anspruch, da Einkommen höher als der ALG II-Bedarf
    Sofern du nicht durch die Elternzeit kostenlos versichert bist, müsstet ihr das aus eigener Tasche zahlen.


    Ihr könnt prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag besteht.


    Dein Partner kann die Unterhaltsaufwendungen für dich (nicht für die Kinder) nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt du hast kein eigenes Einkommen kann das sein Netto um bis zu ~ 190 € im Monat erhöhen.


    PS: Dein Partner hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1.050 € (gegenüber den Kindern 950 €). Der Mindestunterhalt für die Kinder 450 €. Was dann noch über dem Selbstbehalt bleibt wäre als Betreuungsunterhalt an dich zu zahlen. Es zählt der Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattungen etc.
    Da er aus den 1.050 € Miete zahlen müsste, würde er sich allein nicht wirklich besser stellen, als wenn er mit euch zusammenzieht.


    Zum Vergleich dein Anspruch allein mit 2 Kindern:
    Regelleistungen 364 € + 2 x 213 €
    Mehrbedarf Alleinerziehend 131 €
    Miete z.B. 620 €


    Summe: 1.541 €


    anrechenbares Einkommen:
    500 € Unterhalt (geschätzt)
    368 € Kindergeld
    300 € Elterngeld


    Summe: 1.168 €


    ALG II Anspruch 373 €
    Es kann passieren, dass man dich auf Wohngeld + Kinderzuschlag verweist.

  • Hallo, habe gerade deinen beitrag gelesen und danke dir dafür sehr....
    aber wie kommst du auf die 213 oder 215 bei Kinder??
    und vorallem wie bist du auf die 328 gekommen

    grobe Berechnung ab Geburt:


    du und der Vater: 2 x 328 €
    Kinder: 2 x 213 € (oder 215 €, das hab ich nicht ganz verstanden)
    angemessene Miete: z.B. 750 €
    Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten


    Summe: 1.822 €


    anrechenbares Einkommen:
    1.600 € minus Freibetrag (mindestens 330 €)
    368 € Kindergeld
    300 € Elterngeld


    Summe: 1.938 €


    -> kein Anspruch, da Einkommen höher als der ALG II-Bedarf
    Sofern du nicht durch die Elternzeit kostenlos versichert bist, müsstet ihr das aus eigener Tasche zahlen.


    Ihr könnt prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld + Kinderzuschlag besteht.


    Dein Partner kann die Unterhaltsaufwendungen für dich (nicht für die Kinder) nach § 33a EStG steuerlich geltend machen. Vorausgesetzt du hast kein eigenes Einkommen kann das sein Netto um bis zu ~ 190 € im Monat erhöhen.


    PS: Dein Partner hat dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1.050 € (gegenüber den Kindern 950 €). Der Mindestunterhalt für die Kinder 450 €. Was dann noch über dem Selbstbehalt bleibt wäre als Betreuungsunterhalt an dich zu zahlen. Es zählt der Jahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen und Steuererstattungen etc.
    Da er aus den 1.050 € Miete zahlen müsste, würde er sich allein nicht wirklich besser stellen, als wenn er mit euch zusammenzieht.


    Zum Vergleich dein Anspruch allein mit 2 Kindern:
    Regelleistungen 364 € + 2 x 213 €
    Mehrbedarf Alleinerziehend 131 €
    Miete z.B. 620 €


    Summe: 1.541 €


    anrechenbares Einkommen:
    500 € Unterhalt (geschätzt)
    368 € Kindergeld
    300 € Elterngeld


    Summe: 1.168 €


    ALG II Anspruch 373 €
    Es kann passieren, dass man dich auf Wohngeld + Kinderzuschlag verweist.[/QUOTE]