BAB - ü25 - eigne Whg

  • Hallo,


    ich habe nun schon sämtliche Foren und Beiträge durch bin aber immer noch nicht schlauer.


    Folgendes:


    Ich bin 30 und ziehe jetzt endlich zum 01.08. in meine eigene Wohnung. Da das Jobcenter sämtliche Wohnung vorher abgelehnt hat. Ich habe bereits 2005 meine IHK-Ausbildung schulisch gemacht mit einem Fachabitur. Nun mache ich, da ich im Büro nicht glücklich war, bzw. drei Jahre Arbeitslos war eine Ausbildung zur Tischlerin. Leider ist die Ausbildungsvergütung mehr ein Tropfen auf den heißen Stein. Davor hab ich aus Kostengründen noch bei meinen Eltern gewohnt und eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen. Mit der neuen Wohnung bekomme ich aber nix mehr vom Jobcenter sondern soll BAB beantragen. Meine frage ist in wieweit meine Eltern dabei ein Rolle beim Antrag spielen? Müssen beide jeweils einen Teil mit dem Einkommen ausfüllen oder kann ich mir das sparen? Bzw. wo kann ich dazu genaueres erfahren? Hat da vielleicht jemand einen link zu einem Gesetzestext dazu? Würde mich sehr darüber freuen. Vielen Dank


    Grunß Ina

  • ..... Meine frage ist in wieweit meine Eltern dabei ein Rolle beim Antrag spielen? Müssen beide jeweils einen Teil mit dem Einkommen ausfüllen oder kann ich mir das sparen? ...


    § 71
    Einkommensanrechnung


    (1) Auf den Gesamtbedarf sind das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen.


    (2)....


    (5) Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. Einkommen ist ferner nicht anzurechnen, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.


    ....


    Ich bin 30 und ziehe jetzt endlich zum 01.08. in meine eigene Wohnung. ...


    Bei BAB gibt es keine Altersbegrenzung ;)


    ....


    Ich habe bereits 2005 meine IHK-Ausbildung schulisch gemacht mit einem Fachabitur. Nun mache ich, da ich im Büro nicht glücklich war, bzw. drei Jahre Arbeitslos war eine Ausbildung zur Tischlerin. ...
    Grunß Ina


    § 60 Berufliche Ausbildung
    (1) .....
    (2) Förderungsfähig ist die erstmalige Ausbildung. Eine zweite Ausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Ausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.


    Da dies deine zweite Ausbildung ist, kann deine Frage hinfällig sein; weil Du keinen Anspruch auf BAB hast.
    Hast Du das vorher abgeklärt ? -oder nur den BAB-Antrag abverlangt?

  • Erstmal vielen Dank für eure rasche hilfe,


    das Jobcenter verlangt von mir einen Antrag auf BAB zu stellen. Ich habe auch schon gehört das es eigentlich nur für die Erstausbildung gewährt wird und in Ausnahmefällen auch die Zweitausbildung. Ich vermute, dass das Jobcenter einfach nur den Ablehnungsbescheid benötigt.


    Ich war heute auch schon bei einer Sozialberatungsstelle, die meinte ich solle meine Eltern da nichts ausfüllen lassen. Da ich über 25 bin, bereits eine abgeschlossens Berufausbildung hab und nicht mehr bei meinen Eltern dann wohne und somit sind sie auch nach dem SGB II (wenn ich mich richtig erinnere) Unterhaltspflichtig.


    Ich hab jetzt nur ein wenig bammel, dass wenn ich BAB unverhofft doch bekommen sollte, weniger bekomme als durch die Aufstockung vom Jobcenter. Ich finde das echt kompliziert. Die Dame von der Sozialberatugsstelle hat mir auch noch ans Herz gelegt, zeitgleich einen ALG II Antrag im neuen Bezirk zu stellen, damit ich nicht auf dem Trockenen sitze.


    Ich hoffe das klappt jetzt so. Wenn es keinen stört würde ich dann den Ausgang der Antragsserie hier noch mal reinstellen, für den Fall, das jemand anderes genau nach dem sucht. ;O)


    Gruß Ina

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Ina () aus folgendem Grund: Rechtschreibung


  • Ich war heute auch schon bei einer Sozialberatungsstelle, die meinte ich solle meine Eltern da nichts ausfüllen lassen. Da ich über 25 bin, ....


    Mir ist keine Stelle im Unterhaltsrecht bekannt, wonach die Unterhaltspflicht wegen dem Erreichen des 25.Lebensjahres -quasi automatisch- endet. Aber ich bin auch -vielleicht deswegen- nicht in einer Sozialberatungsstelle.



    Ich war heute auch schon bei einer Sozialberatungsstelle, die meinte ich solle meine Eltern da nichts ausfüllen lassen. Da ich über 25 bin, bereits eine abgeschlossens Berufausbildung hab und ....


    Das könnte ein gewichtiges Indiz für das Erlöschen der Unterhaltspflicht sein. Trifft aber eben nicht in jedem Fall zu, wobei dies jedoch regelmäßig eine Ausnahme zu sein scheint.



    Ich war heute auch schon bei einer Sozialberatungsstelle, die meinte ich solle meine Eltern da nichts ausfüllen lassen. Da ich über 25 bin, bereits eine abgeschlossens Berufausbildung hab und nicht mehr bei meinen Eltern dann wohne


    Der eigene Wohnort kann höchstens Auswirkungen auf die Gestaltung der Unterhaltsleistungen (Geld oder Sachwerte, frei Kost und Logis, etc.) haben. Nur weil man nicht mehr zu Hause wohnt, dann müssten fast alle Azubis keinen Unterhaltsanspruch mehr haben, nur weil die in einer eigenen wohnung, WG oder Internat etc. wohnen?



    Ich war heute auch schon bei einer Sozialberatungsstelle, die meinte ich solle meine Eltern da nichts ausfüllen lassen. Da ich über 25 bin, bereits eine abgeschlossens Berufausbildung hab und nicht mehr bei meinen Eltern dann wohne und somit sind sie auch nach dem SGB II (wenn ich mich richtig erinnere) Unterhaltspflichtig.


    Wir reden über SGB III. Ein Verweis auf die "unterhaltsrechtlichen" Auffassungen in SGB II ist nicht vorhanden.


    Ich vermute mal, dass Du hier evtl. ein bißchen was durcheinander bringst.


    Frage dich lieber, was passiert wenn
    1. kein BAB - Zweitausbildung
    2. kein ALG II - da (siehe Beitrag von Turtle) -es kommt nicht drauf an, dass BAB gezahlt wird, sondern dass die Ausbildung förderungsfähig ist. Und die scheint dies zu sein, ob nun BAB oder BAföG ist fast egal.


    was bleibt: ausbildungsvergütung und evtl. Mietzuschuss


    Hat das die Sozialberatungsstelle nicht wenigstens mal angesprochen?


  • Ich war heute auch schon bei einer Sozialberatungsstelle, die meinte ich solle meine Eltern da nichts ausfüllen lassen.


    Nochmal wegen den Eltern:
    wenn du partout die Erklärung nicht abgeben willst, dann sollten deine Eltern ein Schriftstück abgeben, worin Sie mitteilen, dass Sie durchaus bereit sind, die Unterlagen und Erklärungen abzugeben, jedoch in diesem Fall eigentlich die Unterhaltspflicht als nicht gegeben sehen. Insoweit sollte auch die Verpflichtung entfallen, Angaben zu machen.


    Sie bitten daher vorab um Prüfung, ob denn wirklich noch ein Unterhaltsanspruch besteht. wenn ja, sind Sie gern bereit, die Erklärung als auch die Unterlagen vorzulegen.


    Nur als Hinweis: einfach die Unterlagen nicht abgeben, kann folgendes nach sich ziehen
    1. Versagung wegen fehlender Mitwirkung
    2. Bußgeldbescheid und erneute Aufforderung zur Vorlage der Erklärungen und Belege an die Eltern