Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen
Ich habe mich für die einjährige FOS Gestaltung angemeldet, da ich eine abgeschlossene Berufsausbildung habe. Die Schule bietet die einjährige und die zweijährige Unterrichtsform an. Laut Sachbearbeiter beim Bafögamt habe ich nach abgeschlossener Ausbildung und mit eigenem Haushalt Anspruch auf den Höchstsatz von Schüler Bafög.
Jetzt habe ich aber mal ein bisschen im Internet rumgestöbert und habe von Fällen gelesen, in denen Schüler in der gleichen Situation einen Ablehnungsbescheid bekommen haben mit der Begründung, dass sich in der Klasse auch Schüler befinden, die die zweijährige Form besuchen.
Wenn die Schulen Form A und Form B anbieten, woher weiß man dann vorher, wie die Klassen zusammengesetzt werden? Bzw. wenn für die Form B nicht genug Schüler sich beworben haben und deshalb Klasse 11 und 12 gemeinsam unterrichtet werden, verfällt dann einfach der komplette Bafög Anspruch?
Ich bin jetzt ziemlich durcheinander, weiß jemand mehr?
Liebe Grüße