Muss mein Vater unterhalt zahlen !

  • Hallo zusammen


    Also zu meiner Frage,


    Ich bin 23 Jahre und lebe bei meiner Mutter. Zu meinem Vater habe ich sehr wenig Kontakt (sehen/hören uns 1-2 mal im jahr) Mein Vater verdient ca 2000 netto. Ich habe von 2006 bis 2007 eine Ausbildung gemacht. Diese musste ich leider nach einem Herzstillstand abbrechen. Ich wurde im laufe der letzten Jahren mehrfach am Herzen operiert und habe nun eine Schwerbehinderung von 80 und bin Erwerbsgemindert. Mein Lebensunterhalt wird durch die ARGE bestritten,da ich mit meiner Mama in einer Bedarfsgemeinschaft lebe( auch sie ist gesundheitlich angeschlagen).


    Meine Freundin mit der ich seit 7 Jahren zusammen bin ist nun schwanger, sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag, allerdigs nur eine halbe Stelle. Verdienst 600 € netto.


    Nun wollen wir gerne im Rahmen der Familienzusammenführung zusammen ziehen. Von der ARGE ist soweit alles geregelt, allerdings sagte mir der Sachbearbeiter dass ich von meinem Vater Unterhaltsansprüche gelten machen müsse. Ich habe mit dem Jugendamt telefoniert und diese meinten, aufgrund dessen dass ich die volljährigkeit erlang habe und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe, habe ich meinen Anspruch auf unterhalt verwirkt.


    Was stimmt denn nun ?


    Dank euch für die Antworten

  • Das heißt im Klartext, ich habe keinen Unterhaltsanspruch weil ich rein theoretisch noch leichte Tätigkeiten vollbringen kann.


    Falsch, nur weil du leichte Tätigkeiten verrichten kannst, ist dein Anspruch nicht ruhend.
    Richtig, dein Unterhaltsanspruch ist nicht verwirkt, sondern ruht sozusagen.
    Verwirkt würde bedeuten, dass er (Unterhaltsanspruch) endgültig erloschen ist.



    ... Aber meine Ausbildung wurde doch nicht abgeschlossen !. :confused:


    Sobald Du wieder eine (Erst-) Ausbildung beginnst, lebt der ruhende Unterhaltsanspruch auf und wäre erneut zu prüfen.



    Der Unterhaltsanspruch besteht bis zur Erlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit. In der Regel wird angenommen, dass mit erfolgreichem Bestehen der ersten Ausbildung man wirtschaftlich in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst auf Dauer zu bestreiten.
    Der Anspruch während der Ausbildung rührt daher, dass man seine ganze Kraft der Ausbildung widmen muss, und während der Ausbildung somit das Einkommen durchaus nicht ausreichen kann, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen.


    Solange du also nicht in einer Ausbildung bist, hast Du dich um deinen Lebensunterhalt selbst zu kümmern.
    Das bedeutet, du musst deinen Lebensunterhalt auf andere Weise sicherstellen, als durch Unterhalt.


    Hast Du wegen einer Ausbildung schon mal mit dem Reha-Bereich der Agentur für Arbeit Kontakt aufgenommen?


    Wegen der Aussage des Sachbearbeiters, da würde ich nochmal nachfragen, auf welcher Grundlage hier ein Unterhaltsanspruch bestehen sollte. Zumal ja auch das Jugendamt einen Anspruch verneint hat.


    dms
    PS:sollte ich falsch liegen, so möge man mich korrigieren