Hallo zusammen
Also zu meiner Frage,
Ich bin 23 Jahre und lebe bei meiner Mutter. Zu meinem Vater habe ich sehr wenig Kontakt (sehen/hören uns 1-2 mal im jahr) Mein Vater verdient ca 2000 netto. Ich habe von 2006 bis 2007 eine Ausbildung gemacht. Diese musste ich leider nach einem Herzstillstand abbrechen. Ich wurde im laufe der letzten Jahren mehrfach am Herzen operiert und habe nun eine Schwerbehinderung von 80 und bin Erwerbsgemindert. Mein Lebensunterhalt wird durch die ARGE bestritten,da ich mit meiner Mama in einer Bedarfsgemeinschaft lebe( auch sie ist gesundheitlich angeschlagen).
Meine Freundin mit der ich seit 7 Jahren zusammen bin ist nun schwanger, sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag, allerdigs nur eine halbe Stelle. Verdienst 600 € netto.
Nun wollen wir gerne im Rahmen der Familienzusammenführung zusammen ziehen. Von der ARGE ist soweit alles geregelt, allerdings sagte mir der Sachbearbeiter dass ich von meinem Vater Unterhaltsansprüche gelten machen müsse. Ich habe mit dem Jugendamt telefoniert und diese meinten, aufgrund dessen dass ich die volljährigkeit erlang habe und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe, habe ich meinen Anspruch auf unterhalt verwirkt.
Was stimmt denn nun ?
Dank euch für die Antworten