Hallo,
ich habe heute von der Arge einen Versagungs- / Entziehungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung bekommen. Gegen diesen habe ich eben Widerspruch eingelegt, nun will ich noch beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Es geht mir nicht um die Formulierung der Rechtslage oder der Begründung, sondern um die "Einleitung". Diese beginnt so:
ZitatHiermit beantrage ich, im Wege einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlungen anzuordnen:
Und nun die Frage: Wie formuliere ich meinen Wunsch, dass der Versagungs-/Entziehungsbescheid aufgehoben wird?
- Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Versagungs-/Entziehungsbescheid vom 13.07.2011 aufzuheben?
Oder wie wird die Forderung im Antrag auf EV nach Aufhebung des Bescheides formuliert?
Vielen Dank.