Ausbildung als Alleinerziehende Geld gestrichen

  • Schön guten Tag,
    hab mal eine Frage, vllt könnt ihr mir ja weiterhelfen.
    Ich fange zum 1.8.11 eine Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten an. Ich bekomme zurzeit für mich und meiner Tochter Kindergeld, dann Unterhaltsvorschuss, dann Wohngeld für meine Kleine und dann noch das normale Arbeitslosengeld II. So nu musste ich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, da mir kein Arbeitslosengeld II mehr zusteht. So und da kommt folgendes Problem. BAB wird immer im nachhinein gezahlt, so wie ja auch wie üblich die Ausbildungsvergütung. Nu habe ich beim Jobcenter angefragt, ob ich dann noch für August ganz normal das Geld weiter bekomme. Mir wurde gesagt nein, da ich zum 1.8 eine Ausbildung beginne, Ich meinte ja aber man bekommt das Geld immer nach, wie soll ich also im August überleben?!
    Ich habe also nur 2x Kindergeld, den Unrterhaltsvorschuss und meine Tochters Wohngeld zur Verfügung. Wie soll ich denn bitte meine ganzen Unkosten wie Miete, Strom ect zahlen und wie soll ich bitte Essen und Verpflegung zahlen. Dann muss ich noch für August ne Bahn Monatskarte kaufen, und der Tagesmutter 40€ Verpflegungsgeld geben für den Monat. Wie soll ich das bitte machen? Ich kann das nicht, bedeutet ich muss meine Ausbildung jetzt schon kündigen, da mir das Jobcenter kein Geld für August gibt, Ist das so Rechtens?


    Kann mir da jemand weiterhelfen??? Meine nerven liegen Blank, da ich schließlich hier auch meine Tochter zu verpflegen habe, und ohne Geld geht das schwer :(

  • ...Ich kann das nicht, bedeutet ich muss meine Ausbildung jetzt schon kündigen, da mir das Jobcenter kein Geld für August gibt, Ist das so Rechtens?


    Kann mir da jemand weiterhelfen??? Meine nerven liegen Blank, da ich schließlich hier auch meine Tochter zu verpflegen habe, und ohne Geld geht das schwer :(


    So wie Kitty121 das schon sagte, ist da formal erstmal alles richtig.
    Dieses Jahr wurde das SGB II geändert.
    Schau Dir evtl. mal den § 27 Absatz 4 SGB II an. Dort ist nun im Gesetz verankert, dass genau für diesen "Übergangsmonat" ein Darlehen gewährt werden kann.
    Also mach einen schriftlichen Antrag auf darlehensweise Gewährung von ALG II in bisheriger Höhe für den Monat August.


    Deinen BAB-Antrag hast du hoffentlich schon vollständig abgegeben?


    Achte darauf, dass das Darlehen auch durch Dich zurückzuzahlen ist.
    Mitunter stellt die ARGE für den August bei BAB einen Erstattungsanspruch, wegen der Augustzahlung.
    Das würde jedoch dazu führen, dass Du volles BAB frühestens Ende September erhalten könntest.


    Zu BAB: Soweit Du auch die Tagesmutter bezahlen musst, kannst Du bei BAB auch die Kinderbetreuungskosten beantragen. Sind dann nochmal 130 Euro zusätzlich. Gilt aber nicht für das von Dir erwähnte (und der Tagesmutter 40€) Verpflegungsgeld.


    dms



  • Hey danke schon mal für die info.
    das jobcenter meinte, ich würde wenn nur ein Darlehen für die unterkunft für mich bekommen, ich zahle 463€ warmmiete davon nochmal 158€ abgezogen das für meine tochter gezahlt wird. also bekomme ich nur 305€. so aber wenn mir das bestätigt wird, wie soll ich denn die anderen unkosten wie strom und die anderen sachen wie monatskarte etc zahlen? und zum 1. august muss ich der tagesmutter ja schon 40€ mitbringen...
    das ist ja mein großes problem... weil ohne geld gehts ja nicht...