Hallo,
ein Bekannter (langzeitarbeitslos, 58 Jahre) hat mir heute einen Vertragsentwurf mit einer Leiharbeitsfirma gezeigt, deren Sitz rd. 200 km von seinem Wohnort entfernt ist.
Er soll sich mit dem Arbeitsvertrag verpflichten, in einer Entfernung von bis zu 150 km (einfache Entfernung) als Leiharbeiter eingesetzt zu werden und bekäme einen Bruttolohn von 9,84 Euro/Stunde. Monatlich wären das brutto rd. 1490 Euro bzw. netto zwischen 800 und 850 Euro.
Wenn sein Einsatzort 150 km entfernt ist, hätte er monatliche Fahrkosten von 1400 bis 1800 Euro, je nach Pkw-Typ.
Seine Fahrkosten würden also seinen Netto-Lohn um ca. 600 bis 1000 Euro pro Monat übersteigen.
Auch wenn er "nur" eine einfache Entfernung von 100 km hätte, würde er drauflegen.
Zwar gibt es ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln, wonach ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fahrkostenersatz hat, wenn die Fahrkosten zum Einsatzort über die Fahrkosten zum Sitz der Leiharbeitsfirma hinausgehen. Im Falle meines Bekannten ist dies durch die weite Entfernung der Leiharbeitsfirma aber nicht möglich.
Ich vermute sogar, dass diese Leiharbeitsfirma sich bewußt Leiharbeiter sucht, die so weit entfernt wohnen, damit sie um den Fahrkostenersatz herum kommt.
Ich bin der Meinung, dass ein Leiharbeitsverhältnis, bei dem der Leiharbeiter weniger als seine Fahrkosten verdient, nicht eingegangen werden muss. Ja, ich halte es für sittenwidrig.
Hinzu kommt, dass er tgl. eine Fahrzeit von rd. 5 Stunden hätte, was ich auch für unzumutbar halte.
Ich würde gern Eure Meinungen hierzu hören. Kann mein Bekannter den Arbeitsvertrag ablehnen?
Hätte er die Möglichkeit, sich einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Rechte zu nehmen?
Anmerkung:
Er befürchtet, dass das Jobcenter ihm sein Hartz-IV streicht, weil er so lange keinen Job gefunden hat.