Hallo zusammen,
und wieder mal etwas zum Thema Wohnung.
Ich möchte folgendes schildern.ich bin seit 4 Jahren geschieden, und bewohne eine 63 Quadratmeter grosse Wohnung. Dort wohne ich seit 1990, an den Wohnungen selber wurde nichts gemacht....also es ist nicht Luxuriös.
Vorher fragte ich auf dem Amt nach ob ich dort verbleiben kann. Mir wurde gesagt das bis 363 Euro übernommen werden, da meine Miete 352 Euro beträgt liege ich im limit und könne dort verbleiben.
Nun war ich seit ende 2009 bis ende März 2011 krank geschrieben. In dieser zeit wurde ich von meiner Fallmanagerin aufgefordert mir eine neue Wohnung zu suchen, da ich 14 Quadratmeter zu viel habe.
Ich diskutierte mit ihr, das mir damals gesagt wurde das ich preislich im Limit liege.
Sie sagte das es nicht so wäre und ich hätte Zeit mir eine neue Wohnung zu suchen. Da ich zu dem Zeitpunkt noch krank war ging ich in Widerspruch, ud mir wurde auch die Miete gewährt....bis zu dem Tag als ich gesund geschrieben wurde. Nun werden mir nur noch 300 Euro gewährt. Meine Frage nun: Wenn mir für eine Wohnung 363 Euro zu stehen, darf man so einfach 60 Euro kürzen ?
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüsse Marie