Nach Erbe - trotz Schuldscheinen - keine Leistungen?

  • Hallo zusammen,


    ein Tag bevor ich meinen Erstantrag beim Jobcenter gestellt habe, wurde mein Familienhaus verkauft. Anteilig am Kauferlös steht mir ein Erbanteil zu. Nun habe ich vorläufig, bis zur Auszahlung des Erlöses, ALG II genehmigt bekommen. Jedoch steht mir nicht die volle Summe zu, da ich via Schuldschein meinem Vater für den Kauf seines Autos Geld zugesprochen habe. Dieses muss ich direkt nach dem Eingang des Verkaufserlöses vom Haus überweisen. Somit habe ich vom Verkauf des Hauses nur noch knapp 2.500 EUR zur Verfügung. Nun habe ich gelesen, dass der Erlös nicht als Vermögen, sondern nach dem SGB als Einkommen gehandhabt wird.


    Hier meine Fragen:


    Werden die Schuldscheine bei der Berechnung meines „Einkommens“ berücksichtigt, oder wird die volle Summe herangezogen?


    Da der Erlös abzüglich der Schuldscheine unter dem Satz liegt, den man als Vermögen besitzen darf, kann man mir dennoch diese 2.500 EUR so anrechnen, dass mir für eine gewisse Zeit kein ALG II mehr zusteht?



    Vielen Dank für eure Hilfe!


    Sophie

  • Bedenke, dass mit Gesetzesänderung die Antragstellung auf den 1. des Monats rückwirkt. Wenn die Antragstellung also z. B. am 15.3. war und der Zufluss am 14.3., dann ist es Einkommen, weil der Antrag auf den 1.3. rückwirkt...


    Außerdem wäre es auch interessant, den Wert des Autos zu erfahren.


    Turtle