Elterngeld und Kinderzuschlag.HILF!!!!

  • Wir bekommen seid Oktober 2010 Kinderzuschlag bekommen. Nun kam heute ein Brief, dass dieser eingestellt wurde, weil wir die Mindesteinkommensgrenze nicht erreichen. Und wir sollen Hartz 4 beantragen. So ein Quatsch hab ich mir gedacht. Nun hab ich da gleich angerufen und hab denen erklärt, dass sich bezüglich unseres Einkommens nichts geändert hat und wir ja die ganze Zeit Kinderzuschlag bekommen habe. Außerdem habe ich in dem Brief gelesen, dass sie zur Berechnung unseres Einkommens nur das Einkommen meines Mannes genommen haben und mein Elterngeld wird ja aber auch zum Teil angerechnet, haben die aber nicht gemacht!!! Ich habe zwar einen Freibetrag, weil ich vor der Geburt erwerbstätig war, aber trotzdem wird ein Teil angerechnet!!! Ich habs mir noch mal alles durch gerechnet und wir liegen sogar über der Mindesteinkommensgrenze und würden auf jeden Fall weiterhin Kinderzuschlag bekommen! Ging ja die ganze Zeit auch. Sie nette Dame von der Familienkasse kann es sich auch nicht erklären und wir sollen gleich morgen früh zur Familienkasse fahren und darauf Besetzen, dass sie es sofort regulieren! Wenn die ganze Zeit ein Anspruch bestand und sich an unsere finanziellen Situation nichts geändert hat haben wir auch weiterhin Anspruch auf Kinderzuschlag, das hat sie mir am Telefon gesagt. Sie vermutet auch, dass bei der Berechnung des Einkommens, mein Elterngeld schlicht weg vergessen wurde!
    Allerdings habe ich die verlängerte Zahlungsvariante des Elterngeldes gewählt, aber wie gesagt ich habe ja einen Elterngeldfreibetrag, weil ich ja vor der Geburt gearbeitet habe und dies auch wieder tun werde nächstes Jahr! Brauchen den Kinderzuschlag eigentlich nur zur Überbrückung dieser Zeit bis ich wieder arbeiten gehe!Jetzt frage ich mich ob ich evtl. etwas falsch verstanden habe bezüglich dem Kinderzuschlag und dem Freibetrag des Elterngeldes???
    Also ich schreibe euch mal wie ich es verstanden haben:
    Wenn man vor der Geburt erwerbstätig war hat man einen Elterngeldfreibetrag von bis zu 300 € bei allen sozialen Leistungen. Bei der verlängerten Zahlungsvariante logischerweise dann einen Freibetrag von 150 €. Ist das richtig??? Und der Rest der übrig bleibt wird als Einkommen mit angerechnet?
    Haben die vielleicht nicht gesehen, dass ich die verlängerte Zahlungsvariante ausgewählt habe, denn dann würde ja theoretisch ab August das Elterngeld wegfallen, wenn ich nur ein Jahr genommen hätte!
    Mensch das macht mich wahnsinnig und ich bin mal gespannt was dabei morgen raus kommt, aber vielleicht kann mir ja schon mal jemand von euch weiterhelfen
    Die nette Dame von der Familienkasse hat auch gesagt, dass wenn wir morgen nicht weiterkommen dann gleich zur Widerspruchsstelle gehen sollen!


    Schon mal Danke für die Antworten!