Hallo, ich hoffe es kann mir jemand rat geben, ich fasse mich mal kurz. Bin seit 3 jahren geschieden und mein Sohn mittlerweile fast 9 jahre lebt einvernehmend beim Vater...ich bin seit dem Unterhaltsverpflichtet und leiste monatlich aufgrund meines geringen Gehaltes den Mindestsatz von 75,.€...Ich habe einen teilzeit und zusätzlich noch einen Minijob, und habe im monat an die 1000,-€verdient...jetzt ist es aber so, das ich in meinem Minijob weniger verdiene als sonst, und somit nur noch 850,-€ insgesamt verdiene...Ich habe trotzdem immer noch versucht unterhalt zu leisten, aber bin jetzt mittlerweile so knapp das ich auch das momentan nicht mehr kann...kann mein Exmann mich jetzt verklagen??? Laut Düsseldorfertabelle kann ich ja auch momentan mit diesem verdienst keinen unterhalt leisten...was kann ich denn jetzt machen...? Das verhältnis zum Exmann ist aufgrund dessen auch nicht toll! Irgendeine einigung ist da jetzt auch vorübergehend nicht in sicht. Ich bin momentan finanzielle einfach nicht in der lage den Unterhalt zu leisten, was mich selbst auch sehr belastet... Kann mir einer was dazu sagen????? Liebe grüße
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Wenn du zuwenig verdienst kannst du ja keinen Unterhalt zahlen und dein Mann müßte den Unterhaltsvorschuß beantragen.
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..ich bin seit dem Unterhaltsverpflichtet und leiste monatlich aufgrund meines geringen Gehaltes den Mindestsatz von 75,.€...Ich habe einen teilzeit und zusätzlich noch einen Minijob, und habe im monat an die 1000,-€verdient...
Soweit der Unterhaltsbetrag in einer Urkunde, Urteil etc. festgeschrieben ist, müsstest Du eine Änderung beim zuständigen Gericht (Urteil) oder der Behörde (Urkunde) beantragen. Einfach nur einstellen, kann in solchen Fällen dazu führen, dass aufgrund dieser Unterlagen (Urteil, Urkunde etc.) gepfändet werden kann. Evtl. in diesem Fall mal ein spezielles Forum für Unterhaltsfragen aufsuchen.
Wegen Deinem Teilzeitjob, da kann auch die Auflage erfolgen, sich um einen Vollzeitjob zu bemühen. Diese Bemühungen müssen dann nachgewiesen werden.
Man kann leider aufgrund der hier vorliegenden Informationen nur andeuten, was in welchen Fallgestaltungen passieren könnte. Ein spezialisertes Forum wäre aus meiner Sicht empfehlenswert.
dms
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Hallo Orangina,
1. Bist Du hier in einem Forum für Unterhaltsfragen.
2. Bei Unterhaltsfragen kommt es nicht darauf an was du verdienen tust, sondern wieviel Du in der Lage bist zu verdienen.
3. Du Schuldest den Mindestbetrag laut DDT, der jeweiligen Altersstufe.Unter Berücksichtung deiner Leistungsfähigkeit.
Bsp. Ungelernte Arbeitskraft in Vollzeit, kann wohl kaum mehr wie 1200€ netto verdienen, nicht jedes OLG verlangt jetzt bei Vollzeit auch noch eine neben tätigkeit (Olg Saarbrücken).4. Ja der KV kann dich verklagen, deshalb mußt Du nachweisen das Du versucht hast eine andere Tätigkeit zu finden, Vollzeit ist auf alle Fälle zuzumuten (Es sei denn es Lebt noch ein Minderjähriges Kind in Deinem Haushalt
5. Im schlimmsten Fall kann der KV die ausstehenden Beträge einforderen.
6. Solange kein Titel gegen dich steht sieht die Welt nicht so schlimm für dich aus. Aber bemüh dich schnellst möglich um eine andere Arbeit oder einen Zusatzjob, denn wenn die Sache zum Jugendamt geht dann haste Ärger.
7. Leg dem KV deine Bemühung vor (also Bewerbung evtl. Absagen) dann lässt er sich vielleicht milde stimmen, wenn er sieht das Du versuchst KU zu leisten.
gruß Sundown
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