Ich bin habe ja nun zum 01.06.11 einen Hartz4 Antrag gestellt. Leider ist darüber bislang noch nicht entscheiden wurden. Ich habe noch bei der KK Rückstände von Mai und Juni, Juli die die Arge dann übernehmen müssten. Problem ist nun ich bin jetzt auch nicht mehr Krankenversichert und die KK drückt auf ihre 3 Monatsbeiträge, für den Beitrag von Mai wurde mir gar schon Vollstreckung angekündigt. Nach vielen Betteln konnte ich aber wenigstens einen Zahlungsaufschub bekommen. Problem nun ist ja solange über den Hartz4 Antrag nicht entschieden ist laufen auch meine Beiträge bei der KK weiter. Ich bin aber momentan völlig mittellos und muss mir schon Geld von Bekannten leihen um mir überhaupt noch was zu essen kaufen zu können. Es ist mir daher nun völlig unmöglich die Monatsbeiträge auch nur voraus zu legen. Was also jetzt tun? Geht da überhaupt noch etwas oder kann man nur warten bis die Arge den Antrag bewilligt hat?
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Wenn du nachweislich einen Antrag auf Hartz IV gestellt hast, bist du seitdem (rückwirkend zum Ersten des Monats) krankenversichert, das hat nichts mit der endgültigen Bewilligung zu tun.
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Aber wie das nachweisen? Gibts irgendwie so was wie eine Antragsbescheinigung? Die KK verlangt bisher ausdrücklich den Bewilligungsbescheid.
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Normalerweise läßt man sich eine Eingangsbestätigung geben....
Wozu brauchst du das denn, bzw. die KK?
Du bist seit Antragstellung versichert....
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Aber wie das nachweisen? Gibts irgendwie so was wie eine Antragsbescheinigung? Die KK verlangt bisher ausdrücklich den Bewilligungsbescheid.
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Seltsaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaam??????????????????????????????
Eigentlich sollte solch eine Hartz IV Genehmigung nicht länger als 6 Wochen dauern!
Ja haste Dir denn keinen Bestätigungs Bepper dort, über die Abgabe Deines Bewilligungsbescheides geben lassen???
Ich habe gerade die Bewertung der ARGE aus Elmshorn gelesen, ich will ja niemanden Angst machen!
Aber da verschwinden komplette AKTEN, da ist das Bermuda Dreieck ein sicherer Tresor dagegen.
Telefoniere doch mal mit dieser Bande, was mit Deinem Bescheid ist??
Wenn du die Antwort bekommst , Welcher Bescheid?
Solltest Du nen neuen Antrag parat haben und Ihn Dir als Abgabe schriftlich quittieren lassen!
Oder Einschreiben mit Rückkarte das Dir der Empfang bescheinigt wird!
Bestehen denn grösere Ungereimtheiten oder Probleme, warum es bei Dir so lange dauert??????????
Bei uns hier im Kreis sind es 6 Wochen!
Meine jetzoige weiter Behartzung wurde sogar innerhalb 1 Woche mit Bepper bestätigt!
Wenn die Unterlagen stimmen und vollständig sind sollte es schnell gehen, ausser es ist sonen Schlamp Verein da.
Aber zum 01.06.2011
Die Frage ist natürlich wann abgegeben ich hoffe nicht am 31.05.2011
Aber selbst wenn du die nur 4 Wochen vorher abgegen hast also sagen wir am 01.05.2011
Sind das nun über 2 Monate das ist ungewöhnlich lange zumindest hier bei uns im Kreis wo ich wohne,
ausser es bestehen Probleme oder es fehlt etwas, aber selbst dann hättest Du einen Schrieb bekommen müsssen,
bitte reichen sie das und das nach, oder erklären sie diese Ungereimtheit.Aber ohne etwas, ist das vieeeeeeeeeeeeeeeeeel zu lange, ausser Du hast es wirklich erst am 31.05.2011 dort abgegeben !
Elch
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Am Anfang wollten die noch ein paar Unterlagen haben, was den aber auch erst nach 3 Wochen aufgefallen ist. Gestern kam ein Brief jetzt wollen die eine Mitbescheinigung und ALG1 Bescheid. Beides habe ich aber nun schon drei und viermal eingeschickt.
Wusste nicht das man eine Quittierung bei der Abgabe bekommt. Dachte einfach wie mir die SB sagte das wenn der Antrag bearbeitet wird die KK automatisch informiert wird und ich mich um nichts mehr kümmern müsste. Kann ich jetzt einfach noch ein Schreiben aufsetzen und um eine solche Bestätigung bitten? Bei Gesprächen mit der KK war auch nie die Rede von einer solchen Quittierung, da hieß es immer nur: Schicken sie uns ihren Bewilligungsbescheid, solange müssen sie noch die Beiträge selbst zahlen.
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Bei Gesprächen mit der KK war auch nie die Rede von einer solchen Quittierung, da hieß es immer nur: Schicken sie uns ihren Bewilligungsbescheid, solange müssen sie noch die Beiträge selbst zahlen.
Ja klar, die ham se wohl nicht mehr alle...?!
Die sollen gefälligst so lange warten, bis das Jobcenter zahlt, lass dich da nicht unter Druck setzen!
Wenn du kein Geld mehr hast, solltest du außerdem Antrag auf Vorschuss stellen und eine vorläufige Bescheidung beantragen. Das gibt es nämlich auch alles, nur scheint dein Jobcenter mal wieder völlig ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten zu vernachlässigen, milde ausgedrückt!
Geh da hin, knall denen die Anträge auf den Tisch und gehe nicht eher, bis das bearbeitet ist und du Geld hast. Wenn die stur bleiben gehst du zur Teamleitung oder dem Geschäftsführer, wenn die auch nichts machen ab zum Sozialgericht und einen Eilantrag stellen!
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wenn er keine vorversicherung hat, dann muss er erst die fehlenden beitragslücken auffüllen. ohne dem brauchen sie ihn nicht aufnehmen. es gibt schließlich eine pflicht zur krankenversicherung in deutschland. dieser pflicht ist er scheinbar nicht nachgekommen.
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es gibt schließlich eine pflicht zur krankenversicherung in deutschland. dieser pflicht ist er scheinbar nicht nachgekommen.
Klar gibt es diese "Pflicht", das hast du aber irgendwie falsch verstanden, bzw. legst es verkehrt aus....?!
Die KK haben die "Pflicht" jeden zu versichern, und da er keine Geld hat, kann er ja nun mal nichts zahlen oder nachzahlen! Das befreit aber die KK nicht von ihren "Pflichten"!
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Keine Krankenkasse ist verpflichtet irgendjemanden aufzunehmen.Du kannst einen Aufnahmeantrag stellen.Ob sie dich nehmen ist etwas anderes.
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richtig, es gibt keine pflicht der gkv, jeden aufzunehmen, besonders dann, wenn der versicherungsverlauf unklar ist.
da ist sogar von Geldstrafen die rede:
ZitatWer dieser Pflicht zur Versicherung nicht nachkommt hat Geldstrafen zu zahlen..
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*************Trommel sollte mal dem JC Beine machen das sie den Antrag endlich bearbeiten dann regelt sich der Rest von ganz alleine.
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Also ich war/bin bislang freiwillig versichert bei der AOK. Beitragsrückstand von Monat Mai von mir, Juni und Juli sollte das JC ja dann übernehmen. Habe ich auch so der KK mitgeteilt,leider interessiert die das nicht wirklich. Habe Ratenzahlung für Monat Mai angeboten wurde aber abgelehnt mit der Begründung das dies an laufende Beiträge gebunden ist.
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Was sagt denn das JC warum deine Bearbeitung solange dauert.Wenn du kein Geld mehr hast dann bist du mittellos und kannst eine sofortige Bearbeitung und auch eine Geldauszahlung verlangen.Wenn dein Antrag aber ab 1.6. gilt dann zahlt das JC den Mai nicht.
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Ich weiß dass ich für Mai selber aufkommen muss. Kann ich aber im Moment nicht komplett zahlen daher hatte ich um Ratenzahlung gebeten, was aber abgelehnt wurde weil es an den Monatsbeitrag gekoppelt sei.
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Was sagt denn das JC warum deine Bearbeitung solange dauert.Wenn du kein Geld mehr hast dann bist du mittellos und kannst eine sofortige Bearbeitung und auch eine Geldauszahlung verlangen..
Hattu abba schön aus meinem Beitrag heute Mittag abgeschrieben.....
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Kuddel hat recht, die AOK muss ihn wieder aufnehmen, da sie die letzte GKV gewesen ist bzw. er wohl momentan bei ihr freiwillig bzw. über die Pflichtversicherung der Nichtversicherten pflichtversichert ist.
Der Beitragsrückstand spielt dabei keine Rolle, die GKV ist zur Aufnahme der Pflichtversicherung verpflichtet, immerhin sagt das schon der Name "PFLICHT"versicherung. Der Beitragsrückstand würde erst zu Problemen führen, wenn der ALG 2 Bezug mal erlischt und er wieder freiwillig oder in der Pflichtversicherung der Nichtversicherten wäre. Denn dann bräuchte die GKV nur Grundversorgung im Härtefall leisten.
Ist übrigens ganz klar und eindeutig im SGB V nachlesbar:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
Zitat(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.
Turtle
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