Was darf ich behalten von Ausbildungsvergütung?

  • Hallo!


    So wie es aussieht,kann ich ab 1.8.eine betriebliche Ausbildung beginnen.
    (Um die ich mich selbst bemüht habe,da man ja beim Jobcenter keine Hilfe bekommt...)
    Da ich schon 39 bin,kann ich kein Bafög mehr beziehen(geht maximal bis 35,auch nur bei Masterstudium)
    Bin im Besitz eines Schwerbeschädigten-Ausweises(Seelische Erkrankung).
    Meine Eltern sind Rentner/nicht erwerbstätig.
    wohne in eigener Wohnung.
    Im 1.Lehrjahr bekomme ich nur um 350 Euro.
    Wieviel von dem Lohn darf ich behalten?
    Hat Jemand eine Ahnung?
    Was ist mit Schulbüchern,evtl.Arbeitskleidung und Monatskarte?
    Mein Freund meinte ca 150 Euro,da 100 Euro Freibetrag und 20%von 250 Euro!...


    Mfg,Susanne!

  • Hallo!


    So wie es aussieht,kann ich ab 1.8.eine betriebliche Ausbildung beginnen.
    (Um die ich mich selbst bemüht habe,da man ja beim Jobcenter keine Hilfe bekommt...)
    Da ich schon 39 bin,kann ich kein Bafög mehr beziehen(geht maximal bis 35,auch nur bei Masterstudium)


    Mfg,Susanne!


    Wenn dies Deine erste Ausbildung ist, käme noch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) in Frage. dazu muss jedoch auch deine Ausbildung förderfähig sein (berufliche/ betriebliche Ausbildung mit einem Berufsausbildungsvertrag, welcher bei der zuständigen Stelle in das Verzeichnis der Ausbildungsstellen eingetragen wird und die gesetzlichen Vorschriften für berufliche Ausbildung erfüllt).


    Ich gehe davon aus, dass es sich hier nicht um eine Ausbildung im Rahmen einer beruflichen Reha
    (so wie Du das in deinem ersten Posting angedeutet hast) handelt.


    Bei BAB gibt es keine Altersbegrenzung.


    Was ist mit Schulbüchern,evtl.Arbeitskleidung und Monatskarte?


    Mfg,Susanne!


    Sollte BAB zutreffen, so werden die notwendigen Fahrkosten bei der Ermittlung des Bedarfes mit berücksichtigt; eine monatliche Pauschale zur Wartung und Pflege der Arbeitskleidung kann ebenfalls berücksichtigt werden.


    dms

  • So wie es aussieht,kann ich ab 1.8.eine betriebliche Ausbildung beginnen.
    Da ich schon 39 bin. Bin im Besitz eines Schwerbeschädigten-Ausweises(Seelische Erkrankung).


    Deine Eltern können versuchen, für dich Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG zu beantragen.

  • Hallo, die Dame ist 39, da gibt es kein Kindergeld mehr.


    Hallo Birgit63,


    ich korrigiere Dich nur ungern, aber da war ein Wort unterstrichen (Schwerbeschädigten-Ausweises(Seelische Erkrankung)),
    was den Hinweis geben sollte auf eine Sonderregelung.


    Zitat

    Für ein behindertes Kind kann Kindergeld ohne altersmäßige Begrenzung bezogen werden, das heißt auch über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:


    Es liegt eine Behinderung vor.
    Das Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten.
    Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
    Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten.


    Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der BA.


    dms