Hallo,
mein Mann, meine beiden kinder (beide zwei Jahre alt) und ich wohnen in einem gemieteten haus, wir zahlen monatlich 400,- euro warm und bekommen vom amt rund 200,- für miete und nebenkosten, das heisst wir müssen jeden monat von unserer normalen regelleistung 200,- euro selbst zahlen, das kann doch nicht richtig sein oder?!
ich hoffe ihr wisst mehr, danke schon mal
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Wenn ihr alle Hartz IV bezieht, müssen die KdU (Miete und Nebenkosten) voll übernommen werden.
Anders sieht es aus, wenn Einkünfte vorhanden sind, aber ohne den Bescheid kann man da nix zu sagen.
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mein mann geht auf 400 euro basis arbeiten und sonst haben wir nur das kindergeld als "Einkommen"
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Du solltest entweder dir erklären lassen warum die Miete nur zum Teil übernommen wird denn der Betrag ist ja in Ordnung oder gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.
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Kannst du die Berechnung vom Amt mal abschreiben oder den Bescheid anonymisiert einstellen?
Turtle
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Berechnungsbogen
Bedarfsrechnung
1 Mann 328,00 euro
2 Frau 328,00 euro
3 Kind 1 215,00 euro
4 Kind 2 215,00 euroUnterkunftsbedarf
Nebenkosten 200,00 euro
Heizkosten inkl. Warmwasseranteil 99,00 euroEinzusetzendes EInkommen
(1) Mann 100 euro
bruttoverdienst 1
Freibetrag §§11 Abs 2 30 SGB II -100,00 euro
(2)Kind 1 Kindergeld 184,00 euro
(3) Kind 2 Kindergeld 184,00 euroIch hab echt keine Ahnung von dem Kram da wir das dass erstmal haben
hab eb da gefühl das es so nicht stimmen kann
Das ist der erste Bescheid und der kam am Freitag also kann ich noch in wiederspruch gehen -
Nebenkosten und Heizkosten? Anscheinend erkennt man euch die Grundmiete nicht an. Was habt ihr denn für einen Vermieter? Zufällig Familienangehöriger?
Turtle
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Ja unser Vermieter gehört zur Familie sonst müssten wir weitaus mehr bezahlen, aber was tut das zur sache? wir müssen unsere miete genauso zahlen wie andere auch
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Das glaube ich dir gerne. Jedoch anscheinend das Amt nicht. Allerdings müsste es dort mal thematisiert worden sein, dass man euren Mietvertrag z. B. aufgrund Sittenwidrigkeit nicht anerkennt und als Scheinvertrag abtut.
In diesem Falle gehe ich davon aus, dass du auch mit einem Gespräch nichts ändern wirst. Natürlich solltest du dich erstmal erkundigen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege. Wenn dem so ist, rate ich dir zum Widerspruch. Und ggf. zur Klage, wenn dem Widerspruch nicht statt gegeben wird.
Könnt ihr die Mietzahlung mit Kontoauszügen nachweisen?
Turtle
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Ihr solltet euch einen Anwalt für Sozialrecht suchen, vorher ev. einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen (manche Anwälte machen das aber auch für euch),
und dann muss dem Bescheid widersprochen, eventuell auch Eilantrag beim Sozialgericht gestellt werden, das sollte ein guter Anwalt aber hinkriegen.In deiner Aufstellung fehlt vollkommen ein Anteil für die Mietkosten, was ja bedeuten würde, dass ihr umsonst da wohnt...?!
Das ist die übliche Masche von Jobcentern, verwandschaftliche Mietverhältnisse einfach zu ignorieren, so nach dem Motto: Wenn die schon verwandt sind, begehen die bestimmt gemeinschaftlichen Sozialbetrug, oder die sollen dann doch gefälligst für ihre Verwandten aufkommen, obwohl dieses Verhalten des JC absolut illegal ist.Ist außerdem eine absolute Frechheit, weil das JC bei 400€ Miete für 4 Personen eigentlich gut bedient ist....:
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400 euro für etwa 100qm wo liegt das problem vom amt wenn wir eine vergleichbar große wohnung bzw überhaupt eine wohnung mieten würden wären wir bei unnserem mietspiegel aktuell bei 1000 euro.
sicher können wir das nachweisen das die 400 euro miete tatsächlich dorthin überwiesen werden die können das von mir aus auch gleich selber machen dann hab ich damit nihcts mehr zu tun und die können sich noch sicherer sein das es dort landet -
Nehmt euch einen Anwalt,
oder reicht selbst Widerspruch ein, und um der Forderung Nachdruck zu verleihen zum Sozialgericht und eine einstweilige Anordnung zur Zahlungsverpflichtung gegen das Jobcenter beantragen (kann man alles mündlich machen), anders werdet ihr da nix, die stellen sich stur und handeln grob rechtswidrig, zumal es hier ja auch um kleine Kinder geht!
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also das heisst ich geh nun zum sozialgericht und beantrage diese einstweilige anordnung ...okay ich hoffe das klappt auch alles ich werde berichten und danke erstmal für die nette, schnelle und kompetente auskunft
Liebe Grüße
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Erst Widerspruch zum JC
dann einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen!
Alle relevanten Unterlagen, Perso und eine Abschrift des Widerspruchs zum Gericht mitnehmen!
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AHHA dann eben in der reihenfolge, gibt es da irgendwelche § auf die ich mich berufen könnte ?
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Brauchst du nicht!
Im Widerspruch einfach kurz schreiben, was verkehrt läuft, das Wort Widerspruch fett unterstreichen!
Bei Gericht geht ihr zum Rechtspfleger und erzählt dem die Geschichte, der setzt dann eure Klage mit den entsprechenden §§ für den Richter auf. Macht da die Dringlichkeit eurer Situation deutlich!!! Die Sozialgerichte sind gehalten, Rechtsunkundigen zu helfen, und daran halten die sich auch!
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alles klar, danke für die hilfe
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SOOO nach zwei wochen gibt es folgendes zwischen ergebniss, kurz nach dem der antrag bei sozialgericht war hat sich ein uns fremder sachbearbeiter gemeldet der jetzt den fall wenn möglich ohne Gericht klären möchte und siehe da wir bekommen ab august die volle miete und wegen der nachzahlung wird noch verhandelt
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:D:D:D
den Pennern wird das sonst zu aufwändig und teuer, was?!
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anscheinend, aber gut für uns ist es dennoch
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