und wieder nichts verstanden....:o :p
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Wollte euch mal auf den neusten stand bringen ich war ja heute wegen der Forderung durch das jobcenter das ich wegen der verauszahlung von den Nebenkosten durch die Arge Rhein-Eft einen Betrag in höhe von 391,61 zu Überweisen hätte.
Und mein Anwalt hat mir gesagt die kriegen doch nur das Guthaaben das sich aus den verauszahlungen ergibt und mehr nicht, er hat jetzt einen Brief aufgesetzt und falls die nicht darauf reagieren sollten oder die sollten weiterhin auf den oben genannten Betrag bestehen werden wir vor dem Sozialgericht eine Feststellungsklage einreichen, er hat mir auch gesagt meisstens reicht mein Breif den die kriegen schon aus und wenn die hören der will notfalls Klagen geben die klein bei.Mit freundlichen grüßen
GetdownP.S.
Wenn man die Nebenkostenabrechnung bei der Arge / Jobcenter einreicht und dann eine Antwort bekommt wo mann ausser dem eigentlichen Guthaben das man ja eh abgeben muß, noch mehr bezahlen muß weil die Arge / Jobcenter einem mitgeteilt hat es wäre zu einer Überzahlung gekommen dann macht bitte nur das eine,
1. Beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für eine Beratungshilfe beim Anwalt man braucht dazu nur den Ausweis und den ALG 2 Bescheid den bekommt man auxh sofort.
2. Und dann damit sofort zum Anwalt und der wird dann die nötigen schritte gegen die Arge / Jobcenter einleiten.
3. Und sollten welche vielleicht gezahlt haben entweder aus Unwissenheit oder weil man sie unter Druck gesetzt hat dann auf jedenfall zum Anwalt und diese Kosten von der Arge / Jobcenter zurück verlangen.
Ihr müßt wirklich nur das reine Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung Überweisen und mehr nicht ganz egal was euch die Arge / Jobcenter weiss machen wollen.
:):):)
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Das ist genau das was hier auch gesagt wurde das du nur das Guthaben zurückerstatten müßtest.Aber schön das dir geholfen wird.
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4.) Wer die 10€ für den Beratungschein sparen will geht sofort zum Sozialgericht, oder schreibt die Klagen und Anträge selbst.
Übrigens: Feststellungsklage kann man auch ohne Vorverfahren/Widerspruch einreichen.
Jedenfalls schon mal positiv, dass du zu einem Anwalt gegangen bist, und nicht erst sinnlos mit denen "geredet" hast, wie kittekatte es immer wieder "empfiehlt".
Diese ARGEN müssen wissen, dass du dich wehrst, dann werden die auch normaler....:D -
Leider muß ich dir sagen ich habe nix für den Schein bezahlt nicht mal nen cent, aber wie schon gesagt der Krieg gegen die Arge ist noch lange nicht vorbei, hab noch ne andere sache laufen da wurde mir geschrieben wie haben ihrem Antrag auf Umzug anerkannt und aufgrund einer Trennung von ihrer Lebensgefährtin sollte die Wohnung nur eine Übergangslösung sein.
Und das schöne ist ich hab einen Solchen Antrag nie gestellt und das ich mal Verheiratet war und dann auch noch in Trennung lebe ist mir neu. Und die sacht doch tatsächlich zu mir als ich bei denen war, dann war das sicher ein Irrtum von mir ich glaube die wollte mich für dumm verkaufen, und sagte auch noch ich könne den Brief von Ihr vernichten aber das habe ich nicht gemacht hab auch dagegen Widerspruch eingelegt und denen zeit gegeben bis zum 25.07.2011 aber ich geh mal davon aus das ich nix dazu von denen höre und dann fahre ich wieder zum Amtsgericht und hole mir noch nen Schein und ab damit zum Anwalt und dann geht der Krieg gegen die erst richtig los, ich werde das solange machen bis die Frau Schenker mich in Ruhe lässt oder ihren Job aufgibt.MFG
Getdown -
Wieso "leider"?
Ist doch gut wenn DU nichts bezahlen musstest, im Allgemeinen kostet das aber 10€. -
Es gibt wieder was neues von Frau Schenker zum Thema Nebenkostenforderung,
mein Anwalt hatte ja einen Brief an die Arge geschickt also einen direkt nach Wesseling und einen nach Frechen und heute kam schon wieder so ein Wisch von der Frau Schenker wo die das ganze jetzt unter die Mitwirkungspflicht gestellt hat und darin heisst es jetzt ganz genau
Folgende Unterlagen/Angaben werden noch benötigt:Ich bitte um Einreichung einer Bescheinigung des Vermieters, in welcher Höhe er Kosten für Unterkunft und Heizung monatlich aufgeschlüsselt für das Jahr 2010 von Ihrem Vermieter geltend gemacht worden sind.
Bitte reichen Sie diese Unterlagen bei der im Briefkopf genannten Stelle bis zum 31.07.2011 ein.
Und zwar hat mein Vermieter ein solches Schreiben ganz genau ausgefüllt wo auch die ganz genauen Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten sind und das hat die Arge auch bekommen.
Und deshalb muß ich schon wieder am Montag zum Anwalt denn ich denke das ist eine Retourkutsche auf den Brief den Sie von meinem Anwalt erhalten hatte.
Und zwar das was die Frau Schenker jetzt mit mir macht ist ganz klar Mobbing um mich kleinzukriegen habt ihr eine idee was man dagegen machen kann oder soll.MIt freundlichen Grüßen
Getdown -
Entweder gibtst du das gleich an deinen Anwalt weiter, oder du schreibst selbst da hin, dass die geforderten Unterlagen längst vorliegen, und im Zweifel dann gleich Antrag auf Akteneinsicht. Besser aber, der Anwalt macht das....
Musst auch nicht gleich alles als pers. Angriff werten, die sind oft genug wirklich zu dämlich oder zu faul, bestimmte Sachen oder Vorgänge zu durchblicken....:D
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Brauche mal euren Rat!
Und zwar geht es darum das ich mal wieder einen Brief von Frau Schenker bekommen habe, wo sie mir geschrieben hat,
Betreff: Ihr Antrag auf Umzug
Sehr geehrter Herr Summen,
in der Anlage erhalten Sie die Notwendigkeitsbescheinigung und darin steht genau
Die Notwendigkeit eines Wonungswechsels wird anerkannt und ist dringend erforderlich , weil Mehrfachnennungen sind möglich / notwendig.
die derzeitige Wohnung aufgrund einer damaligen Trennung von der Lebensgefährtin eine Übergangslösung sein sollte.
Ich war ja heute deshalb mit dem Herrn Heinen das ist der Vorsitzende vom VDK Bergheim hier in Wesseling und wir wollten darüber mit der Teamleiterin sprechen, nur auf dem Schild stand ein ganz anderer Name und die Frau die dort in dem Büro war, sagte uns wir müssten damit zum Herrn Weiler, und wir haben mit dem Gesprochen nur den hat das gar nicht gekümmert und so richtige Hilfe hab ich von dem Herrn Heinen auch nicht bekommen, der Herr Weiler hat sich ja nicht einmal die Arbeit gemacht sich die Unterlagen mal anzusehen, und sagte dann noch ich bin ja von der Beschwerde und er würde den Fall ja auch gar nicht kennen, und ich sollte damit zu Frau Schenker gehen und mit ihr das klären nur das bringt nichts. Denn die kann mir ja alles mögliche erzählen nur nicht das was ich hören möchte, denn ich bin mir ganz sicher das ich einen solchen Antrag weder bei der Arge eingereicht noch einen solchen Unterschrieben habe, und ich habe das gefühl die wollen die ganze sache unter den Teppich kehren so als ob nichts gewesen wäre und deshalb brauche ich eure hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Getdown
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.... und deshalb brauche ich eure hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Getdown
Wobei brauchst du Hilfe???
Keine Lust zu Raten oder alles nochmal von vorne zu lesen.....
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Ich wollte eigentlich nur wissen was ich jetzt am besten machen soll denn nochmal mit dieser Frau zu reden bringt nichts, denn die weicht mir ja eh aus wenn schon jemand sagt dann war das sicher ein Irrtum von mir, dann können Sie das Schreiben ja vernichten und für mich heisst das wohl wir lassen das unter den Tisch fallen oder halten den hin, dann gibt der vielleicht auf.
MFG Getdown
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Wenn "Reden" nichts mehr bringt, immer das Gleiche:
Entweder
- zum Anwalt oder
- zum Vorgesetzten/Teamleitung oder
- Sozialgericht -
Hab wohl jetzt ein ganz erntes problem was ich nicht bedacht hatte, und zwar hatte ich ja die Erstberatung bei der Arge bevor man den Erstantrag stellen kann, und da liegt wohl der Hund begraben. Denn ich bin weder bei der Erstberatung noch bei Abgabe des Erstantrages richtig darüber Informiert worden welche Pflichten man wirklich hat, und auf was man alles achten muß und was man auch alles angeben und abgeben muß. Denn da hat mich die Arge nicht richtig darüber Informiert und auch nicht richtig Aufgeklärt also die Aufklärungspflicht seitens des SGB 2.
Man hat mir zwar so eine Broschüre in die Hand gedrückt aber da ich null Ahnung hatte und da standen ja nur Pflichten drin aber was meine Rechte sind hab ich da vergebens gesucht. Und nun mein Anliegen an euch, wären die gleich Ihrer Aufklärungspflcht nachgekommen dann wäre es erst gar nicht dazu gekommen weil ich wirklich nicht gewusst habe das man jede Veränderung angeben muß also auch was die abgabe der Nebenkostenabrechnung angeht und dergleichen, und jetzt werfen die mir auch noch vor das ich grobfahrlässig gehandelt habe und in dem ich nicht jede Veränderung angeben habe, ich hatte auch schonmal die Teamleiterin darauf angesprochen und die hat mir nur gesagt die müssten mir nicht alles sagen oder erklären und damit war die fertig und nun meine frage kann ich der Arge eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorwerfen und wenn ja wie muß ich dann vorgehen oder soll ich darauf meinen Anwalt ansprechen, weiss im moment nicht mehr weiter, habe auch schon daran gedacht meine Wohnung komplett aufzugeben und dann ab nächstes Jahr lieber auf der Straße als Obdachloser zu leben als weiter von der Arge abhängig zu sein wäre nett wenn ihr mir helfen könnt.Mit freundlichen Grüßen
Getdown:(:(:( -
Letzte Seite des ALG 2 Hauptantrages:
ZitatKünftige Änderungen (insbesondere der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie des Umfangs der Erwerbsfähigkeit) werde ich unaufgefordert und unverzüglich mitteilen.
Du hast doch sicherlich den Antrag auf ALG 2 unterschrieben, oder?! Dann hast du dich dazu verpflicht, jede Veränderung anzugeben. Deine jetzige Argumentation wird dir daher gar nichts nützen. Außerdem steht in jedem Bewilligungs- und Änderungsbescheid zum ALG 2 genau das Gleiche drin.
ZitatÄndert sich in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen etwas, das sich auf Ihre Leistungen auswirken kann, müssen Sie dies ohne Aufforderung dem zuständigen Träger unverzüglich mitteilen. Dies gilt für Sie und die mit Ihnen zusammenlebenden Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Dies betrifft z. B.:
• Arbeitsaufnahme, Aufnahme Ausbildung/Studium
• Änderung der Einkommens-/Vermögensverhältnisse
• Beantragung / Bewilligung von Renten oder sonstigen Leistungen
• Änderung der Bankverbindung
• Aus- oder Zuzug einer Person
• Arbeitsunfähigkeit
• Kosten der Unterkunft und Heizung; insbesondere Heiz- und Betriebskostenabrechnungen
Bitte benutzen Sie dafür den Vordruck "Veränderungsmitteilung - Arbeitslosengeld II / Sozialgeld."Turtle
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Das hat mit Aufklärungspflicht nichts zu tun.Wenn du einen Antrag ausfüllst und abgibst dann liest du dir ja auch jede Frage richtig durch und so solltest du es mit dem gesamten Antrag machen.MIt deiner Unterschrift hast du auch die Bestätigung gegeben das du alles was sich im Laufe des Bezuges ändert angeben wirst.Da hilft dir auch ein Anwalt nichts.
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Ich habe ja bei dem Erstantrag im 2007 der Arge auch den Mietvertrag gezeigt und da war die Kaltmiete bei 265,00 euro plus 120,00 für Nebenkosten also eine Warmmiete von 385 euro und man hat mir gesagt das Ihnen die Heizkostenpauschale in höhe von 50 euro zuviel sind, und haben diese um 5 euro gesenkt und haben mir dann immer 380 euro überwiesen. Und ihr wisst ja auch das es da einige probleme deswegen gab ob nun Aufkläungspflicht hin oder her, ich habe auch schön brav dann immer die Nebenkostenabrechnungen bei der Arge einreicht für die Jahre 2008 2009 und jetzt auch für 2010, und habe auch im Obtober 2010 eine Mietbescheigung mit den ganz aktuellen Daten vom Vermieter zurückgeschickt bekommen und habe die auch bei der Arge einreicht, und 2009 hatte ich eine Mieterhöhung zuerst aus der eigenen Tasche bezahlt weil ich der Meinung war die Arge würde die nicht bezahlen aber dem war nicht so ich habe die von mir vorbezahlte Mieterhöhung von der Arge zurückbekommen, und jetzt warte ich noch das mein Vermieter mir die nächste Mitbescheinigung per Post zurückschickt damit ich diese auch bei der Arge einreichen kann, und nun zu meiner frage seitens dem Abrechnungsvorgang der Nebenkosten durch die Arge, wie genau läuft das ab dürfen die die daten aus dem Ersten Mitvertrag heran ziehen oder müssen die sich an die neuen daten aus den eingereichten Mitbescheinigungen halten da mir ja seit Oktober nur noch 370,66 für die Warmmiete Überwiesen werden den ich blicke da nicht mehr durch den die Kosten für Kaltmiete und Nebenkosten ändern sich ja auch so denke ich sollte das sein, ich hoffe Ihr könnt mir darüber Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Getdown -
Hallo Leute
Ich hatte ja schon geschrieben das ich aufgrund eines Betriebskostenguthaben eine Nachzahlung in höhe von 391,61,- an die Arge leisten soll, und in dem Schreiben das ich von meinem Anwalt zur Kenntnisnahme bekommen habe schreibt Frau Schenker das mir für das ganze Jahr 2010 pro Monat 380,00,- gezahlt wurden. Obwohl ich im Oktober 2010 eine erste Mitbescheinigung schon eingereicht habe und mir wurde auch durch Frau Schenker mitgeteilt das ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und auch den Beweis erbracht habe das ich meine Warmmiete gesenkt habe und zwar auf 370,66,- nur in dem Schreiben von Frau Schenker steht nix von einer Mietbescheinigung da kommt doch der Verdacht auf das die bei denen irgendwie Verschwunden ist ist doch schon recht merkwürdig. Ich trage hier auch die Daten von meinem Mietvertrag bei Einzug am 01.02.2006 ein,
Kaltmiete 265,00,-
Betriebskosten 70,00,-
Heizkostenvorauszahlung 50,00,-Ergibt eine Warmmiete von 385,00,- abzüglich von 5,00,- wegen der Heizkostenpauschale die denen etwas zu hoch war. ich trage hier auch die Daten aus dem Brief von Frau Schenker ein den ich durch meinen Anwalt erhalten habe.
Es ist anhand der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung vom 05.06.2011 erkennbar, dass Herr Summen folgenden tatsächlichen Verbrauch hatte:
Betriebskosten 646,66 €
Heizkosten 251,73€Tatsächlich berücksichtig wurden aber ausgezahlt für das Jahr 2010:
Betriebskosten: 795,00€
Heizkosten: 495,00€Sofern Sie die tatsächlich berücksichtigen und ausgezahlten Beträge mit den tatsächlichen Kosten laut der Abrechnung gegenrechnen erhalten Sie die folgenden Guthaben:
Betriebskosten: 148,34€
Heizkosten: 243,27€Es besteht somit ein Gesamtguthaben gegenüber dem Jobcenter von insgesamt 391,61€ und nun ist die Frage natülich gegeben stimmt das überhaupt so wie Frau Schenker das gerechnet hat und warum taucht in dem Schreiben die erste Mitbescheinigung nicht auf, wenn dem so wäre würde die Berechnung durch Frau Schenker ja gar nicht mehr stimmen.
Wenn Ihr mir darauf Antworten könntet wäre ich euch dankbar.Mit freundlichen Grüßen
Getdown:D:D:D
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