Seit ca. 13 Monaten habe ich eine Teilzeitbeschäftigung (15 Wochenstunden). Der daraus erzielte Nettolohn wird beim ALG II angerechnet. Die Besonderheit: Meine tägliche Arbeitszeit ist aufgeteilt, am frühen Morgen ca. 1,5 Std. und am Spätnachmittag 1,5 Std. Dadurch habe ich täglich 2x den Weg zur Arbeitsstätte von 14.8 km einfach. Die ARGE weigert sich aber beharrlich, trotz Nachweis, die 2fache Kilometerpauschale bei den Freibeträgen anzurechnen, die damit über die Pauschale von 100 Euro liegt.
Hat jemand damit Erfahrung oder kann mir raten?