Stehen mir Umzugskosten und eine Kaution zu?

  • Hallo, ich beziehe für die Monate Juni, Juli und August Hartz 4. Ich habe mich fürs Studium zum Wintersemester beworben und werde hoffentlich einen Platz finden. Im September würde ich dann anfangen zu studieren.
    Würde die ARGE mir den Umzug (Umzugswagen) bezahlen und mir die Kaution stellen oder steht mir das nicht zu? (würde im August,also in dem Monat wo ich noch Leistungen beziehe, umziehen)


    Grüße

  • Ob das Jobcenter "würde" kann dir keiner sagen, zur Not musst du deine Ansprüche einklagen....:D


    Du musst nachweislich mit Eingangsbestätigung Anträge auf Umzug und Kaution/Darlehen stellen, die Kaution würde im ALG II- Bezug mit höchstens 10% monatlich eingezogen, ich weiß aber nicht, wieviel du hinterher zur Verfügung hast....?!


    Und wie gesagt: Wird abgelehnt musst du Widerspruch und Klage machen, bei Notlage würde auch ev. eine Eilklage in Frage kommen....


    .

  • Danke erstmal für die Antwort.


    Einklagen 100%ig nicht.. Das ist mir im Moment zu stressig. Möchte mich auf mein Studium konzentrieren.
    Wenn generell der Anspruch besteht, würde ich es beantragen. Und genau das war ja meine Frage:
    Ob ein Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten besteht?


    Ich habe zZt eine Bürgschaft der Dt. Kautionskasse, weiß aber, dass nicht jeder Vermieter diese akzeptiert, deshalb meine Frage. Zur Verfügung hätte ich auf Grund des Studienkredits und Bafög etwa 900 Euro. (Wobei es bis zur BaFöG-Auszahlung ein wenig dauert)

  • Hallo,


    als angehender Student kannst Du das alles vorab mit dem Vermieter klären.


    Das geht auch ohne zugesicherte Sozialleistungen.


    Mit einer brauchbaren " Schufa " kannst Du mit dem künftigem Vermieter meis eine freiwillige Sonderabgabe auf die Kaution aushandeln. Du bleibst halt nur minimal und ausreichend lange dort wohnen.


    Dann geht Das ohne öffentlichen Zuschuss bei vielen Vermietern auch . ;)...additiv zur Warmmiete in monatlicher Zusatzpauschale.
    Diesen freiwilligen Zusatz bezahlst Du freilich aus eigener Kasse.


    mfg


    allo


  • Unter normalen Umständen findet man eine Lösung. Das ist richtig und das hoffe ich auch.
    Danke für die Antwort.