1.) Gegen den Bescheid der BA wegen der Sperre (wo ja wohl die Frist abgelaufen ist) muss Ü-Antrag gem. § 44 SGB X gestellt werden.
2.) Gegen den Bescheid des JC muss Widerspruch eingereicht werden. (falls Frist abgelaufen, siehe unter 1.).
Darin gleichzeitig die "Aussetzung der Vollziehung gem. § 86a SGG" beantragen, Fristsezetzung für die Aussetzung 10 Tage, wenn das nicht passiert die "aufschiebende Wirkung" beim SG beantragen, damit ihr nicht zahlen müsst, solange der Fall nicht entschieden ist.
Ist alles schon beschrieben worden, nur gibt es hier ne Menge "Störfeuerer", auf der ersten Seite steht alles, was ihr braucht, auf Seite 2 war mal wieder viel unnötiger Schwachsinn.....