Minijob Urlaubsanspruch

  • Hallo ! :)


    Also folgendes: Ich habe am 1.4.2011 einen Minijob-Vertrag befristet bis zum 31.03.2012 unterschrieben.


    1. Frage: Im Monat Mai 11 und Juni 11 habe ich die 400 € überschritten. Soweit ich weiß ist das 2x im Jahr erlaubt. Wäre auch ein drittes Mal möglich, sofern ich die 4800 € Grenze pro Jahr nicht überschreite? Gilt diese 4800 € Grenze immer vom 1.1. bis 31.12. jedes Jahres oder bezieht sich das auf das Jahr, in dem ich den befristeten Vertrag habe?


    2. Frage: Ich möchte vom 22. August 11 bis 2. September 11 mit 5 anderen in Urlaub fahren. Wir haben leider schon fest gebucht. Urlaub habe ich zwar beantragt, ist aber noch kein Einverständnis gekommen.


    Die Frage bezieht sich auf den Fall, dass ich das Einverständnis bekomme: Steht mir Urlaubsgeld zu? Gibt es irgendwie eine Formel, mit der ich berechnen kann, wieviel ich bekomme? Falls nicht, wonach richtet es sich? Im Arbeitsvertrag steht nur, dass ich min. 2 Stunden pro Woche arbeiten muss.


    Auf dem Zeiterfassungsausdruck steht, dass ich noch 24 Resturlaubstage habe.


    3. Frage: Bei uns ist Abrechnungsstichtag normalerweise der 19. jedes Kalendermonats, ist aber auch schon der 22. gewesen, weil wir Inventur am 22.5. hatten. Ich nehme mal an, dass das keine Auswirkungen auf die monatliche 400 € Grenze hat, wann der Stichtag ist?



    Danke schonmal und liebe Grüße,


    mo89

  • zu 2: Du hast Anspruch auf (mindestens 4 Wochen) bezahlten Urlaub. Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld besteht aber nicht, es sei denn es ergibt sich einer aus dem Tarifvertrag.


    zu 3: nein, das hat keinen Einfluss