Hallo Zusammen.
Noch in diesem Jahr erhalte ich UVG-Leistungen. Eine Beistandschaft besteht seit 08.2009.
Nun will der Beistand vom JA endlich zu Taten schreiten und plant eine EV beim Kindsvater einzuholen. Eine Unterhaltsurkunde existiert bereits seit 2009.
Um die EV einzuholen soll ich nun meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen, damit geprüft werden kann, ob ich meinem Sohn (11 Jahre) Prozesskosten-Vorschuß leisten kann/muss.
Hab ich in Bezug auf Beistandschaft was nicht verstanden ?
Nachdem ich diese Frage dem JA gestellt habe, bekam ich mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin, meine Verhältnisse offenzulegen. Bis ich dies nicht erledigt habe sind weitere Zahlungen zurückgestellt.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Mein Sohn hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuß, solange sein Vater dafür nicht aufkommt.
Und weil ich nicht gewillt bin, meine Verhältnisse zur Prüfung der finanziellen Mitwirkung darzulegen, wird
diese Unterhaltsvorschußleistung gestoppt?
Meiner Berechnug nach, könnte man mir bis 2.900€ an Kosten auferlegen, welche ich in Häppchen ans Gericht zurückzahlen müßte. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Vater je Unterhalt zu zahlen fähig ist, ist gleich Null.
Vom JA erhalte ich noch für 5 Monate Unterhalt (Gesamt:900€)
Also zahle ich u.U. 2000€ drauf. Wie gesagt, eine Urkunde für die Zukunft existiert bereits.
Was soll ich also tun?
Kann ich die Beistandschaft einfach kündigen oder wird mir meinem Sohn im gleichen Zug die UVG-Leistung gestrichen?!
Bitte um eine Antwort, denn jeder erzählt mir was anderes...