Hallo Leute,
seit 01.01.2011 wird ja vom ALGII bekanntermaßen kein Beitrag mehr zur Rentenversicherung abgeführt. Zitat aus meinem Bescheid: "Eine Versicherungspflicht zur Rentenversicherung besteht nur für Zeiträume bis 31.12.2010. Ab 01.01.2011 werden die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet. Der Rentenversicherungsträger prüft und entscheidet, ob diese Zeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können."
Wie kann man denn auch selbst mal prüfen und entscheiden, ob oder ob nicht die Zeiten des ALGII-Bezugs berücksichtigt werden können? Steht das irgendwo zum Nachlesen?
Greetz
MM003