ALG II und Rentenversicherung ab 01.01.2011

  • Hallo Leute,


    seit 01.01.2011 wird ja vom ALGII bekanntermaßen kein Beitrag mehr zur Rentenversicherung abgeführt. Zitat aus meinem Bescheid: "Eine Versicherungspflicht zur Rentenversicherung besteht nur für Zeiträume bis 31.12.2010. Ab 01.01.2011 werden die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet. Der Rentenversicherungsträger prüft und entscheidet, ob diese Zeiten als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können."


    Wie kann man denn auch selbst mal prüfen und entscheiden, ob oder ob nicht die Zeiten des ALGII-Bezugs berücksichtigt werden können? Steht das irgendwo zum Nachlesen?


    Greetz


    MM003

  • Hallo,


    Normalerweise wird das entweder mit Auslauf eines bewilligten Leistungszeitraumes von der Behörde ( Jobcenter ) schriftlich zugesandt, oder ALG II wurde nur überbrückend / ergänzend gezahlt, weil entweder ein anderer Leistungsträger zuständig ist, bzw. eine SV-pflichtige Arbeit ( oder ein Minijob mit freiwilliger Zahlung an die RV ) ausgeübt wird.


    Es geht also zunächst um die reine Zuständigkeitsprüfung.
    In Zeiten wechselnder Einkunftsarten ( bzgl. Höhe und Träger ) wird neben einem öffentlichem Leistungsträger auch die RV selber darüber informieren, welche Zeiten wie dort gemeldet wurden.


    Von der RV selber käme dann eine aktualisierte Aufstellung bisher gemeldeter RV - Zeiträume mit Benennung der Einkunftsart + AG und / oder Leistungsträger für die Grundsicherung.


    mfg


    allo