Entschuldigung, wenn ich mich hier einmische, aber da haben Sie Unrecht Turtle1972. Ich habe selbst seit geraumer Zeit einen Minijob (€ 150 für 15 Std./Monat) und musste, eben weil ich diesen Minijob habe, einen mir angetragenen Ein-Euro-Job nicht annehmen.
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Weil das Amt das so eingesehen hat oder weil ein Sozialgericht das so entschieden hat? Natürlich kann das Amt sagen: "Oh, uns ist der Job doch wichtiger, machen Sie den weiter.". Andererseits wird gerade mit solchen 1 Euro Jobs (ggf. sogar einem, der extra für Leute mit Nebentätigkeit geschaffen wurde) geprüft, ob wirklich nur 3 oder 4 Stunden die Woche gearbeitet wird und nicht etwaig schwarz noch ein paar Stündlein obendrauf. Solange man die Intention des Amtes, die TE in eine AGH zu nehmen, obwohl es anscheinend weiß, dass die TE einen Minijob macht, nicht kennt, ist eh schlecht was zu sagen. Noch dazu kommt, dass niemand -außer der TE - weiß, ob nicht der Minijob zeitlich gar nicht mit der AGH kollidiert.
Turtle
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Weil das Amt das so eingesehen hat oder weil ein Sozialgericht das so entschieden hat? Natürlich kann das Amt sagen: "Oh, uns ist der Job doch wichtiger, machen Sie den weiter.".
Turtle
Welchen zeitlichen Umfang dieser Job hat, ist dabei absolut unrelevant, da § 16d SGB II keine dahingehenden Einschränkungen trifft und der Leistungsträger dazu auch keine Ermächtigung hat.
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Nein, nein, kein Sozialgericht. Ich wurde vor 10 Tagen anläßlich der Erneuerung der Eingliederungsvereinbarung auf einen Ein-Euro-Job angesprochen und verwies bei diesem Gespräch auf meinen bereits vorhandenen Minijob. Die Sachbearbeiterin meinte dann nur, dass sich dann dies mit dem Ein-Euro-Job erledigt hätte.
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Nun ja, dann zählt die unmaßgebliche Rechtsprechung LSG NRW sicherlich nichts...
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=61487
ZitatDenn angesichts des mit der Maßnahmeteilnahme erfolgten Zweckes, den Antragsteller zur Aufnahme eines seiner Formalqualifikation entsprechenden Berufsweges zu bewegen, kann sein kurzfristiges Interesse an der unveränderten Fortführung einer geringfügigen Beschäftigung bei der hier alleine möglichen vorläufigen Würdigung nicht als wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden.
Oder gar die des BSG...
ZitatGründe, die dem Eintritt einer Sanktion wegen des Vorliegens eines wichtigen Grundes entgegenstehen könnten, werden vom Kläger nicht geltend gemacht und sind auch sonst nicht ersichtlich. Dies gilt insbesondere mit Rücksicht auf die vom Kläger nach dem Angebot der Arbeitsgelegenheit aufgenommene geringfügige Beschäftigung, die nach ihrem äußerst geringen zeitlichen Umfang und den daraus erzielten Einkünften nicht dazu geeignet war, eine abweichende Beurteilung der Erforderlichkeit von Eingliederungsleistungen herbeizuführen.
Ich wette, gleich muss ich mir was anhören von wegen: "Das zählt doch nicht, was das BSG sagt, das BVerfG..."....
Turtle
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Zitat
Nein, nein, kein Sozialgericht. Ich wurde vor 10 Tagen anläßlich der Erneuerung der Eingliederungsvereinbarung auf einen Ein-Euro-Job angesprochen und verwies bei diesem Gespräch auf meinen bereits vorhandenen Minijob. Die Sachbearbeiterin meinte dann nur, dass sich dann dies mit dem Ein-Euro-Job erledigt hätte.
Mit Zitat antwortenDas ist in den meisten Fällen auch die logische Reaktion. Gibt ja genug, die gar nichts machen. Gerade jetzt, wo die AGH-Maßnahme vom Umfang her sehr beschnitten wurden. Es sei denn, du bist durch irgendwas auffällg geworden (ständige Absagen von Terminen, weil du deinem Job nachgehst, obwohl der gerade mal 3 Stunden/Woche ist usw..) und man will halt mit der AGH prüfen, ob du wirklich nur 3 Stunden/Woche arbeitest...
Letztendlich geht es aber um die rechtliche Betrachtungsweise und nicht das, was ein Vermittler nach Vortragen der Gründe in eigenem Ermessen entscheidet.
Tutle
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Spar dir deine unpassenden Urteile, das Thema ist längst umfassend und richtig abgehakt......:D
(aber mal wieder nicht von dir.....:o)
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Aha. Hast du -außer deiner Mundpropaganda- noch das angeblich passende Urteil parat? Oder existiert dies nur in deiner -anscheinend recht lebhaften- Phantasie?
Turtle
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Ich glaube ich habe an anderer Stelle in diesem Forum schon mal erwähnt, dass ich in meinem Bekanntenkreis einen ehemaligen Sachbearbeiter habe. Von ihm habe ich so einiges mitbekommen, was dem Jobcenter wichtig und was weniger wichtig ist.
Ich kann mir vorstellen, dass die Vorgabe den einen oder anderen Euro einzusparen dem einzelnen Jobcenter wichtiger ist, als in einem Fall wie diesem oder meinem dem Sozialgericht genüge zu tun. -
@ARGE-Turtle
Reg dich doch nicht so auf....:D
Wer braucht denn bei so einem eindeutigen Fall das Sozialgericht, BSG oder BVerfG....?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil und dem reicht das SGB II.....;)
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Nun ja, ggf. hat das der Betreffende aus dem obigen BSG Urteil auch gedacht. Hat aber wohl nicht geklappt.
Wenn also das BSG sagt:
ZitatDies gilt insbesondere mit Rücksicht auf die vom Kläger nach dem Angebot der Arbeitsgelegenheit aufgenommene geringfügige Beschäftigung, die nach ihrem äußerst geringen zeitlichen Umfang und den daraus erzielten Einkünften nicht dazu geeignet war, eine abweichende Beurteilung der Erforderlichkeit von Eingliederungsleistungen herbeizuführen.
dann solltest du schon mehr dem entgegenzusetzen haben als deine wirklich unmaßgebliche Beurteilung der Sachlage, insbesondere, wenn man weiß, dass du nicht über sonderlich viel Rechtskenntnis verfügst.
Turtle
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, insbesondere, wenn man weiß, dass du nicht über sonderlich viel Rechtskenntnis verfügst.
Turtle
Genau das beweißt du ja hier mal wieder....
Gesetze und Urteile werden von dir doch bloß nach Vorteilen für die Jobcenter durchforstet. Und angesichts der Tatsache, dass 75% der Klagen gegen die JC erfolgreich sind, findest du natürlich nur völlig unpassende Argumente.
Peinlich, und zum Schreinen komisch.....:D
Geh doch nach A-Sozialhilfe24.de, da wird dich geholfen.....
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Ich habe kein Problem damit einzuräumen, dass ich tatsächlich nicht gewusst habe, dass das Einkommen aus einem 1-Euro-Job anrechnungsfrei bleibt. Ich bezweifle jedoch stark, dass ein SB einen Hartzer veranlasst, seinen anrechenbaren Minijob gegen einen nicht anrechenbaren 1-Euro-Job zu tauschen und ihm beide Jobs auf's Auge zu drücken... naja, das kann man ja wohl mit ein wenig nachdenken vermeiden, denn Überstunden sollten bei diesem horrenden Stundenlohn nicht auch noch anfallen.
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Da erlaube ich mir zu widersprechen, denn meines Wissens hat ein Minijob in diesem Falle Vorrang, da 1. Arbeitsmarkt. An seesternchens Stelle würde ich mich dagegen wehren, mir diesen 1-Euro-Job aufdrücken zu lassen.
Ja nur leider hat das Amt wie immer den längeren Arm :-(((
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Streitet euch doch bitte nicht . Dieses Für und Wider ergibt doch nichts . Das< Amt hat mit Sicherheit den längeren Arm .Was oder wi kann man sich denn Deiner Mei8nung nach dagegen ehren??
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Also ok ,hin und her jeder anderer Meinung . Ich muß am 13.7. zur Arge Job antreten und ich versichere Euch mir drücken sie einen ! euro job auf ,weil meine arbeit u geringfügig ist . ich werde euch berichten . anderseits ,wie kann ch mich denn da nun gegen wehren?
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,
wie kann ch mich denn da nun gegen wehren?
Das ist ganz einfach!
Du darfst nichts unterschreiben, was dir eventuell vorgelegt wird.
Wenn du eine Zuweisung/Bescheid zu einer Maßnahme/EEJ bekommst, meldest du dich wieder hier, dann kann man weitersehen, wie dagegen vorzugehen ist.
ZitatDas< Amt hat mit Sicherheit den längeren Arm .
Das ist Blödsinn, ein Jobcenter hat sich an geltendes Recht zu halten, machen die das nicht, geht man zum Sozialgericht, und ohne deine Einwilligung kann dich niemand zu einer Maßnahme zwingen. Wir leben hier (noch) nicht in einer Diktatur, meine Güte!!!
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