Hilfe bei Auszug.Härtefall? Bitte helft mir.

  • Hey, hallo Leute.


    ich habe eine sehr wichtige Frage (für mich),


    Ich habe bis anfang Juni in der Bedarfsgemeinschaft meines Vaters,dessen Lebensgefährtin und meiner kleinen 6 jahre alten Schwester gelebt.
    Bereits seit Jahren,gab es zwischen der Lebensgefährtin und mir starke Spannungen,auch Gewaltätigkeiten gab es zum Zeitpunkt meiner minderjährigkeit sowie nach meiner Minderjährigkeit. Zum jetzigen Zeitpunkt bin ich 21 Jahre alt.
    Bis jetzt haben wir uns immer wieder zusammen gerauft,auuch bei Gewaltätigkeiten hat mein Vater die ituation zu entschärfen versucht.


    Leider kam es anfang Juni erneut zu einer Streitigkeit welche vollkommen unnötig war.
    Damit ihr den sozialen Umgang dort nachvollziehen könnt:


    Allgemeine Auswirkungen auf mich:


    - ich traue mich kaum mehr aus meinem Zimmer heraus
    - für den Fall das ich mich heraus traue, wage ich es mich fast nicht mehr etwas zu sagen
    - Mir wird untersagt das Wohnzimmer nach 20uhr zu betretten, da dieses zum Schlafen genutzt wird, jedoch auch Tags über bin ich dort unerwünscht was mehrfach deutlich wurde aufgrund anti sozialem Verhalten und Aussagen
    - Als ich noch jünger war (12-18) wurde ich gemobbt.
    - Als mal zwei meiner Freunde miich zuhause besuchten und ich dort stress bekam mit meinem Vater drohte er die polizei zu rufen und diese rausschmeissen zu lassen von wegen er hat das hausrecht da ich nicht im Mietvertrag stehe,wodurch ich nicht frei Entscheiden kann ob und wen ich mit heim bringe oder wer mal über nacht bleibt.
    - Ich erhalte Monatlich 150 euro für mich um nahrungsmitttel,getränke,Kleidung,Pflegeprodukte wie bspw Duschgel etc. zu kaufen und auch um Zigaretten zu kaufe, etwas mit freunden zu unternehmen etc also ikl Taschengeld... 150 euro für den kompletten Monat. Wie soll man damit hinkommen bei den Lebensmittelpreisen? :(
    - Wenn ich mir etwas zu Essen um 18uhr mache werde ich angestresst von wegen ich solle mir gefälligst früher etwas zu essen machen.
    - Ich traute mich Zeitweise nur Nachts nach hause wenn sie schliefen um jeglichem Streitpotenzial in jeglicher Form aus dem Weg zu gehen.
    - uvm.


    Nun kam es bei folgender Situation erneut zur Eskalation mit gewaltätigkeiten vor den Augen des 6 Jährigen kindes:
    Ich ging um 18uhr in die Küche um zu schauen wie weit meine Pizza ist da ich diese zuvor in den Backofen getan habe.
    Meine kleine 6 Jährige Schwester kam und sah das ich mir eine Pizza mache. Da raufhin wollte sie etwas abhaben und ich sagte "Nein" da ich den ganzen Tag noch nichts gegessen hatte und auch meine Nahrungsmittel zur Neige gingen.
    Die Lebensgefährtin meines Vaters betrat den Raum. Sie sagte "Vorhin wolltest du noch Toast,ich habe dir extra Toast in den Toaster getan!"
    Woraufhin die kleine sagte sie wolle aber jetzt Pizza.
    Als ich versuchte die Autorität und Erziehung der Lebensgefährtin zu unterstützen sagte ich " Es gibt entweder Toast oder überhaupt nichts!" woraufhin ich von der Lebensgefährtin angeschrien wurde das sie das wenn überhaupt zu entscheiden habe und ich da nichts zu sagen habe.
    ich war vollkommen perplex und Fertig, ging in mein Zimmer und wartete geschockt auf meine Pizza das diese fertig wäre.
    Dann ging ich in die Küche und holte diese heraus aus dem Ofen. Und wieder stresste sie mich an woraufhin ich heulend in mein Zimmer floh.
    Mein Vater bekam es mit das es streit gab und kam um sich ein Bild der lage zu machen. Während er und ich sprachen und ich ihm die Situation aus meiner Sicht schilderte, sprang die Lebensefährtin zwischen uns,spuckte mich an und keifte mich an.
    Ich versuchte sie von mir zu drücken um mich vor dem zu schützen,woraufhin mein vater dazwischen ging da er wohl dachte ich würde ihr eine rein hauen(ich wünschte ich hätte es getan im nachhinein dann würde das amt vielleicht handeln !)



    Dannach wurde ich verbal durch geschlossene Zimmertür weiter fertig gemacht etc. woraufhin ich es psychisch nicht mehr aushielt (ich hatte auch letztes jahr im November einen Suizid versuch aufgrund unter anderem dieser häuslichen situation und dauer belastung...)
    und nur mit einer "Gammel-Hose" und einem T-Shirt sowie Handy in der Hand hals über Kopf aus der wohnung floh,
    Wir wohnen in einem mehrparteien haus welches aus 7 stockwerken besteht.ich floh ins kellergeschoss unter eine Treppe und brach dort psychisch heulend zusammen.
    Nach einiger Zeit fand mein Vater mich dort nachdem er mich zuerst ausserhalb suchte.


    Dannach holte mein bester Freund mich dort raus und nahm mich erstmal zu sich.


    Nun ist es so,das selbst wenn ich wollte ich nicht mehr nach Hause darf.
    Sollte ich nach Hause kommen, hat die Lebensgefährtin (die mich schon raus ekeln wollte als ich 12 war und mir seit dem psychischen Terror macht Tagtäglich) bereits jetzt verkündet das sie den Mietvertrag am selben tage kündigt (welcher auf sie und meinen Vater läuft) und mit meiner kleinen 6 Jährigen Halbschwester auszieht.
    Sie kommt gebürtig aus Thüringen was ziemlich weit von uns Entfernt ist da wir in der nähe von Köln leben.
    Dass kind Würde aus seinem gewohnten umfeld etc gerissen.


    Jedenfalls wird mir eine Heimkehr nach Hause verwehrt.


    Bis jetzt will die Arge mir keine Wohnung bewilligen trotz eben dieser meiner Meinung nach Härtefall Situation. Das einzigste was sie dahin gehend sagten war, das ich dorthin zurück müße , auch nachdem mein Vater und ich auf die gefährdung des Leiblichen Wohle aller beteiligten energisch hingewiesen haben.
    Auf die eindringliche hinweisung dessen das es für jeden körperlich gefährlich ist aufgrund der situation und auf die frage ob man erst im Krakenhaus landen müsse um hilfe zu bekommen kam ein eiskaltes "! ja da wird man wohl nichts tun können" oder so etwas ähnliches, der genaue Wortlaut ist mir nicht mehr im Sinne.
    Jedenfalls wurden wir dann damit abgespeist das sie sich das Überlege, die Daten nochmal durchschaue ( bereits Kollegen der Jobvermittlung der U-25 hatte bereits die Häusliche Situation eingetragen um einen Auszug zum späteren Zeitpunkt zu erleichtern!!! Was aber nicht beachtet zu werden scheint)
    auch ein Artest meines Hausarztes liegt vor welcher dringenst den Auszug empfiehlt um psychisch und auch physisch stabilität zu erlangen.


    Das einzigste was sie nun gemacht haben ist mich in eien 1-Euro-Job zu drängen mit dem Argument, das ich ja ganz sicher dann bessere Karten hätte eine eigene Wohnung zu bekommen.
    Jedoch habe ich dahin gehend nichts schriftlich.
    Sprich die könnten mir nen Lotto Gewinn mündlich zusagen aber ich könnte es nicht nachweisen!


    Mittlerweile bin ich psychisch am boden. Auch über erneuten selbstmord habe ich nachgedacht.
    Ich habe weder Geld noch Nahrungsmittel etc mehr. Mein bester freund wird morgen mit mir einkaufen gehen und den Einkauf komplett alleine zahlen.
    Jedoch haben wir auch bereits reibereien da wir zu zweit auf seinem Jugendzimmer von maximal 10qm leben.
    Gemeldet bin ich noch bei meinem vater da ich ja keinen anderen wohnsitz habe und noch keine erlaubnis für einen auszug,die haben sich einfach nicht mehr gemeldet nachdem sie mich in diese Maßnahme gesteckt haben.



    ist das amt nicht eigentlich verpflichtet mir eine angemessene Unterkunft zu beschaffen (also kein Obdachlosenheim der Stadt) wo ich weder um meine körperliche sowie seelische Sicherheit fürchten muss?
    Und können die mich einfach so lange warten lassen und in eine solche maßnahme drängen mit der aussage ich hätte größere chancen eine wohnung zu erhalten?


    ich brauche wirklich dringend dringend hilfe !!


    Ist das nicht wirklich ein Härtefall??


    Bitte schreibt mir schnell ich brauche dringend hilfe da mir die obdachlosigkeit droht.


    Ich habe leider kaum ahnung von den gesetzten weil ich noch nie so krass damit etwas zutun hatte.
    Hilfe :(



    Liebe grüße


    Saichiru

  • Hallo saichiru,


    die SB's bei den Jobcentern sind meist vom Intellekt her nicht in der Lage eine Situation wie die Deinige richtig einzuschätzen. Es empfiehlt sich daher, sich einerseits Unterstützung vom Jugendamt zu holen und andererseits Deine ganze Situation einschließlich Antrag auf eine eigene Wohnung schriftlich zu verfassen, so wie Du es hier auch getan hast. Eine Kopie des Dir vorliegenden Attestes solltest Du diesem Antrag mit beifügen!


    Überhaupt solltest Du Dir angewöhnen, im Umgang mit dem Jobcenter, Deine Anliegen in Schriftform vorzutragen, denn nur so wird man Dir auch etwas schriftliches zukommen lassen, wogegen man unter Umständen vorgehen kann.


    Gruß Gawain

  • Zum einen danke ich dir für deine Antwort, zum anderen muss ich sagen as der Antrag auf eine Wohnung gestellt wurde schriftlich und wir auch einen Termin dort hatten wo wir allerdings abgeschmettert wurden.
    Das Ärztliche Attest habe ich bei der Stelle U25 eingereicht in schriftlicher Kopie da diese mich in einen ein euro job vermittln sollten.


    Dahingehend liegen das Ärztliche Attest, der Antrag auf Auszug U 25 sowie eine Stellungname meiner selbst sowie meiner "Mitbewohner" vor. Sowie ein Psychologisches Gutachten von 2008 welches vom Hauseigenen psychologischem Dienst gemacht wurde wo auch etwas der Häuslichen Situation bezogen drin zu stehen scheint,leider habe ich das zum jetzigen zeitpunkt nicht genau vorliegen aber meine Rechtsanwältin sowie mein vater und ich haben es uns durchgelesen. Die frage ist bloss ob das noch aktuell ist =|
    Jedenfalls werde ich weiterhin alles versuchen.


    Ist das Jugendamt noch zuständig für mich? ich werde am Samstag 22 Jahre alt und glaube eher nicht das diese für mich zuständig sind.


    Aber schonmal jetzt danke für deine Freundliche Antwort :)
    ich hoffe ich bekomme noch mehr um im Bilde zu sein und endlich etwas erreichen zu können,denn ich habe kein Interesse daran als Obdachlose zu enden. :(


    LG
    Saichiru

  • Wenn Du den Antrag bereits schriftlich gestellt hast, so hast Du auch Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid, welcher ja die Ablehnung begründen muss.


    Auch wenn das Jugendamt für einen fast 22-jährigen nicht mehr "zuständig" ist, so kenne ich doch viele Fälle, welchen sich das JA dennoch annahm, zumal wenn sie von spezieller Härt wie in Deinem Fall begleitet werden. Scheue Dich also nicht, dort mal vorstellig zu werden.


    Ansonsten gilt es den Bescheid des JC abzuwarten, der dann ja kommen muss, insofern Deine persönliche Vorsprache mit dem daraus resultierenden "Abschmettern" nicht als Rücknahme des Antrages gewertet wird. Ggf. mal nachfragen, wie weit Dein Antrag schon bearbeitet wurde.

  • Ich werde heute Mittag wenn sie Leute beim JC ihre Pause beendet haben nochmal nachfragen wie weit die nun sind.
    Es kann ja nicht sein das ich seit einem Monat obdachlos bin und bei meinen Freunden unterkommen muss.

  • Ich werde heute Mittag wenn sie Leute beim JC ihre Pause beendet haben nochmal nachfragen wie weit die nun sind.
    Es kann ja nicht sein das ich seit einem Monat obdachlos bin und bei meinen Freunden unterkommen muss.


    Kannst du dich nicht bei deinen Freunden anmelden, dann hättest du schon mal Anspruch auf Mietanteil etc., und dann suchst du dir eine eigene Wohnung. Vom Jobcenter wirst du wohl nichts erwarten können, die musst du vor vollendete Tatsachen stellen.


    Wenn die Verhältnisse zerrüttet sind, brauchst du keine Bewilligung zu einem Umzug, sollte das JC nicht zahlen wollen, gehst du erst zur Teamleitung/Geschäftsführung, wenn das nichts bringt zum Sozialgericht. Da muss dann Eilklage erhoben werden, anders wird man mit denen nicht fertig.

  • Hallo,


    Kannst du dich nicht bei deinen Freunden anmelden, dann hättest du schon mal Anspruch auf Mietanteil etc., und dann suchst du dir eine eigene Wohnung. Vom Jobcenter wirst du wohl nichts erwarten können, die musst du vor vollendete Tatsachen stellen..


    DAS könnte auch gehörig in die Hose gehen. @ Gawain hat da schon bessere Argumente bezeichnet, wohin Anfragen zunächst zu wenden wären, bzw. wo es Infos geben könnte.
    Und wenn schon bei Freunden, dann müßten sie es schon notfalls auf längere Zeit mit einer WG einrichten können. ( Im Zweifel zunächst auch ohne Support vom Jobcenter für den Fragesteller )


    Zitat

    Wenn die Verhältnisse zerrüttet sind, brauchst du keine Bewilligung zu einem Umzug, sollte das JC nicht zahlen wollen, gehst du erst zur Teamleitung/Geschäftsführung, wenn das nichts bringt zum Sozialgericht. Da muss dann Eilklage erhoben werden, anders wird man mit denen nicht fertig.


    Auch diese Idee ist nicht gut, weil der Mensch " Sachbearbeiter " sich bei solch einer Übergehung seiner Person da schnell auf " den Schlips getreten fühlen könnte ". Dann kann er in der Basis zunächst auf Dienstanweisungen beharren und zunächst bist zur eindeutigen Beweisführung des Antragstellers Leistungen verweigern, bzw. Beweise / Erklärungen bis zu einer ( möglichen, gerechtfertigten ) Bewilligung einfordern. ( Unnützer Arger vorab für alle Beteiligten )


    Es gibt für die fragestellende Person doch neben Jugendamt auch noch bestimmt Jugendzentren / Arbeitslosenzentren in der Umgebung, deren Sozialarbeiter diesbezüglich vorab wertvolle Infos zur Herangehensweise und Argumentation geben können.


    mfg


    allo.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Allo () aus folgendem Grund: Es fehlte eine mögliche Anlaufstelle für Heranwachsende

  • Ähm...?


    Hast du dir die Geschichte nicht durchgelesen?


    Der TE ist schon obdachlos, da machst du dir Gedanken darüber, ob sich ein SB "auf den Schlips getreten" fühlen könnte?


    Und Gawain rät dazu, einen sinnlosen Antrag auf eine Wohnung abzuwarten?


    Fakt ist doch wohl, das der TE Anspruch auf eine eigene Unterkunft hat, ein Antrag ist da gar nicht nötig, das Warten auf einen Bescheid genauso sinnlos, weil das Jobcenter keine Wohnungen vergibt.


    Wenn ein SB sich auf den Schlips getreten fühlt, obwohl man einen legitimen Rechtsanspruch hat, sollte man erst recht zum Sozialgericht gehen. Diese SB haben ihre Arbeit zu tun, was ja in diesem Fall sowieso nicht geschieht, sonst wäre der TE nicht abgewiesen worden. Da helfen dann nur noch Eilklagen am Sozialgericht, zumal es hier um eine existenzielle Notlage geht!


    .


    .

  • kuddeldaddeldu


    Zitat

    Und Gawain rät dazu, einen sinnlosen Antrag auf eine Wohnung abzuwarten?


    So sinnlos finde ich das nicht, zumal der TE ja sicherlich gerne einen Antrag auf eine Wohnungserstausstattung stellen möchte. Dem TE zu raten, einfach eine Wohnung anzumieten und damit das JC vor vollendete Tatsachen zu stellen, finde ich sehr abenteuerlich, zumal sich die Situation des TE als weitaus weniger dramatisch erweisen könnte, als von ihm dargestellt.

  • Seit wann ist der Anspruch auf eine Erstausstattung bei Obdachlosen davon abhängig, ob eine Antrag auf eine Wohnung gestellt wurde? Da bist du doch auf dem Hiolzweg....


    Und was ist an Obdachlosigkeit nicht dramatisch genug? :confused:


    wenn man obdachlose Hilfesuchende nicht ernst nimmt, wen denn dann noch? :confused:

  • Also obdachlos ist für mich jemand, der unter den Brücken schlafen muss und soweit ist es in diesem Fall ja noch nicht.


    Zitat

    Seit wann ist der Anspruch auf eine Erstausstattung bei Obdachlosen davon abhängig, ob eine Antrag auf eine Wohnung gestellt wurde?


    Nicht abhängig vom Antrag aber von der Leistungsgewährung... so war's gemeint ;)

  • Zitat


    Nicht abhängig vom Antrag aber von der Leistungsgewährung... so war's gemeint


    Faktisch ist es Obdachlosigkeit, wenn man nicht nach Hause und eventuell irgendwo "bei Freunden" schlafen kann (wie lange...?).
    Und einen Antrag auf eine Wohnung braucht man in so einem Fall nicht stellen, genausowenig wie einem Ansprüche auf Ausstattung oder was auch immer verwehrt werden könnten, weil man ja erst mal irgendeinen Antrag hätte stellen müssen.
    Du verwechselst das ev. mit einer Situation, wo man ohne Genehmigung umzieht, das hat aber mit einem Fall von Obdachlosigkeit und zerütteten Familienverhältnissen überhaupt nichts zu tun!
    Macht euch besser Gedanken über die Problemlösung, statt in meinen Beiträgen rumzukramen oder dem TE die Ernsthaftigkeit abzusprechen, und jetzt sollten alle erst mal auf den TE warten, bevor hier immer mehr gemutmaßt wird.

  • Hallo,


    Ich habe es bisher auch nur so gelesen, das U.P. unbedingt bei den Eltis ausziehen möchte.
    Mit sinnvoller Vorberatung und entsprechender Folge-Argumentation kann es gehen.
    Es wären dazu aber vorab fachliche Meinungen von entsprechenden Stellen einzuholen.


    Sitzt die Person erst einmal auf der Straße, dürfte die Situation ungleich schwerer werden.


    Daher zunächst mal A***backen zusammen kneifen und Beratungsmöglichkeiten suchen.
    Das Leben ist in manchen Elternhaushalten in der Tat kein " Ponyhof ", aber Eltern können bis zur Findung einer Lösung unter Beobachtung stehen.


    Die Jobcenter etc. helfen gerne bei begründeter Entscheidung und suchen von sich aus.
    " Einfach um des Wunsches willen " geht aber überhaupt nicht.


    Daher sehe ich weiterhin @ Gawain`s Einwand als absolut sinnvoll.
    ( So ein bisserl Pupertät darf alleinig kein zwingender Handlungsgrund gegen Elternargumente sein. Wir lesen hier nur Meinungen.... also können wir hier nur empfehlen, was an der Basis der Gänge läge... )


    mfg


    allo

  • Hey,


    also zum einen, erstmal danke für eure regen antworten.


    Den Tipp mit dem Jugendamt finde ich bis jetzt sehr sinnvoll da mein bester Freund sich mal an das Jugendamt gewandt hat da er durch diese früher seine Ausbildung bekam.
    Diese empfahlen ihm auch das ich mich bei ihnen melden werde und eine telefonische oder direkte Beratung kostenlos in Anspruch nehme.
    Diese sagten das sie sich ggf. da einschaloten können aber erstmal von mir genaue Informationen bräuchten.
    Ich hoffe das des was bringt.
    Werde mich vorraussichtlich Morgen darum bemühen und kümmern.
    Vorraussichtlich erstmal telefonisch da dies eine andere Gemeinde ist aber diese sagten das wäre Gemeinde unab hänbgig,
    Ansonsten werde ich mich direkt an das hier zuständige Jugendamt wenden,was ich so oder so tun werde.
    Bereits als ich minderjährig war, hatte ich mit dem Jugendamt zutun allerdings in etwas anderer Art, wo ich eine Betreuung bekam,die mit mir Sachen unternahm wie bspw. zusammen Kochen,Kino,etc. also damit ich zuhause raus komme und ich meine die war auch für Konflikt situationen zuständig.


    Ich denke ich schreibe sie gleich mal bei WKW an und frage nochmal genau nach welchen auftrag sie speziell bei mir hatte und in wie fern das beim Jugendamt in die akiten eingetragen wurde.


    ich hatte die Idee bereits vorab,dachte aber sie seien nicht Zuständig UND mir wurde von mehreren Seiten unter anderem deem JC gesagt die sachen wären zu alt da ich damals so in etwa 13-14 war.


    Die Dame vom Jugendamt in Troisdorf (dort wohnt mein bester Freund) hat gesagt das es wohl möglic wäre unter Umständen in meinem Fall von Seiten des Jugendamtes (in sofern diese sich dessen annehmen wovon auszugehen ist aufgrund auch der Häuslichen Gewalt) druck gemacht wird um das ganze zu Beschleunigen...ich hoffe das all das klappt : (




    Werde mich aber ab morgen sofort darum kümmern.


    Betreffend eine Wohnung einfach anmieten:
    Das tue ich auf gar keinen Fall !
    Damit würde ich mir selbst ins eigene Fleisch schneiden,da ich kein Geld habe um die Miete zu zahlen etc.
    Und die sich dann verweigern könnten,dann sitze ich auf den Kosten fest und habe Mietschulden.
    Das habe ich schon Anwaltstechnisch erfrägt ob das möglich wäre,aber wurde eindringlich davon gewarnt,da hatte ich einen Beratungsgutschein vom Amtsgericht.
    Werde auch Morgen nochmal versuchen im JC anzurufen und den bisherigen Stand zu erfragen.


    Und was ich auch sagen möchte:
    Alles was ich geschrieben habe entspricht (leider) bden tatsachen und ich bin wirklich verzweifelt.
    Das man im Internet zweifelt kann ich nachvollziehen aber in meinem Fall kann ich euch versichern ich hab echt nen dickes Problem und weiss nicht wo ich hin soll : (
    Ich würde mir nicht die Mühe machen und so oft ich kann hinein schauen hier um zu gucken ob ihr etwas dazu geschrieben habt und ob es hilfreich für mich ist : ((
    Ich will auch wieder ein Zuhause haben wo ich hin gehen kann,wo ich mein eigenes Bett für mich alleine habe, wo ich meinen eigenen Computer habe, einen Ort an den ich immer wieder zurück kehren kann ohne angst zu haben vertrieben zu werden oder jederzeit wenn es dem anderen nicht paßt rausgeschmissen zu werden.


    Es ist echt schrecklich wenn man kein Zuhause hat, keinen Ort an dem man zur ruhe kommen kann,zeit für sich hat,mit lachendem Gesicht,verheulten Augen,oder volllgerotztem Kissen sitzen kann und einfach neue KRaft schöpfen kann.
    Und vorallem Hoffnung,denn die geht mir langsam aus!
    Ich heule jeden tag mittlerweile mich nimmt das Psychisch so stark mit, das mit ständig Übel ist,ich Sodbrennen habe und z.t. an Diahoe leide. (Wie peinlich ><)


    Hätte mein bester Freund mich nicht aufgenommen wäre ich in einem Obdachlosenheim der Stadt gelandet wo sie die Drogen Junkies,Obdachlosen,Alki's hinbringen die sie bspw in den Foyers der Banken auftreiben etc.
    Ich hatte da wirklich Angst vor. :(


    Ich wollte das nur nochmal Verdeutlichen damit ihr das bitte(!!( ernst nehmt und mir bitte hilfestellung und Tipps gebt denn ich habe wirklich keine Ahnung von all dem und das noch nie gemacht und überhaupt :(
    Ich steh vor dem JC wie ein dummes Lämmchen,daher brauche ich wirklich ernste Konstruktive Hilfe.



    Danke auf jedenfall schonmal für die Zahlreichen Posts und die hoffentlich noch folgenden !! :]


    LG
    Saichiru


  • ich würde gerne zuhause wohnen bleiben daher habe ich die letzten 8-10 Jahre durchgehalten,mich psychisch kaputt gemacht durch die ständige Belastung etc.
    ich wäre lieber "Zuhause" bei meinem Vater und meiner kleinen Halbschwester bloss wird mir das durch die Lebensgefährtin verwehrt.
    Und "Eltern" ist nicht der passende Begriff daher habe ich auch nie "Eltern" geschrieben,da sie nicht Verheiratet sind sondern einfach liiert sind und zusammen Leben.
    Es geht also nicht darum das ich unbedingt Ausziehen möchte sondern muss und das körperliche Wohl ALLER Beteiligten in diesem Haushalt gefährdet ist im Falle einer Rückkehr,da es dann erneut zu starken auseinandersetzungen käme.
    Aus der Pubertät bin ich schon längst raus,ich musste bereits mit 11 Jahren lernen selbstständig in vielerlei Hinsicht zu sein und mußte bereits viele schlimme Erfahrungen machen. Ich hatte nur eine kurze Pubertät da mir nichts anderes übrig blieb.
    Mag sich doof anhören aber ist (leider) so...
    Schön wäre es wenn es nur an Pubertät läge..=(


    Und das sie gerne helfen stimmt nicht, ich habe fast nur Negative Erfahrungen mit dem JC gemacht .
    Sie wissen das ich im grunde Obdachlos bin und kennen die dortige Situation wie gesagt ich habe das vorher schon erwähnt und es wurde eingetragen um einen Auszug zu erleichtern da mir selbst schon U25 Betreuer rieten auszuziehen,problem nur das sie ständig gewechselt sind und dort ständig das Personal wechselt und bis zu letzt nicht einmal jemand für mich zuständig war und ich überhaupt nicht bei dennen im System war,aber wir Leistungen erhalten haben und wir auch Hartz 4 beantragt haben aber ansonsten niergends drinnen waren,weder in der Vermittlung von maßnahmen noch mein vater einen betreuer hatte für die Arbeitssuche bei dem JC.
    Dieses Team dort scheint mehr als Inkompetent zu sein, da ich bereits beim ersten Auftritt dort voller Verzweiflung nicht einmal eine Unterkunft bekam !
    Lediglich bekam ich einen Termin bezüglich wohnung erst in zwei(!!) wochen obwohl es Akut und gefährdent war !
    Erst auf Druck auswirkung auf die dortige Sachbearbeiterin inform dessen mit androhung eines Anwaltes sowie einstweiliger Verfügung etc. brachte einen Termin der dann ja offensichtlich doch frei war zwei tage später.
    Das man sich darauf verlassen kann das sie arbeiten,helfen und ihren Job machen kann man überhaupt nicht!

  • Hey saichiru,


    war nicht böse gemeint mein vorletzter Beitrag. Ich habe keinen Grund an Deinen Worten zu zweifeln, aber das JC könnte das weniger dramatisch einstufen, die Bearbeitung verschleppen und Dich auf den Kosten einer bereits angemieteten Wohnung sitzen lassen. Laß von Dir hören, was von Seiten des Jugendamtes gesagt wurde.


    kuddeldaddeldu
    Niemand will in Deinen Beiträgen "herumkramen", aber wir sprechen hier über die Übernahme der Kosten der unterkunft und Wohnungserstausstattung, allesamt Leistungen nach dem SGB II, und diese bekommt man nunmal nicht ohne Antrag, wobei allem voraus der Antrag auf ALG II zu stellen wäre. Mißverständnisse ausgeräumt? ;)
    Gemeinsam werden wir eine Lösung anstreben, ohnbe das sich der TE in ein Abenteuer stürzt! :)

  • Hey Gawain,



    Kein Théma :)
    ich wollte das nur mal los werden.
    Im übrigen Beziehe ich hartz 4 in der Bedarfsgemeinschaft.
    Ich bekomme irgendwie was mi 150euro oder 170 ich weiss es nicht genau,mein Vater hat all diese Unterlagen und so....
    Jedenfalls komme ich erst an dritter Stelle während mein Vater und die Lebensgefährtin mehrgeld bekommen als ich ich glaube Monatlich 300 oder so..
    habe es nicht im Kopf hatte dieses schreiben nur einmal zur Hand bekommen als ich den Rechtsberatungsgutschein beim Amtsgericht angefordert habe.


    Werde auf jedenfall Bescheid sagen sobald das mit dem Jugendamt etwas gegeben hat.
    Ich habe auch gerade eben der bekannten Geschrieben die damals über das Jugendamt für mich zuständig war und mich betreute in Form dessen das sie mit mir Dinge unternommen hat und ich mit ihr reden konnte.
    Ob die Sachbearbeiterin dort noch arbeitet weiss ich nicht bezweifle ich aber.
    Als ich nochmal da war um zu gucken war ihr Büro anderweitig besetzt,aber die müssten ja noch Akten haben.


    ich hoffe das wir bald zu einem Ergebnis kommen ich bin wirklich am Verzweifeln und mir wird das alles zuviel was ich auch am gesundheitszustand merke :(


    Aber auf jedenfall bin ich für jede Hilfe Dankbar und mit der Anmietung der Wohnung hast du vollkommen Recht :)
    Ich bin Froh noch keinen Schufaeintrag in irgendeiner Art zu haben(negativ = 0)

  • Hallo,


    und glaube nicht, dass diese Person die 1. mit Rohrstock, Wasserschlauch, Lederleine & Co. war.
    Die Eltis meines Schulkameraden haben diesem zuletzt ins Gesicht massiv geprügelt. ( Man hat es gesehen )


    Faustschläge, Leine, und Polizeiknüppel sah niemand....;-((
    Krich mal von einem Suffbold von Vatta eine Bullenknolle rinnjeklatscht.... Schulsport geht dann niimma.....



    Nur mal so als Erfahrung.....


    mfg


    allo

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