Hallo,
ich hatte gelesen, dass bei Bedarf auch meine Ex-Freundin Anspruch auf Unterhaltszahlungen zumindest für die drei Jahre hat, die sie nicht arbeiten wird.
Wonach entscheidet sich, ob ein Bedarf besteht und wie hoch ist der Anspruch?
Besteht eventuell ein Anspruch über diese drei Jahre hinaus?
mfg