Alleinerziehend mit 3 kleinen Kindern

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Und zwar bin ich seit einem Jahr von meinem Mann getrennt lebend und werde jetzt auch die Scheidung einreichen. ich habe 3 Kinder, die alle 3 einen Grad der Behinderung haben. 2 der Kinder sind Zwillinge (9)und gehen auf eine Lernbehindertenschule, wobei noch nicht ganz feststeht ob man nicht nochmal einen Begutachtung hinsichtlich des G`s macht. Der Jüngste ist 4 und hat das Downsyndrom mit angeborenen, operierten Herzfehlern und einem Blasenausgang. Alle 3 Kinder haben an 4 Tagen in der Woche Therapien. Den Kleinen muss ich nachts alle 2 Std. wickeln und die beiden Großen muss ich auch nochmal wecken. Ab nächsten Schuljahr kommt noch dazu, das ich die Zwillinge jeden Tag zur Schule bringen muss (Fahrtzeit einfache Entfernung 30 min.). ich bekomme seit letztem Jahr Hartz IV.
    Für den jüngsten bekomme ich Pflegestufe 2, die 3 habe ich jetzt beantragt und für die anderen Beiden habe ich die 1 beantragt. Heute kam dann von dem Jobcenter eine Einladung wegen meiner beruflichen Situation, wo ich dann auch Bwerbungsnachweise mitbringen soll. Nur leider kann ich wenn dann nur 20 Std. die Woche arbeiten, wenn überhaupt, da ich so schon voll ausgelastet bin. Jetzt mein problem, ich habe wenn dann immer nur Vollzeitstellen gefunden und mich somit nicht beworben bzw. vorher angerufen ob es auch Teilzeit ginge.
    Kann ich vom Jobcenter Ärger bekommen, wenn ich keine berwerbungsnachweise mitbringe? Und ist es überhaupt aufgrund der oben aufgeführten Situation zumutbar, das ich arbeiten gehe? Vorallem wie verhalte ich mich dem Jobcenter gegenüber ohne irgendwelche Sanktionen auferlegt zu bekommen


    Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar

  • Gibt es überhaupt schon eine Eingliederungsvereinbarung, wo drinsteht, was für Bewerbungen (Teilzeit, Vollzeit) und wieviele du machen sollst? Wenn nicht und das jetzt quasi das erste Gespräch ist: da kennt dein Vermittler wohl noch nicht deine persönliche Situation mit den behinderten Kindern und geht davon aus, dass du halt ganz normal arbeiten kannst.


    Ich würde bei dir jedoch sogar ein Fall von § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html sehen. Ich glaube nicht, dass dir mit 3 behinderten Kindern großartig noch die Ausübung einer Arbeit zumutbar ist. Wäre ich (noch) Vermittler, würde ich in Absprache mit meinem Vorgesetzten dich mit diesem Grund aus der Vermittlung abmelden.


    Turtle

  • Also ich hab da gerade mal geschaut, da steht keins von Beiden drinnen und war auch nur gültig 14.12.2010
    Sie haben mir dann auch immer Stellenangebote zugeschickt, die aber Vollzeit waren, obwohl sie wussten, das ich nur Teilzeit arbeiten kann

  • DAnke für den Tip, werde ich machen.
    Also in der Alten steht nur als Ziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit und dann das ich alle vermittlungsrelevanten veränderungen mitteile.


    Nur ich hab jetzt Angst, das die gleich mit Sanktionen kommen, weil ich keine Berwerbungsnachweise vorlegen kann. Wie gesagt ich habe ja dann immer gleich telefoniert und da hiess es ja dann immer das es schon eine Vollzeit stelle ist bzw. Überstunden gefordert werden. Mein Kinderarzt hat ja auch eine Stellungnahme geschrieben, das es psychisch nicht machbar ist.


  • Also in der Alten steht nur als Ziel Verringerung der Hilfebedürftigkeit und dann das ich alle vermittlungsrelevanten veränderungen mitteile.
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    Die alte EGV kannst du vergessen, ist nicht mehr gültig (war wohl auch von vorn herein rechtswidrig), und mach nicht den Fehler, irgendetwas beim JC zu unterschreiben!


    Niemals etwas ohne rechtliche Absicherung unterschreiben!!! Schon gar nicht bei den JC!


    Zitat

    Nur ich hab jetzt Angst, das die gleich mit Sanktionen kommen, weil ich keine Berwerbungsnachweise vorlegen kann.


    Da brauchst du keine Angst haben, sobald du irgend etwas Negatives von denen bekommst, meldest du dich hier, und dann wird sofort das Sozialgericht eingescvhaltet, Eilanträge und Klage eingerreicht, das kannst du denen auch bei Gelegenheit schon mal mitteilen, einige Vermittler kommen dann schon mal zur Vernunft, ansonsten wendet man sich an den Vorgesetzten, Teamleitung oder Geschäftsführung, und wenn das auch nichts bringt, ab zum Sozialgericht, da wird dich geholfen....:)


    Fakt ist, dass du nicht vermittelbar bist, das haben die zu berücksichtigen, BASTA!!!