Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Und zwar bin ich seit einem Jahr von meinem Mann getrennt lebend und werde jetzt auch die Scheidung einreichen. ich habe 3 Kinder, die alle 3 einen Grad der Behinderung haben. 2 der Kinder sind Zwillinge (9)und gehen auf eine Lernbehindertenschule, wobei noch nicht ganz feststeht ob man nicht nochmal einen Begutachtung hinsichtlich des G`s macht. Der Jüngste ist 4 und hat das Downsyndrom mit angeborenen, operierten Herzfehlern und einem Blasenausgang. Alle 3 Kinder haben an 4 Tagen in der Woche Therapien. Den Kleinen muss ich nachts alle 2 Std. wickeln und die beiden Großen muss ich auch nochmal wecken. Ab nächsten Schuljahr kommt noch dazu, das ich die Zwillinge jeden Tag zur Schule bringen muss (Fahrtzeit einfache Entfernung 30 min.). ich bekomme seit letztem Jahr Hartz IV.
Für den jüngsten bekomme ich Pflegestufe 2, die 3 habe ich jetzt beantragt und für die anderen Beiden habe ich die 1 beantragt. Heute kam dann von dem Jobcenter eine Einladung wegen meiner beruflichen Situation, wo ich dann auch Bwerbungsnachweise mitbringen soll. Nur leider kann ich wenn dann nur 20 Std. die Woche arbeiten, wenn überhaupt, da ich so schon voll ausgelastet bin. Jetzt mein problem, ich habe wenn dann immer nur Vollzeitstellen gefunden und mich somit nicht beworben bzw. vorher angerufen ob es auch Teilzeit ginge.
Kann ich vom Jobcenter Ärger bekommen, wenn ich keine berwerbungsnachweise mitbringe? Und ist es überhaupt aufgrund der oben aufgeführten Situation zumutbar, das ich arbeiten gehe? Vorallem wie verhalte ich mich dem Jobcenter gegenüber ohne irgendwelche Sanktionen auferlegt zu bekommen
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar