Hallo!
Ich habe mich als Student im 2.FS (Soziologie Bachelor) an drei anderen Hochschulen aufgrund eines in Erwägung gezogenen Fachrichtungs- und Hochschulwechsels beworben. Ob ich wechseln werde, weiss ich derzeit noch nicht endgültig.
Leider habe ich mich im Übereifer am 30.06 zum Semesterende exmatrikulieren lassen. Die Exmatrikulation möchte ich jedoch widerrufen, da ich letztlich ja in Erwägung ziehe, weiter an der alten Hochschule zu bleiben.
Bezüglich der Prüfungsleistungen werde ich diese in vollem Umfang weiter belegen. Auch habe ich einen Antrag auf Weiterförderung an das Studentenwerk der alten Hochschule gestellt.
Die Frage ist nun:
- wie reagiert das BAFöG-Amt auf die zwischenzeitliche Exmatrikulation, wenn diese - wie zu hoffen ist - erfolgreich zurückgenommen wurde?
- wenn ich nun doch wechsle und dies im September entscheide, werde ich mich zwangsläufig exmatrikulieren müssen. Wird aufgrund der Bewerbungen aus Juni/Juli dennoch abgeleitet, dass das Studium abgebrochen wurde, obwohl die Bewerbungen nur "testweise" waren? Oder ist dann von einem Studienabbruch bzw der Aufgabe des Studiums in August/September auszugehen?
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