Klingt, als ob gegen dich ein Hausverbot ausgesprochen wurde, das hat eigentlich schriftlich zu geschehen, also solltest du gegen diesen "Verwaltungsakt" auch Widerspruch einreichen.
Du musst dir angewöhnen, ruhig zu bleiben, deine Sachen ruhig vorzutragen, wenn nix passiert, zum Vorgesetzten gehen, wenn das auch nicht hilft, zum Sozialgericht.
Wegen den Möbeln solltest du "Feststellungsklage" mit "Widerspruch als Hilfsantrag" und "Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung" beim SG einreichen, so umgeht man das Vorverfahren und man spart es sich, den Widerspruch zum JC zu tragen.