Na, mehr als Bla und Blubb kommt ja bei dir nicht raus. Das Niveau deiner Beiträge (alles wunderbar nach dem Motto "mein Bauch sagt, dass das so und so ist und so wird natürlich auch jeder höchste Richter Deutschlands entscheiden") sinkt unaufhörlich.
Widerlege doch lieber mal den Gesetzesauszug und dass der Leistungsträger nicht das Auswahlermessen bzgl. der Art der Leistung bei einmaligen Bedarfen hat. Aber gleich vorweg: Anruf bei "Astro-TV" gilt nicht!!!
Turtle