U25 Hartz IV Sanktion Kindergeld

  • Hallo,


    ich habe leider ein Problem und zwar habe ich eine 100% Sanktion erhalten durch nicht antretten einer Maßnahme.
    Die Sanktion ist natürlich gerechtfertigt nur mein Problem ist ein anderes.
    Ich hab Anspruch von 364€ zur Sicherung des Lebensunterhalts und
    260€ Warmmiete.
    Nebenbei erhalte ich 184€ Kindergeld, also vom Jobcenter erhalte ich 180€ Monatlich zum Leben.
    Hartz IV zum 1. jeden Monats, Kindergeld zum 15. jeden Monats.


    Das Jobcenter berechnet die Sanktion wie folgt:
    Ich erhalte 0€ vom Amt zum leben aber die 184€ Kindergeld.
    Das Kindergeld wird mir jetzt aber auf die Miete angerechnet.
    Das Jobcenter zahlt nun Monatlich 76€ Miete und den Rest muss ich mit meinem Kindergeld aufbringen.



    Problem/Frage 1: Darf das Amt bei der Sanktion, mein Kindergeld der Miete anrechnen?
    Problem/Frage 2: Die Miete ist zum 1 jeden Monats fällig jedoch ist es mit ja nur möglich diese am 15. zu begleichen.Wie kan ich dort verfahren?
    Frage 3: Durch die Sanktion verschulde ich mich theoretisch bei meinem Stromanbieter, (soweit ich den Vertrag nicht kurzfristig kündige) ist es möglich ein Darlehen zu erhalten um den Restbetrag aufzubringen?



    Vielen Dank im vorraus für die Hilfe sowie entstehenden Mühen.

  • Hy,


    zu einer Sofortigen 100% Sperre kommt es nicht.
    Es mus vorher schon zu einer Kürzung und Androhung einer Vollsperre gekommen sein.
    WARUM muss es soweit kommen??


    Wenn man doch weis, das das JC einem die Leistung einstellt, beginnt man erstmal die Maßnahme, es gibt auch Andere Möglichkeiten da raus zu kommen.


    In diesem Fall kann ich nur sagen: " Selber Schuld"


    Zu Frage 2, Miete halt Später Zahlen, den Vermieter darüber Informieren.
    Zu Frage 3, den Stromlieferanten um Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung bitten.


    Mit den Leuten Reden hilf viel, nicht warten bis zum Schluss und dann Laut um HILFE schreien.


    Gruß

  • So was kann ich immer nicht nachvollziehen, an statt an dieser Maßnahme teil zunehmen spielt ihr lieber Russisch Roulette und kassiert dafür eine 100 % ige Sperre.
    Und diese Null Bock Generation soll mal unsere Rente erwirtschaften. Es ist echt traurig......

  • Zitat

    zu einer Sofortigen 100% Sperre kommt es nicht.


    Na, der TE meint doch die erste Stufe der Kürzung der U25jährigen (volle Regelleistungen), denn er schreibt ja, dass sein Kindergeld auf den Mietbedarf angerechnet wird und er so nur noch einen Teil der Miete vom JC bekommt... Also die ganz normale erste Sanktion bei U25jährigen...


    Turtle

  • Hallo,


    ich habe leider ein Problem und zwar habe ich eine 100% Sanktion erhalten durch nicht antretten einer Maßnahme.
    Die Sanktion ist natürlich gerechtfertigt nur mein Problem ist ein anderes.
    .


    Woher weißt du, dass die Sanktion gerechtfertigt ist???


    Wer hat dir das gesagt???


    Was genau ist denn abgelaufen???

  • Woher weißt du, dass die Sanktion gerechtfertigt ist???


    Wer hat dir das gesagt???


    Was genau ist denn abgelaufen???


    Um die Situation einmal zu schildern.
    Ich sollte eine Maßnahme absolvieren die mir Hilft, indem ich durch ein Praktikum in eine Ausbildung eingegliedert werde.
    In dem Gespräch mit meiner "Arbeitsvermittlerin?" bat ich um eine Maßnahme mit reinem Praxis-anteil.
    Ich habe leider ein großes Problem mit Schule, ich war in der Vergangenheit unterfordert woruch es mir schwer gefallen ist dem Untericht zu folgen, nachdem der gleiche Stoff ein 2 oder 3,4,5,6,7... mal wiederholt wird.Ich war Schriftlich ein 1.er Schüler und Mündlich im 3-5er Bereich.
    In der Vergangenheit bestritt ich ein Bewerbungstraining(zum 2 Mal in meiner Arbeitssuchenden Karriere)
    das mir sehr schwer viel, dort bestand z.b der 1. Unterichtstag darin 8 Stunden die Hausordnung zu lesen und Datenschutz verzichte zu unterzeichnen.
    Die 30 Minuten beschäftigung waren ja "ok" nur 7 1/2 Std. dem "Seminar-leiter" beim Zeitung lesen zu beobachten und sein Kaffee geschlürfe zu ertragen, war mehr als spannend.In der gleichen Form gestalltete sich auch der Rest dieses Bewerbungstraining.
    Zum teil aus diesen Gründen bat ich um Praxis, die mir auch zugesichert wurde da die Maßnahme ausschliesslich individiuell betreut.
    Das Fazit nach dem Erstgespräch bei dem Träger der Maßnahme viel leider anderst als erwartet aus.
    Die erste woche der Maßnahme.....Schule...niveau 5-6 Klasse Deutsch und Mathe.2Woche Bewerbungstraining.Ab der 3 Woche Praktikum.
    Mein eingliederungsziel galt dem IT Bereich z.b IT/Kaufmann,Systemelektroniker.
    Angebot der Maßnahme:"bei Media Markt, Expert etc kannst du ein Praktikum machen oder so"
    Mein Wunsch nach einem Betrieb der auf IT sezialisiert ist (PC-Werkstatt etc) konnte nicht entgegen gegangen werden.
    Also versagte ich die Maßnahme, wobei ich im nachhinein bereuhe bei Dieser nicht angetretten zu sein, des Geldes wegen, nicht aufgrund einer Chance in meine wunsch Berufsgruppe eingegliedert zu werden.
    Ich äusserte mich Schriftlich zu meinem Handeln worauf die Sanktion folgte mit der Begründung das die Maßnahme zumutbar sei und ich eine fehlende Mitwirkung zeigte durch mein verhalten.


    Ich habe leider eine Rechtsschreib schwäche, weshalb ich mich für meine nicht korrekte Rechtschreibung bei interessierten Lesern entschuldigen möchte.

  • U
    Die 30 Minuten beschäftigung waren ja "ok" nur 7 1/2 Std. dem "Seminar-leiter" beim Zeitung lesen zu beobachten und sein Kaffee geschlürfe zu ertragen, war mehr als spannend.In der gleichen Form gestalltete sich auch der Rest dieses Bewerbungstraining.
    Zum teil aus diesen Gründen bat ich um Praxis, die mir auch zugesichert wurde da die Maßnahme ausschliesslich individiuell betreut.
    .


    Du hättest sofort Widerspruch gegen die Sanktion loslassen müssen, gleichzeitig aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen, damit die Sanktion nicht wirksam wird, und der ganze Mist mit Sinnlos-Maßnahme und Schwachsinns-Praktikum etc. von einem Richter überprüft wird.


    Warum du dich mit der Sanktion einfach so abfindest erschließt sich mir nicht, die meisten Bescheide und Sanktionen sind illegal und unberechtigt, jeder zweite Widerspruch ist außerdem erfolgreich, oder hat dir das noch nie jemand erzählt?

  • Du hättest sofort Widerspruch gegen die Sanktion loslassen müssen, gleichzeitig aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen, damit die Sanktion nicht wirksam wird, und der ganze Mist mit Sinnlos-Maßnahme und Schwachsinns-Praktikum etc. von einem Richter überprüft wird.


    Warum du dich mit der Sanktion einfach so abfindest erschließt sich mir nicht, die meisten Bescheide und Sanktionen sind illegal und unberechtigt, jeder zweite Widerspruch ist außerdem erfolgreich, oder hat dir das noch nie jemand erzählt?


    Nein leider nicht : )
    Wen ich solche informationen vom Jobcenter erhalten würde wäre das ja auch aus der Sicht dieser Einrichtung kontraproduktiv.
    Verstoßen haben ich ja gegen die EGV, die ich ja auch unterschrieben habe.( was ich eigentlich ablehnen würde, wäre diese nicht abhängig von meinem Grundrecht) Ich habe nicht mitgewirkt, dadurch ist eine kürzung gerechtfertigt, jedoch empfinde ich die Sanktion zu hart in betracht meiner Situation.Ich wirke ja gerne mit soweit alles mit Sinn und Zewck verknüpft ist, ich möchte ja auch gerne eine Ausbildung, nur wurde mir mehr Dienstleistung versprochen als tatsächlich umgesetzt.
    Ich habe 2 mal ein Bewerbungstraining erfolgreich absolviert und habe zusammen mit meiner "Arbeitsvermittlerin?" 17 Stellenangebote ausgearbeitet und ausgedruckt, wofür ich auch sehr dankbar bin.
    Leider hat mich aber kein Ausbildungsbetrieb eingestellt.
    Danach sollte ich die schon erwähnte Maßnahme absolvieren.
    Ich bin gerne kooperativ aber ich möchte nicht das die Situation unnötig erschwert wird und schon gar nicht ABM auf kosten der Steuerzahler o.a unproduktive Maßnahmen.


  • Verstoßen haben ich ja gegen die EGV, die ich ja auch unterschrieben habe.( was ich eigentlich ablehnen würde, wäre diese nicht abhängig von meinem Grundrecht) .


    Ähem...???


    Kannst du das mal genauer erklären??? (oder lass es lieber, weil sich das doch ziemlich absurd liest...:confused:)


    Es ist völlig egal, was in deiner EGV steht, denn Niemand ist gezwungen irgendwelche Sinnlos-Schwachsinns-Maßnahmen zu machen!


    Dazu kommt noch die Tatsache, dass die meisten EGVen vom Inhalt her klar rechtswidrig sind, und fast alle kommen rechtswidrig zustande (Täuschung, Bedrohung, Nötigung, etc...)


    Also. Schreib sofort einen Widerspruch gegen den Absenkungsbescheid und ab damit zum JC, und dann musst du noch zum Sozialgericht um die "aufschiebende Wirkung" deines Widerspruchs zu beantragen (das kann man da mündlich zur Niederschrift machen), das ist ein Eilantrag den der Richter sofort auf den Tisch bekommt. Alle Unterlagen und Ausweis mitnehmen!!!
    Wenn du schon kein Geld mehr hast, sollte auch noch eine "einstweilige Anordnung" beantragt werden, damit wird das JC zur weiteren Zahlung an dich gezwungen!
    Eine Klage wird der Rechtspfleger auch noch aufsetzen, aber zu einer Verhandlung kommt es in solchen Fällen meistens gar nicht, weil die JC einlenken müssen!!!


    .

  • Klage und Eilanträge kann man natürlich selbst verfassen, wenn man denn weiß, wie es geht....


    Ich weiß nicht, inwieweit es erlaubt ist, hier zu anderen Foren zu verlinken, im "gegen-hartz" findest du unter den "Ratgebern" alles, was man dazu braucht, ist aber erst mal ne Menge Lesestoff...


    Was du noch machen kannst: Geh zum Amtsgericht um dir einen Beratungsschein zu holen, kostet 10€,, damit dann zu nem Fachanwalt für Sozialrecht, der sollte das eigentlich auch können...:D


    Besser wäre es aber, selbst zum Gericht zu fahren, ich halte nicht allzuviel von den Rechtsverdrehern, die Meisten sind Teil des Systems und betrachten uns als Abschaum, muss man leider so sagen....

  • Du hast mir sehr geholfen wofür ich mich recht herzlich bei dir bedanken möchte.
    Es stellt sich mir nur noch eine rein theoretische Frage:
    wie kann ich einen Wiederspruch einlegen ohne 10€ zur verfügung zu haben um den Beratungsschein zu bezahlen?Besteht z.b die Möglichkeit die Gebühr von dem Jobcenter gestellt zu bekommen?

  • Puh, also irgendwas musst du schon machen....


    Den Widerspruch einfach formlos zum JC, etwa so:


    Widerspruch gegen den Absenkungsbescheid vom..........(Datum)
    Begründung: Musst du selbst verfassen, dafür hab ich zu wenig Infos. Schreib einfach alles, was dir stinkt kurz und bündig da rein.


    Den Eingang auf einer Kopie bestätigen lassen, und damit dann zum SG!


    Ohne Eilanträge und Klage bringt dir das aber nichts, die müssen gestellt werden, weil du sonst weiter sanktioniert bist. Kratz irgendwie das Geld für die Fahrt zum SG zusammen, oder trampe zur Not, das ist das Wichtigste!!!