Wohne im Haus des verstorbenen Opas

  • Hallo Zusammen,


    habe ein paar Fragen zu meinem ALGII Antrag.


    Meine Mutter hat das Haus meines Opas geerbt. Ich wohne darin seit einem Jahr kostenlos, bin arbeitssuchend gemeldet, beziehe bis dato keine Leistungen (Studium beendet, Einzahlungen in Kasse 3 Jahre her, bis vor ein paar Monaten noch Minijob (Saisonarbeit)) .


    Meine Mutter soll sich nun den Nachweis erbringen, dass ich bis zur Aufnahme einer Beschäftigung im HAUS mietfrei leben können muss.


    Meine Eltern planen das Haus in 3 Wohungen umzubauen. Ich bekäme die EG-Wohnung für die ich zukünftig aber Miete zahlen soll in Höhe von ca. 300 Euro.


    Darf das Jobcenter dieser Forderung aufstellen?

  • Hallo discotizer,


    ob und wieviel an Miete fällig wird, entscheidet der Vermieter und nicht das Jobcenter. Es wäre in Deinem Falle ein entsprechender Mietvertrag vorzulegen. Vorab solltest Du Dich aber schlau machen, ob die von Dir genannten € 300 an Miete vom Jobcenter auch bezahlt werden und auch die Größe der Wohnung (max. 50m² für 1 Person) in Ordnung gehen. Hierfür kannst Du den Link "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur nutzen.


    Gruß Gawain

  • Danke für die schnelle Antwort Gawain.



    Muss meine Mutter denn dem Jobcenter schriftlich Bestätigen (Verzichtserklärung), dass sie nie Miete von mir verlangen darf, solange ich arbeitslos bin?


    Wär ich in einem Mietverhältnis müsste das Amt die Miete zahlen, die in Köln wahrscheinlich höher wär als die meiner Mutter.


    :cool:

  • Zitat

    Muss meine Mutter denn dem Jobcenter schriftlich Bestätigen (Verzichtserklärung), dass sie nie Miete von mir verlangen darf, solange ich arbeitslos bin?


    Deine Mutter kann zwar, wenn sie denn möchte, freiwillig auf Miete verzichten, aber eine Verzichtserklärung von Seiten des JC kann ihr nicht abverlangt werden.